Kronkolonie

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 15. März 2024 um 18:21 Uhr durch Sailorsfriend (Diskussion | Beiträge) (Linkfix;).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Eine Kronkolonie ist eine von einem Gouverneur kontrollierte koloniale Region, in der Gesetzgebung von einer Kolonialmacht getätigt worden ist.[1] Der Begriff „Kronkolonie“ unterstreicht die enge Bindung einer Kolonie an die jeweilige Kolonialmacht. Im Gegensatz dazu stehen die Besitzungen, die entweder einem hohen Selbstverwaltungsstatus unterliegen oder die direkt von einer Handelskompanie bzw. Kolonialgesellschaft verwaltet wurden.

Der Begriff findet sich bei folgenden heutigen und ehemaligen Kolonialmächten und mit folgenden Beispielen:

Deutsches Reich

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Vereinigtes Königreich

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Wiktionary: Kronkolonie – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Kronkolonie – Schreibung, Definition, Bedeutung, Beispiele. In: DWDS.de. Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache, abgerufen am 14. März 2024.