Abzeichen für besondere Leistungen im Truppendienst

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 19. Januar 2014 um 18:46 Uhr durch Fdutil (Diskussion | Beiträge) (→‎Reservistenleistungsabzeichen). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Abzeichen für besondere Leistungen im Truppendienst sind drei verschiedene Abzeichen der Bundeswehr, nämlich Leistungsabzeichen, Reservistenleistungsabzeichen und Schützenschnur, mit denen gemäß ZDv 37/10, Abschnitt XII, besondere truppendienstliche und sportliche Leistungen von aktiven Soldaten und Reservisten der Bundeswehr und befreundeter Streitkräfte gewürdigt werden.

Leistungsabzeichen

Stufe I Stufe II Stufe III Stufe III
5 Mal abgelegt
Stufe III
10 Mal abgelegt
Stufe III
15 Mal abgelegt
Datei:Badge for Military Proficiency BRONZE.jpg Datei:Badge for Military Proficiency SILVER.jpg Datei:Badge for Military Proficiency GOLD.jpg Datei:Badge for Military Proficiency GOLD 5.jpg Datei:Badge for Military Proficiency GOLD 10.jpg Datei:Badge for Military Proficiency GOLD 15.jpg


Trageweise

Das Leistungsabzeichen wird als Metallabzeichen in Originalgröße (wie rechts abgebildet) auf der Falte bzw. auf der Mitte der linken Brusttasche oder an gleicher Stelle bei Bekleidungsstücken ohne aufgesetzte Taschen von Dienstjacke, Diensthemd sowie Jackett des Gesellschaftsanzuges getragen. Auf Dienstjacke und Jackett des Gesellschaftsanzuges darf das Leistungsabzeichen auch als selbstbeschafftes, gesticktes Stoffabzeichen aufgenäht sein. An Feldbluse, Bordjacke und Bordhemd hingegen dürfen nur selbstbeschaffte Stoffabzeichen getragen werden; nur am Tag der Aushändigung darf das Metallabzeichen dort angesteckt werden.

Anforderungen

Leistungsabzeichen als Bandschnalle (nicht erlaubt an Bundeswehr-Uniformen)

Die Voraussetzungen für die Aushändigung des 1971 geschaffenen Leistungsabzeichens regelt die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 37/10 „Anzugordnung der Bundeswehr“ in ihrer Anlage 8. Das Leistungsabzeichen kann frühestens nach vier Monaten Dienst an jeden Soldaten jeder Teilstreitkraft verliehen werden, im Rahmen einer Wehrübung oder Dienstlichen Veranstaltung (DVag) auch an Reservisten. Für die Erlangung des Reservistenleistungsabzeichen müssen zusätzliche Anforderungen erfüllt werden. Das Leistungsabzeichen darf nicht „ehrenhalber“ vergeben werden. Es existiert in drei Stufen:

  • Stufe I in Bronze
  • Stufe II in Silber
  • Stufe III in Gold, bei Wiederholung mit aufgeprägter Zahl in Fünferschritten (5, 10, 15, ...)

Das Leistungsabzeichen kann direkt in Silber oder Gold verliehen werden, ohne die niedrigeren Stufen zu durchlaufen.

Um das Leistungsabzeichen verliehen zu bekommen, müssen nachstehend genannte Voraussetzungen im Zeitraum von zwölf Kalendermonaten erfüllt werden:

Allgemeine militärische Leistungen

  • Schießfertigkeit:

Die Bedingungen sind erfüllt, wenn eine der für die Schützenschnur mindestens notwendigen Wertungsübungen entsprechend für Bronze, Silber und Gold mit einer der Waffen Gewehr, Pistole, Maschinengewehr, Maschinenpistole oder Panzerfaust 3 erfüllt ist. Für die Inhaber einer in den letzten 12 Monaten erworbenen Schützenschnur, die mindestens der Stufe des zu erwerbenden Leistungsabzeichens entspricht, gelten die Bedingungen als erfüllt.

  • Selbst- und Kameradenhilfe:

Nachweis über die praktischen und theoretischen Kenntnisse in der Selbst- und Kameradenhilfe nach den Vorgaben der Weisungen Einsatzersthelfer A (EH-A) in der jeweils gültigen Fassung.

  • Elementare ABC-Schutzmaßnahmen:

Sichere und richtige Handhabung der persönlichen ABC-Schutzausstattung: Aufsetzen der ABC-Schutzmaske in höchstens 7 Sekunden unter Beachtung der festgelegten Reihenfolge und selbständiges Herstellen der Bedrohungs- und auftragsangepassten Schutzzustände 0 bis 4 (BAS 0-4).

Körperliche Leistungsfähigkeit

  • Marsch:

Es muss der Nachweis eines Leistungsmarsches erbracht werden. Die zu erfüllenden Voraussetzungen können der Tabelle entnommen werden.

Stufe I Stufe II Stufe III
6 km in 60 min 9 km in 90 min 12 km in 120 min
Der Marsch zu Fuß soll im Feldanzug, Tarndruck, allgemein bzw. Bord- und Gefechtsanzug und mit Gepäck von mindestens 15 kg Gewicht durchgeführt werden. Die Zeit von zehn Minuten pro km ist im Schnitt nicht zu überschreiten. Steigungen und Gefälle sollen einander ausgleichen.
Angehörige der Marine können anstelle des Marsches Kleiderschwimmen (d. h. bekleidet mit Hose und Jacke, anschließend in Schwimmlage ohne Stützhilfe entkleiden) wählen.
Altersklasse Stufe I (200 m) Stufe II (300 m) Stufe III (300 m)
18–39 Jahre ≤ 8 min ≤ 12 min ≤ 9 min
40–44 Jahre ≤ 8 min ≤ 12 min ≤ 9:30 min
45–49 Jahre ≤ 8 min ≤ 12 min ≤ 10 min
50–59 Jahre ≤ 8 min ≤ 12 min ≤ 11 min
„Kleiderschwimmen“ nach den Bedingungen der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft bzw. der Wasserwacht im Deutschen Roten Kreuz.

Als Leistungsnachweis gilt der innerhalb des Zwölfmonatszeitraumes erfolgreich abgelegte oder wiederholte Basis-Fitness-Test. Für die Stufe I (Bronze) Qualifikationsmerkmal „zufriedenstellend“. Für die Stufe II (Silber) Qualifikationsmerkmal „gut“. Für die Stufe III (Gold) Qualifikationsmerkmal „sehr gut“.

  • Schwimmen

100-m-Kleiderschwimmen in höchstens 4 Minuten mit anschließendem Entkleiden im Wasser gemäß den Ausführungsbestimmungen der DLRG bzw. der Wasserwacht im DRK für diese Übung.

  • Übergangsregelung

Als Leistungsnachweis der sportlichen Leistungen kann das im Jahr 2012 erfolgreich abgelegte oder wiederholte Deutschen Sportabzeichens oder der Nachweis der erfüllten Leistungen nach den bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Bestimmungen des DOSB für den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens, der jeweiligen Altersklasse, für den Erwerb des „Abzeichens für besondere Leistungen im Truppendienst“ im Jahre 2013, innerhalb des Zwölfmonatszeitraumes genutzt und angerechnet werden.

Fachliche Leistungen

  • Hierfür gelten die Wertungen der Einzelmerkmale der „Aufgabenerfüllung auf dem/den Dienstposten“, „Zielerreichung“, „Belastbarkeit“ und „Fachkenntnis und praktisches Können“ der letzten planmäßigen Beurteilung oder einer Sonderbeurteilung. Jedem dieser Einzelmerkmale muss für alle Stufen des Leistungsabzeichens mindestens die Wertung „3“ (= Die Leistungserwartungen wurden erfüllt.) zugeordnet sein. Ist keine Beurteilung zu erstellen oder liegt noch keine Beurteilung vor, so kann die bzw. der Disziplinarvorgesetzte hier dennoch die Bedingungen als erfüllt vermerken, wenn sie bzw. er diesen Einzelmerkmalen mindestens die Wertung „3“ zuordnen würde.

Allgemein kann das Leistungsabzeichen nur in der Stufe ausgehändigt werden, die der niedrigsten erfüllten Stufe der Wertungsübung oder des Leistungsmarsches entspricht.

Besonderheiten für behinderte Soldaten

Für behinderte Soldaten können folgende Regelungen abweichen:

  • Marsch: Der Soldat kann die Regelung für Angehörige der Marine wählen (Kleiderschwimmen)
  • Sportliche Leistungen: Das Deutsche Sportabzeichen wird unter Behindertenbedingungen abgelegt.

Durch truppenärztliche Bescheinigung ist jedoch nachzuweisen, dass gegen die Ablegung der geforderten Disziplinen keine Bedenken bestehen.

Reservistenleistungsabzeichen

Stufe I Stufe II Stufe III Stufe III
10 Mal abgelegt
Stufe III
25 Mal abgelegt
Datei:Badge for Military Proficiency BRONZE reserve.jpg Datei:Badge for Military Proficiency SILVER reserve.jpg Datei:Badge for Military Proficiency GOLD 10 reserve.jpg Datei:Badge for Military Proficiency GOLD 25 reserve.jpg

Das Reservistenleistungsabzeichen entspricht in der Ausführung dem Leistungsabzeichen mit einem zusätzlich eingeprägten „R“ (wie rechts abgebildet). Die Trageweise entspricht der des Leistungsabzeichens, zusätzlich darf das Reservistenleistungsabzeichen in Miniaturausführung auch zum Zivilanzug getragen werden. Das Reservistenleistungsabzeichen weicht vom Leistungsabzeichen durch folgende zwei Unterschiede ab:

  1. Das Reservistenleistungsabzeichens kann nur durch Reservisten erworben werden.
  2. Zusätzlich zu den vorgenannten Bedingungen des Leistungsabzeichens sind weitere Leistungen zu erbringen, die in der Anlage 9 der ZDv 37/10 aufgeführt sind:
  • Es muss die Wertungsübung MG-S-3 erfüllt werden.
  • Es muss ein Handgranatenzielwurf erfolgreich absolviert werden:
Altersklasse Stufe I Stufe II Stufe III
18–29 Jahre 64 Punkte 66 Punkte 70 Punkte
30–44 Jahre 60 Punkte 62 Punkte 65 Punkte
45–59 Jahre 55 Punkte 58 Punkte 60 Punkte
Geforderte Punkte im Handgranatenzielwurf für einzelne Stufen des Reservistenleistungsabzeichens.
Es müssen je vier Würfe in 20 m, 25 m, 30 m und 35 m entfernt liegende Ziele gemacht werden. Die Ziele bestehen dabei jeweils aus einem zwei Meter großen Innenkreis und einem vier Meter großen Außenkreis. Die Wertung erfolgt nach folgender Punktetabelle:
Entfernung des Ziels Treffer im Innenkreis Treffer im Außenkreis
20 m 7 Punkte 3 Punkte
25 m 8 Punkte 4 Punkte
30 m 9 Punkte 5 Punkte
35 m 10 Punkte 6 Punkte
Punktetabelle für die Wertung des Handgranatenzielwurfs.
  • Es muss ein Hindernislauf in einer vorgegebenen Zeit absolviert werden. Dabei kann man zwischen zwei Varianten wählen:
1. Hindernislauf über 225 m mit 11 Hindernissen auf einer herkömmlichen Hindernisbahn (ohne das Hindernis Kampfstand).
Altersklasse Stufe I Stufe II Stufe III
18–29 Jahre ≤ 2:00 min ≤ 1:55 min ≤ 1:50 min
30–44 Jahre ≤ 2:15 min ≤ 2:10 min ≤ 2:05 min
45–59 Jahre ≤ 2:40 min ≤ 2:35 min ≤ 2:30 min
Geforderte Zeiten für das Hindernislauf über 225 m.
2. Hindernislauf über 400 m mit 14 Hindernissen in einer festgelegter Reihenfolge folgender Hindernisse:
    • Stolperstrecke
    • Kriechstrecke
    • Balkenhindernisse
    • Hürde
    • Graben
Altersklasse Stufe I Stufe II Stufe III
18–29 Jahre ≤ 3:00 min ≤ 2:50 min ≤ 2:40 min
30–44 Jahre ≤ 3:40 min ≤ 3:30 min ≤ 3:20 min
45–59 Jahre ≤ 4:20 min ≤ 4:10 min ≤ 4:00 min
Geforderte Zeiten für das Hindernislauf über 400m.

Wurden diese Bedingungen zusätzlich zu den Bedingungen des Leistungsabzeichens erfüllt, kann das Reservistenleistungsabzeichen durch die Disziplinarvorgesetzten des Übungstruppenteils verliehen werden.

Schützenschnur

Leistungsabnahme

Für die Abnahme ist der Disziplinarvorgesetzte oder ein von ihm beauftragter und geeigneter Soldat verantwortlich. Alle Leistungen müssen innerhalb von 12 Monaten erbracht werden.

Aushändigung

Die Aushändigung der Abzeichen hat in würdiger Form zu erfolgen. Sie erfolgt für Leistungsabzeichen und Reservistenleistungsabzeichen in Stufe I (Bronze) durch den nächsten Disziplinarvorgesetzten; bei den Stufen II (Silber) und III (Gold) muss es ein Disziplinarvorgesetzter mit mindestens der Disziplinarkompetenz eines Bataillonskommandeurs sein. Bei Reservisten kann die Verleihung alternativ auch durch das zuständige Landeskommando erfolgen.

Hierbei erhält der Soldat für den Dienstanzug ein Metallabzeichen in Originalgröße, das in sein Eigentum übergeht. Daneben erhält er auf jeden Fall ein Besitzzeugnis mit Trageerlaubnis sowie eine Urkunde oder eine Kopie des Nachweis der für den Erwerb des Abzeichens für Leistungen im Truppendienst geforderten Leistungen.

Hauptsächlich beim Reservistenleistungsabzeichen, aber auch beim Leistungsabzeichen selbst, wird manchmal aus dem Kameradenkreis oder vom Reservistenverband das Abzeichen zusätzlich als verkleinerte Anstecknadel ausgehändigt, die ausschließlich an ziviler Bekleidung getragen werden darf.

Quellen

  • ZDv 37/10 Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr. Kapitel XII a) und b) sowie Anlagen 8, 9, 10 und 11