Amt Kirch-Beerfurth

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Amt Kirch-Beerfurth war ein Amt der Fürsten von Löwenstein-Wertheim.

Umfang[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit dem Amt Kirch-Beerfurth verwalteten die Fürsten von Löwenstein-Wertheim ihren Anteil an dem Dorf Kirch-Beerfurth, was ideell 14 des gesamten Ortes Beerfurth entsprach.

Vorgeschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Beerfurth war ein real geteiltes Dorf. 1478 kaufte das Stift vom Heiligen Geist in Heidelberg den westlich der Gersprenz gelegenen Teil des Dorfes (Pfaffen-Beerfurth), während die östliche Hälfte (Kirch-Beerfurth) weiter ein Kondominat zwischen den Grafen von Erbach-Erbach und den Fürsten von Löwenstein-Wertheim bildete.[1][Anm. 1]

Pfaffen-Beerfurth gelangte im Zuge der auf die Reformation folgenden Säkularisation des Kirchenbesitzes zunächst an die Kurpfalz, bei deren Auflösung im Zuge des Reichsdeputationshauptschlusses 1803 an die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, seit 1806 „Großherzogtum Hessen“.

Das Amt Kirch-Beerfurth[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die östliche Hälfte bildete bis ins 19. Jahrhundert weiter ein Kondominat zwischen Erbach und Löwenstein-Wertheim. Während Erbach seinen ideellen Anteil an dem Kondominat durch die Verwaltung seines Amtes Reichenberg wahrnehmen ließ, bildete Löwenstein-Wertheim aus seinem ideellen Viertel ein eigenes Amt Kirch-Beerfurth.[2] Dieses Amt gehörte wiederum zu gleichen Teilen dem Fürsten zu Löwenstein-Wertheim-Rochefort und dem Grafen zu Löwenstein-Wertheim-Virneburg.[3]

Ende[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anlässlich der Eingliederung der Standesherrschaft Erbach und der im Großherzogtum Hessen gelegenen Teile der Standesherrschaft Löwenstein-Wertheim in die staatlichen Strukturen des Großherzogtums 1822 und gleichzeitiger Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung wurde auch das Amt Kirch-Beerfurth aufgelöst.[4] Das Dorf gehörte nun zur Verwaltung des Landratsbezirks Erbach und hinsichtlich der Rechtsprechung zum Landgericht Michelstadt.[5]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Heribert Reus: Gerichte und Gerichtsbezirke seit etwa 1816/1822 im Gebiete des heutigen Landes Hessen bis zum 1. Juli 1968. Hg.: Hessisches Ministerium der Justiz, Wiesbaden [1984].
  • Hans Georg Ruppel und Karin Müller: Historisches Ortsverzeichnis für das Gebiet des ehem. Großherzogtums und Volksstaats Hessen = Darmstädter Archivschriften 2. Historischer Verein für Hessen, Darmstadt 1976.

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Erst zum 1. Dezember 1970, im Rahmen der Gebietsreform in Hessen, schlossen sich die beiden bis dahin selbständigen Gemeinden wieder zusammen (Beerfurth – Aus der Geschichte).

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Beerfurth – Aus der Geschichte.
  2. Reus, [ohne Seitenzählung], Abschnitt Standesherrliche Ämter in Starkenburg. Standesherrschaften der Fürsten von Löwenstein-Wertheim und Standesherrliche Ämter in Starkenburg. Standesherrschaften der Grafen von Erbach mit Seitenlinien; Ruppel, S. 125.
  3. LAGIS.
  4. Die Bildung des Landraths-Bezirks Erbach und der Landgerichts-Bezirke Michelstadt und Beerfelden vom 21. Mai 1822. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 18, 17. Juni 1822, S. 199f.
  5. LAGIS.