Amtsgericht Bogen

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Das Amtsgericht Bogen war ein von 1879[1] bis 1973[2] bestehendes Amtsgericht in Bogen in Bayern.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 21. April 1838 verfügte der Bayerische König die Bildung von sieben neuen Landgerichten, darunter das Landgericht Bogen. Die Verwaltungsaufgaben wurden ab 1862 an das Bezirksamt Bogen abgegeben. Als Eingangsinstanz der niederen Gerichtsbarkeit wurden die bisherigen Landgerichte 1879 durch das Gerichtsverfassungsgesetz reichseinheitlich in Amtsgericht umbenannt. Das Amtsgericht in Bogen wurde zum 1. Juli 1973 aufgelöst und in das Amtsgericht Straubing integriert.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend, vom 2. April 1879, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 355
  2. Im Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern vom 25.4.1973 (GVBl S. 189) nicht mehr aufgeführt

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Franz Satorius, Karl Wolf: Geschäfts- und Adress-Handbuch für den Regierungsbezirk Niederbayern. Geschichte des Regierungsbezirks Niederbayern. Landshut 1841 (Digitalisat).
  • Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 436–437.