Amtsgericht Landshut

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Das Amtsgericht Landshut ist ein seit 1879 bestehendes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist eines von 73 Amtsgerichten in Bayern und eines von fünf Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk Landshut. Hervorgegangen ist es aus dem von 1873 bis 1879 bestehenden Stadt- und Landgericht Landshut.

Zuständigkeitsbereich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Amtsgerichtsbezirk Landshut umfasst die kreisfreie Stadt Landshut und die Gemeinden des Landkreises Landshut. Darüber hinaus ist das Amtsgericht Landshut in Registersachen (Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister) für die Amtsgerichtsbezirke Eggenfelden und Landau an der Isar zuständig. Ferner ist das Amtsgericht Landshut in erstinstanzlichen Wirtschaftsstrafsachen mit einer Straferwartung bis zu 4 Jahren für die Landgerichtsbezirke Landshut, Deggendorf und Passau zuständig. Zur Zuständigkeit des Amtsgerichts Landshut gehört zudem die Vollzugsleitertätigkeit für die Jugendarrestanstalt Landshut.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit Wirkung vom 1. Juli 1873 wurden das Stadtgericht Landshut mit dem Landgericht Landshut zu einem Gericht unter dem Namen Stadt- und Landgericht Landshut vereinigt.[1] Der Sprengel dieses Gerichts setzte sich aus der Stadt Landshut und den damaligen Landgemeinden Achdorf, Adlkofen, Altdorf, Altheim, Arth, Ast, Attenhausen, Berg, Berghofen, Buch am Erlbach, Deutenkofen, Eching, Ergolding, Essenbach, Eugenbach, Frauenberg, Furth, Garnzell, Götzdorf, Grießenbach, Gündlkofen, Haunwang, Hohenegglkofen, Hüttenkofen, Jenkofen, Kronwinkl, Martinshaun, Mettenbach, Mirskofen, Moosthann, Münchnerau, Münchsdorf, Niederaichbach, Niederkam, Oberaichbach, Obergangkofen, Oberglaim, Oberköllnbach, Oberwattenbach, Ohu, Paindlkofen, Petersglaim, Pfettrach, Postau, Reichersdorf (seit 1900 Gundihausen), Schatzhofen, Schönbrunn, Tiefenbach, Tondorf, Unholzing, Unterneuhausen, Veitsbuch, Viecht, Vilsheim, Wachelkofen, Weihenstephan, Weihmichl, Weng, Widdersdorf, Windten, Wörth an der Isar und Wolfsbach zusammen.[2] Nächsthöhere Instanz war das Bezirksgericht Landshut.

Durch die Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden die bisherigen bayerischen Gerichte aufgehoben. An die Stelle der Appellationsgerichte traten nun die Oberlandesgerichte, an die Stelle der Bezirksgerichte die Landgerichte und an die Stelle der Stadtgerichte, der Landgerichte sowie der Stadt- und Landgerichte die Amtsgerichte.[3] Aus dem bisherigen Stadt- und Landgericht wurde dabei das Amtsgericht Landshut, der Gerichtsbezirk selbst änderte sich jedoch nicht.[4] Das im Instanzenzug übergeordnete Gericht ist seitdem das ebenfalls 1879 entstandene Landgericht Landshut.

Bei Inkrafttreten des Gesetzes über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) am 1. Juli 1973[5] erweiterte sich Amtsgerichtsbezirk Landshut durch die schon zuvor geschehene Vergrößerung des Landkreises Landshut[6] um das Gebiet der Gemeinden

Gebäude[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Amtsgericht Landshut ist im selben Gebäude wie das Landgericht Landshut untergebracht. Es wurde 1969 errichtet und befindet sich in Landshut in der Maximilianstr. 22.

Am 7. April 2009 kam es in dem Gerichtsgebäude zu einer Schießerei, bei der ein Beteiligter eines Erbschaftsprozesses auf drei andere, mit ihm verwandte Beteiligte desselben Prozesses schoss. Bei dem Vorfall kamen zwei Personen, darunter der Täter, ums Leben und zwei Personen erlitten schwere Verletzungen.[8]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Bekanntmachung, die Vereinigung des k. Stadtgerichtes Landshut und des k. Landgerichtes daselbst zu einem Stadt- und Landgerichte Landshut betr. vom 15. November 1872 (RBl. Sp. 2533http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A11031621~SZ%3D281~doppelseitig%3D~LT%3DRBl.%20Sp.%202533~PUR%3D)
  2. Joseph Heyberger, Chr. Schmitt, v. Wachter: Topographisch-statistisches Handbuch des Königreichs Bayern nebst alphabetischem Ortslexikon. In: K. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Bavaria. Landes- und Volkskunde des Königreichs Bayern. Band 5. Literarisch-artistische Anstalt der J. G. Cotta’schen Buchhandlung, München 1867, OCLC 457951812, Sp. 469–482, urn:nbn:de:bvb:12-bsb10374496-4 (Digitalisat)..
  3. Ausführungsgesetz vom 23. Februar 1879 zum Reichs-Gerichtsverfassungsgesetze (GVBl. S. 273)
  4. Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 363)
  5. Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) vom 25. April 1973 (GVBl S. 189)
  6. Verordnung zur Neugliederung Bayerns in Landkreise und kreisfreie Städte vom 27. Dezember 1971 (GVBl. S. 495)
  7. Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) vom 14. Februar 1973, LT-Drs. 7/3763 (PDF; 1,4 MB)
  8. Landshut: Zwei Tote nach Schießerei in bayerischem Gericht, Spiegel Online, abgerufen am 7. April 2009.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Koordinaten: 48° 32′ 20,2″ N, 12° 9′ 37″ O