Zum Inhalt springen

Andreas Glaser (Rechtswissenschaftler)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Andreas Glaser (* 1977 in Hanau) ist ein deutsch-schweizerischer, ordentlicher Professor für Staats-, Verwaltungs- und Europarecht unter besonderer Berücksichtigung von Demokratiefragen an der Universität Zürich sowie am Zentrum für Demokratie Aarau (ZDA) und Mitglied des dortigen Direktoriums. Er leitet dort die rechtswissenschaftliche Abteilung c2d (centre for research on direct democracy).

Glaser studierte ab 1997 Rechtswissenschaften an der Universität Gießen, wo er 2002 sein Erstes Juristisches Staatsexamen ablegte. Im Anschluss arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in Gießen bei Wolfgang Kahl. 2005 schloss er an der Universität Bayreuth seine Promotion zum Dr. iur. ab. In der Folge leistete Glaser in Mainz sein Referendariat ab, das er 2007 mit dem Zweiten Staatsexamen beendete. Ab 2007 arbeitete er als Akademischer Rat auf Zeit beim mittlerweile in Bayreuth lehrenden Kahl. Zusammen mit Kahl wechselte Glaser 2009 an die Universität Heidelberg. Dort schloss er 2012 bei Kahl seine Habilitation ab und erhielt die Venia Legendi für die Fächer Öffentliches Recht, Europarecht, Rechtsvergleichung und Steuerrecht. Es folgten Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten München und Heidelberg.

Seit August 2013 hat Glaser den Lehrstuhl für Staats-, Verwaltungs- und Europarecht unter besonderer Berücksichtigung von Demokratiefragen an der Universität Zürich inne, zunächst als außerordentlicher Professor. Seit 2019 ist er ordentlicher Professor. Des Weiteren ist er Leiter der Abteilung c2d (Centre for Research on Direct Democracy).

Forschungsschwerpunkte

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Glasers Forschungsschwerpunkte sind die direkte Demokratie in Bund, Kantonen und Gemeinden, das schweizerische Parlamentsrecht, die Mehrsprachigkeit und das Allgemeine Verwaltungsrecht. Er ist Mitherausgeber des Online-Kommentars zum Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR). Er ist als Gutachter und Berater in verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Fragen für Bund, Kantone und Gemeinden tätig. Unter anderem begleitete er die Einführung des Doppelproporzes im Kanton Graubünden. Seine Publikationen bewegen sich in den Bereichen Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Europarecht, beschäftigen sich mit Fragen der Mehrsprachigkeit und zu Demokratiefragen.

Veröffentlichungen (Auswahl)

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  • Die demokratischen Rechte in Bund und Kantonen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, 2. Aufl., Zürich/Basel 2023.
  • Art. 50 (Gemeinden), in: Bernhard Ehrenzeller/Patricia Egli/Peter Hettich/Peter Hongler/Benjamin Schindler/Stefan G. Schmid/Rainer J. Schweizer (Hrsg.), Die schweizerische Bundesverfassung, St. Galler Kommentar, 4. Aufl., Zürich/St. Gallen 2023.
  • Schweiz: Die Regierung als Gesetzgeberin in der direkten Demokratie – neuer Schub für den Ausbau der Verfassungsgerichtsbarkeit auf Bundesebene?, Zeitschrift für öffentliches Recht 77 (2022) S. 113–135.
  • Verordnung, Richtlinie und Beschluss, in: Wolfgang Kahl/Markus Ludwigs (Hrsg.), Handbuch des Verwaltungsrechts, Band II, Heidelberg 2021, § 39, S. 331–370.
  • Sprachenverfassung, in: Oliver Diggelmann/Maya Hertig Randall/Benjamin Schindler (Hrsg.), Verfassungsrecht der Schweiz/Droit constitutionnel suisse, Band 3, VIII.12, Zürich/Basel/Genf 2020, S. 2351–2370.
  • Der elektronisch handelnde Staat, E-Legislation, E-Government, E-Justice, ZSR 134 (2015) II, S. 259–333.
  • Die Entwicklung des Europäischen Verwaltungsrechts aus der Perspektive der Handlungsformenlehre, Tübingen 2013 (Habilitationsschrift).
  • Nachhaltige Entwicklung und Demokratie – Ein Verfassungsrechtsvergleich der politischen Systeme Deutschlands und der Schweiz, Tübingen 2006 (Dissertation).