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Anspruch

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Anspruch steht für:

  • Anspruch (Recht), das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen
  • Streitgegenstand, der prozessuale Anspruch, den eine Partei auf der Grundlage eines bestimmten Lebenssachverhaltes in einem gerichtlichen Verfahren geltend macht
  • Anforderung (Heuristik), Kriterium zur Erfüllung einer Zielsetzung, das entweder Personen oder Sachen oder Vorgängen zu erfüllen vorgegeben wird


Anspruch steht im übertragenen Sinn für:


Siehe auch:

Wiktionary: Anspruch – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen