Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Spanien
Das Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Spanien wurde am 29. März 1960 unterzeichnet (Kabinett Adenauer III) und führte zum Beginn einer spanischen Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland. Die angeworbenen Arbeiter wurden in Deutschland als „Gastarbeiter“ bezeichnet. Bis zum Anwerbestopp 1973 kamen insgesamt rund 600.000 spanische Gastarbeiter nach Deutschland.[1]
Gemäß dem Anwerbeabkommen wurde spanischen Staatsbürgern, zur Erzielung von Erwerbseinkommen, ein zeitlich unbefristeter Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland gewährt. Die Anwerbeabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland wurden auf Initiative der Entsendeländer zum Ausgleich von deren Leistungsbilanzdefizit gegenüber der Bundesrepublik Deutschland geschlossen.[2]
Ähnliche Anwerbeabkommen schloss die Bundesrepublik Deutschland auch mit anderen Staaten, darunter auch Portugal, was zu einem Wachstum der ibero-deutschen Community führte.
Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz: Sonderausstellung 50 Jahre Anwerbeabkommen Deutschland-Spanien im Migrationsmuseum Rheinland-Pfalz
- Netzwerk Migration in Europa e.V.: Im Rückblick: 50. Jahrestag der Anwerbeabkommen mit Spanien und Griechenland, 2010
- PresseAnzeiger (Sebastian Karpp): Sonderausstellung „50 Jahre Anwerbeabkommen Deutschland Spanien und Griechenland“, 2010
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ↑ Teresa Pinheiro: 50 Jahre spanische Einwanderung in der BRD. 2010, abgerufen am 18. Februar 2019.
- ↑ Heike Knortz: Diplomatische Tauschgeschäfte. „Gastarbeiter“ in der westdeutschen Diplomatie und Beschäftigungspolitik 1953–1973. Böhlau Verlag, Köln 2008.