Arbeitnehmerentgelt

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Das Arbeitnehmerentgelt ist in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) das Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer. Es setzt sich zusammen aus den Bruttolöhnen und -gehältern, die sich wiederum in

aufteilen lassen und aus den

Das Arbeitnehmerentgelt bildet zusammen mit den Unternehmens- und Vermögenseinkommen das Volkseinkommen. Als Anteil am Volkseinkommen bildet es die Lohnquote.

Arbeitnehmerentgelt, Löhne und Gehälter der Inländer 2016–2019

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Das Arbeitnehmerentgelt umfasst neben den Bruttolöhnen und -gehältern auch die Sozialbeiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie deren Lohnsteuer. Im Jahr 2019 entfielen 18 % des Arbeitnehmerentgelts auf die Sozialbeiträge der Arbeitgeber und 27 % auf die Abzüge der Arbeitnehmer, die sich etwa je zur Hälfte aus Sozialabgaben und Lohnsteuer zusammensetzten. In gesamtwirtschaftlicher Betrachtung blieben 2019 vom Arbeitnehmerentgelt etwa 55 % als Nettolöhne und -gehälter bei den Arbeitnehmern. Im Jahr 1991 waren es noch knapp 58 %.[1]

Arbeitnehmerentgelt, Löhne und Gehälter der Inländer – in Milliarden Euro 2016 2017 2018 2019
Arbeitnehmerentgelt der Inländer 1625,1 1694,7 1771,8 1845,9
Sozialbeiträge der Arbeitgeber 287,7 300,7 310,5 324,3
= Bruttolöhne und -gehälter 1337,4 1394,1 1461,3 1521,6
Sozialbeiträge der Arbeitnehmer 225,8 237,0 247,7 251,5
Lohnsteuer der Arbeitnehmer 215,3 225,4 238,4 249,8
= Nettolöhne und -gehälter 896,3 931,6 975,2 1020,3
Quelle: eigene Berechnungen nach StBA

Vergleich zum Bruttonationaleinkommen

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In der Abbildung ist das Bruttonationaleinkommen (BNE) gleich 100 % gesetzt. Die vier unteren Größen in der Abbildung Nettolöhne und -gehälter (dunkelblau), Sozialbeiträge der Arbeitnehmer (blau gekachelt) und der Arbeitgeber (gelblich gekachelt) sowie die Lohnsteuer (schwarz gekachelt) stellen das Arbeitnehmerentgelt dar.

Einzelnachweise

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  1. Tanja Mucha: Die Verteilungsrechnung des Bruttoinlandsprodukts. In: Website https://www.bpb.de. Bundeszentrale für politische Bildung, 10. März 2021, abgerufen am 5. Februar 2024.