Arnshain

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Arnshain
Stadt Kirtorf
Koordinaten: 50° 48′ N, 9° 9′ OKoordinaten: 50° 48′ 25″ N, 9° 9′ 26″ O
Höhe: 367 (351–376) m ü. NHN
Fläche: 13,15 km²[1]
Einwohner: 330[2]
Bevölkerungsdichte: 25 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. August 1972
Postleitzahl: 36320
Vorwahl: 06692

Arnshain ist ein Stadtteil von Kirtorf im Norden des mittelhessischen Vogelsbergkreises.

Geographie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Arnshain liegt nordöstlich von Kirtorf. Durch den Ort führt die Landesstraße 3070.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ev. Kirche in Arnshain

Erstmals urkundlich erwähnt wird die Rodesiedlung im Jahre 1248 unter dem Namen Arnoldeshagen.[1] Der Ortsname wird vom Mainzer Bischof Arnold von Seelenlosen abgeleitet. Andere Namen für den Ort waren Arnoldeshagen und Arnoldhan. Die erste Kirche wurde vermutlich 1210 erbaut. Im Jahre 1621, also im Dreißigjährigen Krieg brannte das Dorf völlig ab. Zum Ende des 19. Jahrhunderts waren über 300 Einwohner ausgewandert, hauptsächlich in die USA.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Arnshain:

„Arnshain (L. Bez. Kirtorf) evangel. Filialdorf; liegt an der Andreft, 114 St. von Kirtorf, an einer Höhe 1451 Hess. (1116 Par.) Fuß über der Meeresfläche, und gehört zum Euser Patrimonialgericht der Freiherrn von Schenk zu Schweinsberg. Der Ort besteht aus 83 Häusern mit 546 Einw., die außer 2 Kath. evangelisch sind, und hat ein Grenznebenzollamt II. Classe. Hierher gehört der Dammeshof mit einer Mühle. In diesem Dorfe stehet die Gerichtsbarkeit erster Instanz dem Staate und der Familie von Schenk gemeinschaftlich zu. In der Nähe lag der Ort Biesenrode. – Im Jahr 1297 kommt Arnshain unter dem Namen Arnoldeshan vor.“[3]

und über das Eußer Gericht:

„Eußer Gericht (L. Bez. Kirtorf) Landstrich; enthält die Orte Arnshain, Bernsburg, Erbenhausen, Lehrbach, Obergleen und Wahlen, welche nun zum Bez. Kirtorf gehören. Die Gerichtsbarkeit erster Instanz stehet dem Staate und den Freiherrn von Schenk, Ganerben zu Schweinsberg, gemeinschaftlich zu. Die streitige Gerichtsbarkeit wird zu Homberg auf bestimmte Amtstage von dem Landrichter und dem von Schenkischen Amtsverweser gemeinschaftlich, hingegen die polizeilichen und andere Administrativ-Geschäfte ausschließend von dem Landrath ausgeübt. – Das Nassauische Haus hatte einen Antheil an dem Eußer Gericht erworben, und belehnte nachmals die Schenke von Schweinsberg damit. Die oben genannten Orte gehörten zum Amte Kirtorf. Anderwärts wie in Alsfeld, Romrod etc. wurde das Gericht aus Schöffen der Stadt und der Dörfer zusammengesetzt; da aber Kirtorf ausschließend den Grafen von Ziegenhain gehörte und nachher an die Landgrafen kam, an den obigen Orten aber die Schenke Antheil hatten, so konnte hier ein Gericht in der Art nicht gebildet werden, daher man das Gericht in Kirtorf (inneres Gericht) von dem der Dörfer (äußeres Gericht) unterschied. Auf diese Weise ist die Benennung Eußer Gericht entstanden, welcher Sprachgebrauch sich jedoch in neuern Zeiten ziemlich verloren hatte, und nun durch die letzte Organisation sich ganz verlieren muß.“[4]

Gebietsreform[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 1. August 1972 wurde Arnshain im Zuge der Gebietsreform in Hessen durch Landesgesetz in die Stadt Kirtorf eingegliedert.[5][6]

Territorialgeschichte und Verwaltung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die folgende Liste zeigt im Überblick die Territorien, in denen Arnshain lag, bzw. die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1][7][8]

Gerichtszugehörigkeit seit 1803[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das „Hofgericht Gießen“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Arnshain das Eußergericht zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.

Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übergingen. „Landgericht Homberg an der Ohm“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Homberg an der Ohm, das für Arnshain zuständig war. Die Freiherrn Schenck zu Schweinsberg verzichteten am 13. März 1822 auf ihre Polizei- und andere administrative Rechte zugunsten der Landesbehörden. Im Landgericht Homberg wurden die Rechtsprechung weiter gemeinschaftlich ausgeübt.[14][15] Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[16]

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Homberg an der Ohm“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[17] Gleichzeitig wurde Arnshain dem Bereich des Amtsgerichts Alsfeld zugeordnet.

In der Bundesrepublik Deutschland sind die übergeordneten Instanzen das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.

Einwohnerentwicklung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

• 1791: 353 Einwohner[18]
• 1800: 441 Einwohner[19]
• 1806: 451 Einwohner, 77 Häuser[10]
• 1829: 546 Einwohner, 83 Häuser[3]
• 1867: 459 Einwohner, 77 Häuser[20]
Arnshain: Einwohnerzahlen von 1791 bis 2015
Jahr  Einwohner
1791
  
353
1800
  
441
1806
  
451
1829
  
459
1834
  
524
1840
  
558
1846
  
540
1852
  
516
1858
  
518
1864
  
476
1871
  
411
1875
  
393
1885
  
398
1895
  
404
1905
  
432
1910
  
445
1925
  
408
1939
  
430
1946
  
635
1950
  
617
1956
  
495
1961
  
455
1967
  
412
1970
  
415
1980
  
?
1990
  
?
2000
  
?
2011
  
339
2015
  
330
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: [1]; Stadt Kirdorf: Stadtteile im Webarchiv; Zensus 2011[21]

Religionszugehörigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

• 1829: 544 evangelische, 2 römisch-katholische Einwohner[3]
• 1961: 422 evangelische (= 92,75 %), 32 katholische (= 7,03 %) Einwohner[1]

Politik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ortsvorsteher ist Ralf Mest (Stand Juli 2021).[22]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c d e Arnshain, Vogelsbergkreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 16. Oktober 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. Die Stadtteile im Internetauftritt der Stadt Kirtorf, abgerufen im Oktober 2017.
  3. a b c Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S. 15 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  4. Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S. 64 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  5. Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Alsfeld und Lauterbach (GVBl. II 330-12) vom 1. August 1972. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1972 Nr. 17, S. 215, § 1 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,2 MB]).
  6. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart / Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 347.
  7. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  8. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 12 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  9. Die Zugehörigkeit des Amtes Kirtorf anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: Hessen-Marburg 1567–1604., Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt 1604–1638. und Hessen-Darmstadt 1567–1866.
  10. a b Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1806. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1806, S. 232 (Online in der HathiTrust digital library).
  11. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 6 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  12. Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 422 (online bei Google Books).
  13. Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S. 143 ff. (online bei Google Books).
  14. Eva Haberkorn, Friedrich Boss: Kreis Alsfeld 1821–1945 (= Repertorien Hessisches Staatsarchiv Darmstadt) Abt. G15 Alsfeld (PDF; 172 kB). In: Archivinformationssystem Hessen (Arcinsys Hessen), Stand: 1985, abgerufen am 18. Oktober 2017.
  15. Die Ausübung der gerichtlichen, polizeilichen und administrativen Gerichtsame im gemeinschaftlichen Eußergericht vom 13. März 1822. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern und der Justiz (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1822 Nr. , S. 168 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 36,6 MB]).
  16. Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr. 40, S. 237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 42,9 MB]).
  17. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  18. Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1791. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1791, S. 181 (Online in der HathiTrust digital library).
  19. Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1800. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1800, S. 191 (Online in der HathiTrust digital library).
  20. Ph. A. F. Walther: Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen. G. Jonghaus, Darmstadt 1869, OCLC 162355422, S. 4 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  21. Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. Oktober 2020;.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/statistik.hessen.de
  22. Ortsvorsteher In: Webauftritt der Stadt Kirtorf, abgerufen im Juni 2019.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]