Augenmaß
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Augenmaß ist die Fähigkeit zum quantitativen Schätzen der Zielmenge einer Messgröße durch Augenscheinnahme des Objektes oder Vorgangs.[1]
Im übertragenen Sinne wird bei Ermessensentscheidungen von Augenmaß gesprochen, wenn es um die Beachtung der Verhältnismäßigkeit geht („Augenmaß beweisen“).[1]
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Wiktionary: Augenmaß – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ↑ a b Augenmaß, das. In: Duden. Abgerufen am 12. Mai 2021.