Benutzer:Gamemaster669/Recherchenhilfe

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Vorgehensweise beim Recherchieren (Schweiz bezogen)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1. Fakten Recherchieren

Es ist nicht immer einfach die Informationen zu finden.

Beispiel: Bergbahn Rheineck-Walzenhausen Die Bahn hieß ursprünglich Drahtseilbahn-Gesellschaft Rheineck-Walzenhausen mit Sitz in Rheineck SG. Diese Information ist nicht allgemein Bekannt, nur Zeitzeugen wussten sowas noch einfach so (was die Frage nach dem Sinn der Lückenlosen Belege auf Wikipedia aufwirft).
Erforschen kann man das im Historische Lexikon der Schweiz. → Historisches Lexikon der Schweiz (HLS) - Schweizer Geschichte
Jetzt wissen wir schon mal des es eine Drahtseilbahn war und keine Zahnradbahn.

Manchmal muss man den Index des Bundesarchives durchstöbern um Herauszufinden wie die genaue Bezeichnung der Gesellschaft ist → Drahtseilbahnen-Gesellschaft Rheineck-Walzenhausen im Archivindex

Die Genauen Daten und Fakten kann man anschließend im Dokumententeil des Bundesarchiv Recherchieren → Abfrage aufrufen.

Manchmal kann man sich das eigenhändige Durchstöbern des Archive sparen. Wenn man eine spezifische Google Abfrage macht zeigt Google u.U die entsprechenden Dokumente aus dem Archiv direkt an.

Versuch mal in Google Schweiz Folgende Abfrage: drahtseilbahn gesellschaft rheineck walzenhausen

Das Ergebnis ist mit etwas Glück dieses Dokument aus dem Bundesarchiv der Schweiz → Dokument anzeigen

Dieses Dokument kann als unwiderlegbarer Beweis (admin.ch ist der Server der Bundesverwaltung) für verschiedene Tatsachen welche die Bergbahn Rheineck-Walzenhausen betreffen angesehen werden. Darauf können alle weiteren Recherchen basieren ohne das man böse Überraschungen erlebt. Grundsätzlich kann man sagen, dass alle Informationen von den Quellen admin.ch und swiss-archives.ch als Basis dienen (falls vorhanden).

Den rechtlichen Aspekt findet man im Verkehrsrecht der Schweiz

  • §740 Kombinierter Verkehr
  • §742 Eisenbahnen
  • §743 Seilbahnen
  • §744 Automobilunternehmen und Trolleybusunternehmen
  • §745 Personenbeförderung

Rechtsrelevante Tatsachen der Unternehmen erforscht man in den Handelsregisterämter der Kantone.

Bei der Bergbahn Reineck-Walzenhausen weiss man, dass das ursprünglich Reineck, später Walzenhausen war (Vorausgesetzt dass man gründlich recherchiert hat). Aus dem Handelsregisteramt Appenzell Ausserroden können wir entnehmen dass die Bahn fusioniert hat mit den Appenzeller Bahnen. Außerdem sehen wir dass an bestimmten Daten Änderungen an den Statuten vorgenommen wurden. Diese Daten dienen später als Basis für die Detailsuche, um die Suche auf einen Zeitraum einzugrenzen. In den Archiven sind oft sehr viele Informationen vorhanden. Meist werden solche Ereignisse als Anlass genutzt um Rückblicke und dergleichen zu verfassen.

Im Falle der Appenzeller Bahnen (2006), zu denen die Bahn jetzt gehört, sind die Handelsregisterämter von St.Gallen, Appenzell Innerroden und Appenzell Ausserroden zuständig

Hinweis: Aus dem Handelsregisteramt geht eindeutig hervor das die Appenzeller Bahnen (2006) nicht am 1.Januar 2006 (keine Referenz im Artikel) entstand. Allein aus dem Auszug der Bergbahn Rheineck-Walzenhausen die am 26.6.2006 gelöscht wurde ist das gar nicht möglich (böse Überraschungen). Eine Rückwirkende Fusion betrifft nur den Geschäftsgang und hat keine rechtliche Relevanz was das Entstehungsdatum betrifft.

2. Weitere Recherchen

Beispiel: Bergbahn Rheineck-Walzenhausen → Auszug aus dem Handelsregister: "2 Mitteilungen erfolgen durch Veröffentlichung im "Rheintaler" und in der "Appenzeller Zeitung". Damit weiß man schon welches Zeitungsarchiv die offiziellen Publikationen der Gesellschaft enthält. Die offiziellen Mitteilungen erkannt man daran dass Sie meist kurz gefasst sind und keine besondere Auszeichnungen im Schreib-Stiel enthalten.

Das kann sinngemäß für jede öffentliche Unternehmung in der Schweiz angewendet werden, da viele ein eingetragenes Medium zur Verbreitung haben.

Die wichtigsten Zeitungen für die Bahnen im Appenzellerland sind : St.Galler St. Galler Tagblatt, Appenzeller Zeitung, Der Rheintaler und Thurgauer Zeitung. Sie verfügen alle über das selbe Layout und betreiben ein gemeinsames Archiv (Artikel ab 1997). Teilweise können auch Infos der Anfänge Gefunden werden z.B. Jubiläumsjahren oder über den Namen besonder Förderer, des Konstrukteurs oder der Verwaltungsräte. Diese Daten sollten wir ja kenne nach unser Fakten-Recherche.

Einen Überblick fast aller Ostschweizer Zeitungen gibt es hier → www.zeitung.ch/ostschweiz

3. Detail Recherche

Hat man alle Relevanten Informationen über eine Person, Unternahmen etc. gesammelt kann mit der Detail-Recherche in Sekundärliteratur begonnene werden. Ich empfehle dazu mal das Archiv Digitalisierter Zeitschriften der ETH-Bibliothek zu Rate zu ziehen.

Im Fall der Bergbahn Rheineck-Walzenhausenhier klicken

Bücher sind auch ausgezeichnete Medien für die Detail-Recherche, haben aber den nachteil das sie nicht durchsucht werden können. Man ist meist gezwungen das ganze Buch zu lesen. Außerdem sind Bücher. vor allem Fachbücher sehr teuer. Damit sollte man jetzt in der Lage sein eine fundierte Recherche zu einer Unternehmung oder Firma durchzuführen. Die Beschreibung zu Personen-Recherchen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Hinweise: Hat man eine gute Quelle im Internet gefunden sollten man nicht vergessen ein Lesezeichen zu setzen, wahrscheinlich benötigt man sie später wieder.Detailreiche Titel für die Lesezeichen sind zu empfehlen da man sonst später nicht mehr weiß, was man wo gelesen hat. Wurden Relevante Tatsachen für andere Artikel gefunden die du nicht selber bearbeiten möchtest, empfiehlt es sich ein Lesezeichen mit dem Titel der Tatsache anzulegen, und den entsprechenden Autoren vielleicht später eine Hinweis zu geben dass man eine gute Quelle gefunden hat.