Benutzer:Lupus in Saxonia/Ordensgesetz der DDR - (Gesetz über die Stiftung und Verleihung staatlicher Auszeichnungen der DDR)

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Basisdaten
Titel: Gesetz über die Stiftung und Verleihung staatlicher Auszeichnungen(DDR)
Art: Nationales Recht
Geltungsbereich: DDR
Rechtsmaterie: [[Staatsrecht]]
Ursprüngliche Fassung vom: 7. April 1977
Inkrafttreten am: 1. Januar 1978,
Neubekanntmachung vom: Gesetz vom 17. Juni 1990 (Verfassungsgrundsätze, GBl. I S. 299)
Außerkrafttreten: Als Bundesrecht aufgehoben durch den Einigungsvertrag vom 31. August 1990 (BGBl. II S. 889)

Als Landesrecht auch nach dem 3. Oktober 1990 fortgeltend, soweit nicht durch die Länder geändert oder aufgehoben.

Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.
Ordnung III-6-4 4225-76 Ag 127-1636-77-100 - Ehrenplakette des Ministers für Hoch- und Fachschulwesen der DDR für „Verdienste um die Hoch- und Fachschulfortbildung“

Durch die Verleihung staatlicher Auszeichnungen würdigte der sozialistische Staat DDR die "Hervorragenden Leistungen und Verdienste bei der allseitigen Stärkung und Festigung der Deutschen Demokratischen Republik".

Das Ordensgesetz [1] sollte einerseits die Frage klären, welche Organe der DDR -Orden, Auszeichnungen und Ehrentitel- stiften und verleihen durfte, andererseits wurden in diesem Gesetz auch dessen Möglichkeiten der Aberkennung geregelt. Einzelheiten der Verleihung staatlicher Auszeichnungen wurden in der Ordnung festgelegt.Diese Ordnungen wurden von den Staatsorganen erlassen, die dann auch die staatlichen Auszeichnungen stifteten. Die Ordnungen waren durch eine staatlich festgelegte Ordnungskennnummer gekennzeichnet.

Mit der Verleihung einer staatlichen Auszeichnung wurde eine vom Verleihenden unterzeichnete Urkunde ausgehändigt. Die Verleihung staatlicher Auszeichnungen der DDR waren in der Regel mit einem Ehrenzeichen (Orden, Ehrenplakette oder Medaille) verbunden. Diese Ehrenzeichen durften nicht veräußert werden und waren nicht übertragbar. Mit der Verleihung staatlicher Auszeichnungen konnte eine Geldzuwendung[2] verbunden sein, die steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig war.

Stifter von staatlichen Orden, Auszeichnungen und Ehrentitel in der DDR[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Durch das Gesetz wurden folgende Grundsatzentscheidungen getroffen:

  1. Der Staatsrat der DDR stiftete staatliche Orden, Auszeichnungen und Ehrentitel
  2. Der Ministerrat der DDR stiftete staatliche Preise, Ehrentitel und Medaillen
  3. Der Nationale Verteidigungsrat der DDR stiftete staatliche Auszeichnungen für Leistungen und Verdienste beim Schutz der Deutschen Demokratischen Republik
  4. Der Ministerrat der DDR vergabt gemeinsam mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes(FDGB) als Auszeichnung für hervorragende Leistungen im sozialistischen Wettbewerb Wanderfahnen.

Verleihungsorgane für staatliche Orden, Auszeichnungen und Ehrentitel der DDR[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Alle vom Staatsrat der DDR gestifteten staatlichen Auszeichnungen wurden durch den Vorsitzenden des Staatsrats verliehen. Die vom Ministerrat gestifteten staatlichen Auszeichnungen wurden vom Vorsitzenden des Ministerrates der DDR verliehen. Der Ministerrat konnte die Minister und Leiter anderer zentraler Staatsorgane, die Vorsitzenden der Räte der Bezirke und Kreise, die Leiter der wirtschaftsleitender Organe, Kombinate, Betriebe und Einrichtungen sowie die Vorstände sozialistischer Genossenschaften beauftragen, von ihm gestiftete staatliche Auszeichnungen zu verleihen.

Staatliche Auszeichnungen konnten verliehen werden an:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Einzelpersonen und Kollektive
  • Kombinate, Betriebe, Einrichtungen,sozialistische Genossenschaften und gesellschaftliche Organisationen
  • Verbände, Truppenteile und Einrichtungen der bewaffneten Organe (NVA)
  • Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände

Erweiterter Verleihungsraum von Staatlichen Auszeichnungen der DDR[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Gesetz über die Stiftung und Verleihung staatlicher Auszeichnungen (DDR) wurde festgelegt, dass staatliche Auszeichnungen auch an Einzelpersonen, Kollektive; Betriebe, Einrichtungen, Genossenschaften und gesellschaftliche Organisationen sowie Verbände, Truppenteile und Einrichtungen der bewaffneten Organe anderer Staaten verliehen werden konnten.

Postume Verleihung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der DDR konnten staatliche Auszeichnungen in Ausnahmefällen auch postum verliehen werden.

Vorschlagsrecht und Regelung zur Mehrfachverleihung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Vorschlagsrecht für die Verleihung staatlicher Auszeichnungen hatten:

  • Der Staatsrat, der Ministerrat, der Nationale Verteidigungsrat,
  • Die Minister und Leiter der anderen zentralen Staatsorgane
  • Leitenden Organe der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED)
  • Die Leitungen der anderen in der Nationalen Front vereinten Parteien und gesellschaftlichen Organisationen
  • Die Minister und Leiter der anderen zentralen Staatsorgane, die Vorsitzenden der örtlichen Räte, die Leiter der wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate, Betriebe und Einrichtungen sowie die Vorstände sozialistischer Genossenschaften (jeweils für ihren Verantwortungsbereich).

Die Auswahl der Vorschläge zur Verleihung staatlicher Auszeichnungen erfolgte in der Regel in den Organen, Betrieben bzw. Einrichtungen, in denen der Vorzuschlagende beschäftigt war. Die Leiter hatten die Vorschläge gemeinsam mit der Parteiorganisation der SED und der Gewerkschaftsorganisation zu erarbeiten und sich dabei auf die Meinung der Arbeitskollektive zu stützen.

Staatliche Auszeichnungen konnten auch mehrmals verliehen werden.

Aberkennung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Staatliche Auszeichnungen der DDR konnten aberkannt werden, wenn der Ausgezeichnete sich der Auszeichnung unwürdig erwiest, nachträglich Tatsachen bekannt wurden, die die Auszeichnung zur Zeit der Verleihung ausgeschlossen hätten, oder wenn gegen einen "Bürger" durch Urteil eines Gerichts die Aberkennung der staatsbürgerlichen Rechte ausgesprochen worden war.

Einzelheiten des Verfahrens der Aberkennung staatlicher Auszeichnungen wurden einheitlich durch den Staatsrat, den Ministerrat und den Nationalen Verteidigungsrat geregelt.

Besonderheiten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Staatliche Auszeichnungen, deren Verleihung nur einmal erfolgte oder die nicht mehr verliehen wurden, behielten ihren Charakter als staatliche Auszeichnung.
  • Wer vorsätzlich entgegen den Tatsachen angabt, mit einer staatlichen Auszeichnung ausgezeichnet worden zu sein oder durch falsche Angaben die Verleihung an sich oder einen anderen herbeiführt hatte oder Ehrenzeichen bzw. Urkunden unberechtigt trugt bzw. verwendete, nachmachte oder nachgemachte öffentlich trugt bzw. verwendete oder in Verkehr brachte, konnte mit Verweis oder Ordnungsstrafe belegt werden. Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens oblag dem zuständigen Rat des Kreises.
  • Von der Deutschen Demokratischen Republik verliehene Auszeichnungen können weitergeführt oder getragen werden, es sei denn, daß dadurch der Ordre public der Bundesrepublik Deutschland verletzt wird. Das gleiche gilt für die von der Deutschen Demokratischen Republik zur Annahme genehmigten ausländischen Auszeichnungen.[3]

Letzte Beschlüsse des Ministerrats der DDR zum Ordensgesetz der DDR[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Ministerrat der DDR hatte am 25. Jan. 1990 noch einen Beschluss zum Ordensgesetz gefasst, der davon ausging, dass das Gesetz über die Stiftung und Verleihung staatlicher Auszeichnungen vom 7. April 1977 nicht mehr den gegenwärtigen gesellschaftlichen Verhältnissen entspräche. Hohe staatliche Auszeichnungen der DDR wurden durch diesen Beschluss in der Regel ausgesetzt.[4]

Ordre public der BRD und das Ordengesetz der DDR[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ob ein Verstoß gegen den Ordre public der BRD vorliegt, ist maßgeblich davon abhängig ob das Ergebnis der Rechtsanwendung des DDR Staates - zu den Grundgedanken der heutigen deutschen Rechts- und Gesetzesegelungen, - sowie der in ihnen liegenden, zentralen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, - dass es von unserer Gesellschaft für untragbar gehalten wird.[5]

Bei den folgenden DDR Auszeichnungen (Auszug) bestehen Verbote bzw. Bedenken hinsichtlich des Ordre public der Bundesrepublik Deutschland:

  • Auszeichnungen des Ministeriums für Staatssicherheit
  • Auszeichnungen der Grenztruppen der DDR
  • Auszeichnungen der Deutschen Volkspolizei
  • Auszeichnungen der Kampfgruppen
  • Auszeichnungen der FDJ

Der Sächsischen Staatskanzlei wurde auf Anfrage von der Ordenskanzlei des Bundespräsidialamtes mitgeteilt, daß gegen das Tragen vom "Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei“, sowie bei verschiedenen Arten von der "Verdienstmedaille der Organe des Ministeriums des Innern" (MdI), der "Medaille für ausgezeichnete Leistungen in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern“, und gegen die "Medaillen für treue Dienste des Mdl" Bedenken(!) bestehen.[6] [7]Die Deutsche Bundeswehr hatte bereits 1990 in diesem Zusammenhang durch Fernschreiben an alle Einheiten eine vorläufige Anweisung ausgegeben, dass es Soldaten sowohl im Dienst wie auch in Zivil verboten ist, die Ehrenzeichen und Abzeichen der DDR zu tragen. Diese Anweisung galt in und außerhalb der militärischer Anlagen der Bundeswehr.[8][9]

In dem Gesetz über die "[[Stiftung des Feuerwehrehrenzeichens]]" vom Bundesland Brandenburg[10] wird durch den Hinweis -("Das Tragen anderer verliehener Auszeichnungen aus dem Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes ist gestattet")- somit auch das Tragen folgender Ehrenzeichen der DDR gestattet:

Es besteht also für jeden Träger von DDR Ausgezeichneten die aktuelle Pflicht genaustens zu prüfen, ob durch das Weitertragen verliehener DDR Orden, der "Ordre public" der BRD verletzt wird. Den Träger trifft, wie auch sonst im Ordnungswidrigkeitenrecht, das Risiko einer Rechtsverfolgung in der BRD aufgrund einer Ordnungswidrigkeit nach § 16 des Ordensgesetzes.-

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

| Ordensgesetz der DDR

| Eckart-Henning-Orden-und-Ehrenzeichen

| Bundesarchiv /Ministerrat der DDR - Aktenführende Organisationseinheit: Sektor Staatl. Auszeichnungen

| Deutsche Gesellschaft für Ordenskunde


Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. |Auszeichnungsgesetz der DDR
  2. |Deutsche Gesellschaft für Ordenskunde
  3. Enno Bernzen und Klaus H. Feder - Das Tragen von Auszeichnungen der DDR im vereinten Deutschland - Trageerlaubnis von DDR Auszeichnungen
  4. |Landesarchiv Sachsen-Anhalt
  5. |Enno Bernzen und Klaus H. Feder - Das Tragen von Auszeichnungen der DDR im vereinten Deutschland - Trageerlaubnis von DDR Auszeichnungen
  6. |Enno Bernzen und Klaus H. Feder - Das Tragen von Auszeichnungen der DDR im vereinten Deutschland - Trageerlaubnis von DDR Auszeichnungen
  7. |Unterrichtung durch die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
  8. Fernschreiben des Bundesverteidigungsministeriums vom 26. 9. 1990, MsgNr. 041975
  9. |Enno Bernzen und Klaus H. Feder - Das Tragen von Auszeichnungen der DDR im vereinten Deutschland - Trageerlaubnis von DDR Auszeichnungen
  10. BbgGVBI 1 Nr. 3 v. 17.2. 1994