Benutzer:Scialfa/Theodor Keidel

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Theodor Keidel (* 9. Dezember 1902 in München; † 29. Oktober 1988 ebenda) war ein deutscher Jurist und juristischer Fachbuchautor. Er war langjähriger Bearbeiter des BGB-Kurzkommentars von Palandt im Bereich des Nachlass- und Erbrechts und Herausgeber eine Standardwerkes zur Freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Theodor Keidel wurde am 9. Dezember 1902 in München als Sohn des Oberlandesgerichtsrates Fritz Keidel geboren. Nach dem Abitur studierte er zunächst in Leipzig, später in München Rechts- und Staatswissenschaften, besuchte aber auch theologische und kunsthistorische Vorlesungen. 1925 legte Keidel das Referendarexamen ab, 1928 folgte die Große Staatsprüfung. Anschließend trat er in den bayerischen Justizdienst, in dessen Verlauf er auch vier Jahre an ein Arbeitsgericht abgeordnet war. Während der Zeit des Nationalsozialismus war Keidel einige Jahre als Staatsanwalt tätig. Im Verlauf dieser Tätigkeit wurde er zum Ersten Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft München II ernannt und fungierte einige Zeit als Vertreter des Generalstaatsanwalts in München. In Keidels Ressort fielen dabei neben sogenannten Kriegswirtschaftsverbrechen auch politische Straftaten. Diese Tätigkeit bereitete ihm nach 1945 zunächst nicht unerhebliche Schwierigkeiten, wieder in den Justizdienst übernommen zu werden. Schließlich wurde Keidel 1952 zunächst an das Oberlandesgericht München berufen und zum Oberlandesgerichtsrat ernannt. bald darauf folgte der Ruf an das Bayerische Oberste Landesgericht, wo er in den nächsten Jahrzehnten maßgeblich zum guten Ruf der Rechtsprechung des BayObLG im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit beitrug. Einen Senatsvorsitz erhielt Keidel indes nie.

Wissenschaftliches Werk[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Theodor Keidels Name ist zunächst untrennbar mit einem Standardwerk zur Freiwilligen Gerichtsbarkeit verbunden, welches mittlerweile als Kommentar zum FamFG erscheint. Keidels Vater Fritz war der Begründer dieses Kommentars, welcher von ihm in drei Auflagen beim Schweitzer-Verlag in München herausgegeben wurde. Sein Sohn Theodor arbeitete daran schon ab den 1930iger Jahren mit. Nach dem 2. Weltkrieg zögerte der herausgebende Verlag zunächst, eine Neuauflage herauszubringen. Daraufhin knüpfte Theodor Keidel durch persönliche Bekanntschaften Kontakte zum C. H. Beck- Verlag, der 1951 die 4. Auflage des FGG-Kommentars herausbrachte. Bis zur 9. Auflage bearbeitete Keidel den Kommentar allein, ab der 10. Auflage kam der Notar Karl Winkler hinzu. An der 12. Auflage, die 1987 erschien, konnte Keidel schon nicht mehr mitarbeiten. Mittlerweile erscheint der FamFG-Kommentar in der 18. Auflage und gehört zu den Standardkommentaren. Neben diesem Kommentar war Keidel viele Jahre maßgeblich an der Bearbeitung des bekanntesten BGB-Kurzkommentars, dem Palandt, beteiligt.

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Nachruf in der IPRax 1989 S. 133
  • Nachruf in der FamRZ 1989 S. 466

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]



Kategorie:Rechtswissenschaftler (20. Jahrhundert) Kategorie:Sachbuchautor Kategorie:Deutscher Kategorie:Geboren 1902 Kategorie:Mann Kategorie:Richter (Bayerisches Oberstes Landesgericht) Kategorie:Gestorben 1988