Benutzer:Stephan Schulz

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Justizskandal in Dresden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Jens Maier, Richter am Landgericht Dresden, versucht, die Freiheit von Forschung und Lehre abzuschaffen. Sind wir schon wieder so weit? [1].

...denn sie wissen nicht, was sie tun. [2]

...oder vielleicht doch? [3][4][5]

Immerhin: [6][7]

Zum Thema Uploadfilter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

ich war sehr erfreut, als ich im aktuellen Koalitionsvertrag der großen Koalition ein klares Bekenntnis gegen Uploadfilter für digitale Plattformen fand. Allerdings stelle ich mit Befremden fest, dass diese eigentlich für informierte Menschen selbstverständliche Position gerade von deutschen Vertretern im Rahmen der EU-Urheberrechtsreform nicht geteilt wird.

Als Professor für Informatik und Experte auf dem Gebiet des automatischen Schließens kann ich die aktuellen technischen Möglichkeiten gut einschätzen. Automatisierte Filter werden bis auf weiteres nicht in der Lage sein, Urheberrechtsverstöße zuverlässig zu erkennen. Insbesondere ist nicht abzusehen, wie z.B. Zitate, Kommentierung, und Satire als legale Nutzung automatisch von einfachen Vervielfältigungen abzugrenzen wären. Daher ist davon auszugehen, dass diese Filter im Zweifelsfall auch legitime Inhalte blockieren und damit den freien Meinungsaustausch behindert. Auch wenn eine solche Filterung nicht direkt durch den Staat stattfindet, sondern an dritte delegiert wird, finde ich das mit dem Ideal von Artikel 5(1)) des Grundgesetzes nicht vereinbar. "Eine Zensur findet nicht statt."

Ein weiteres Problem liegt darin, dass moderne KI-Verfahren als Mittel der Wahl nur von wenigen Großkonzernen gut beherrscht werden. Eine verpflichtender Einsatz von selbst mäßig exakten Filtern würde also die Vorherrschaft dieser Konzerne auf Kosten von kleinen und mittleren Unternehmen festigen.

Wenn man das Problem von der anderen Seite betrachtet, dann gibt es genug Methoden für Urheber, ihre Rechte auch ohne Upload-Filter durchzusetzen. So können Urheberrechtsverletzer direkt verfolgt werden, und Methoden wie "Notice and Takedown" haben sich ebenfalls bewährt. Die Tatsache, dass einige Rechteinhaber den notwendigen Aufwand und die negative Publicity scheuen, ist kein ausreichender Grund für weitreichende Einschränkungen der Kommunikationsfreiheit.

Ich möchte Sie daher sowohl in Ihrer Rolle als Bundeskanzlerin als auch in Ihrer Rolle als Vorsitzende der CDU dazu drängen, die im Koalitionsvertrag festgehaltene Position gegen Upload-Filter aktiv auch im Rahmen der EU zu vertreten.

Mit freundlichem Gruß,

Prof. Dr. Stephan Schulz
Professor für Informatik
Duale Hochschule Baden Württemberg - Stuttgart

Update[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gegen die Copyright-Reform, insbesondere Artikel 11/13

Sehr geehrte Abgeordnete des Europa-Parlaments,

nachdem das Europäische Parlament am 5. Juli die damals vorliegende Reform des Urheberschutzes abgelehnt hat, stehen nun verschiedene neue Vorschläge zur Abstimmung - darunter auch der kaum veränderte Vorschlag, der von Herrn Voss vertreten wird.

Ich bin tief besorgt über die geplante EU-Reform des Copyrights. Es gibt meiner Ansicht nach keine guten Gründe für eine Verschärfung des Urheberrechts, und insbesondere nicht für ein "Leistungsschutzrecht" für Inhalte, die nicht über die notwendige Schöpfungshöhe für ein klassische Urheberrecht verfügen. Die Tatsache, dass einige Urheber es nicht schaffen, am Markt für ihre Produkte angemessene Geschäftsmodelle zu entwickeln, darf nicht dazu führen, dass der freie Austausch und die Diskussion von Ideen - auch mit Verweisen und im bisherigen Recht völlig legalen Zitaten - im Internet erschwert wird.

Abgesehen davon ist auch nicht zu erkennen, in wie weit die geplante Reform den Einfluß und die ökonomische Kontrolle der großen Plattformbetreiber verringern soll - im Gegenteil, durch die geplanten Regelungen wird der Markteintritt für neue und kleinere Anbieter deutlich erschwert, während etablierte Marktteilnehmer wie Google und Facebook mit ihrem technischen Know-How und ihrem finanziellen und personellen Ressourcen die Anforderungen wesentlich leichter erfüllen können.

Besondere Sorge bereitet mir die Forderung, dass die Betreiber auch nur potentiell illegale Werke aktiv unterdrücken müssen. Als Professor für Informatik und Experte auf dem Gebiet des automatischen Schließens kann ich die aktuellen technischen Möglichkeiten gut einschätzen. Automatisierte Filter werden bis auf weiteres nicht in der Lage sein, Urheberrechtsverstöße zuverlässig zu erkennen. Insbesondere ist nicht abzusehen, wie z.B. Zitate, Kommentierung, und Satire als legale Nutzung automatisch von einfachen Vervielfältigungen abzugrenzen sind. Daher ist davon auszugehen, dass automatische Filter im Zweifelsfall auch legitime Inhalte blockieren und damit den freien Meinungsaustausch behindert. Auch wenn eine solche Filterung nicht direkt durch den Staat stattfindet, sondern an dritte delegiert wird, finde ich das mit dem Ideal von Artikel 5(1)) des Deutschen Grundgesetzes nicht vereinbar.

"Eine Zensur findet nicht statt."

Ein weiteres Problem liegt darin, dass moderne KI-Verfahren als Mittel der Wahl nur von wenigen Großkonzernen gut beherrscht werden. Eine de-facto verpflichtender Einsatz von selbst mäßig exakten Filtern würde also wie oben beschrieben die Vorherrschaft dieser Konzerne auf Kosten von kleinen und mittleren Unternehmen festigen.

Wenn man das Problem von der anderen Seite betrachtet, dann gibt es genug Methoden für Urheber, ihre Rechte auch ohne Upload-Filter und vergleichbare Werkzeuge durchzusetzen. So können Urheberrechtsverletzer direkt verfolgt werden, und Methoden wie "Notice and Takedown" haben sich ebenfalls bewährt. Die Tatsache, dass einige Rechteinhaber den notwendigen Aufwand und die negative Publicity scheuen, ist kein ausreichender Grund für weitreichende Einschränkungen der Kommunikationsfreiheit.

In meiner Ablehnung der Reform, insbesondere der Artikel 11 und 13, finde ich mich vereint mit anerkannten Internet-Pionieren wie Vint Cerf, Tim Berners-Lee, Jimmy Wales und Guido van Rossum, und mit führenden Informatik-Professoren wie David Patterson, Fred Brooks, Gerald Sussman and Hal Abelson. (https://www.eff.org/files/2018/06/12/article13letter.pdf)

Ich möchte Sie daher dringend auffordern, bei der geplanten Reform die Interessen von Internet-Nutzen und Zivilgesellschaft über die einiger weniger Urheber zu stellen, und sich gegen eine Ausweitung von Urheberrechten auszusprechen. Die enorme Schöpfungskraft und Dynamik des Netzes braucht angemessenen Spielraum und eine zuverlässige Public Domain, in der Inhalte effektiv ausgetauscht werden können.

Mit freundlichem Gruß,


Stephan Schulz