Benutzer Diskussion:Alletm

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Schnelllöschung deines Eintrags[Quelltext bearbeiten]

Hallo, du hast einen Artikel eingestellt, der nach unseren Vereinbarungen über Schnelllöschungen entfernt wurde.

Im Rahmen einer Enzyklopädie gibt es gewisse Anforderungen, die Textbeiträge erfüllen sollten. In deinem Textbeitrag wurden folgende Mängel festgestellt:

  • Der Text ist so kurz oder so unenzyklopädisch geschrieben, dass Überarbeiten aufwändiger als Neuschreiben wäre.
  • Der Text wurde offenbar von einer Webseite kopiert. Weil Du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Erlaubnis dafür hattest, gehe ich davon aus, dass eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Da der Text zudem nur mit großem Aufwand enzyklopädische Qualität erreichen könnte oder eine Freigabe aus bestimmten Gründen ausgeschlossen werden kann, wurde der Text zur Schnelllöschung vorgeschlagen.

Was nun?

Sollte Dein Beitrag noch existieren und nur zur Schnelllöschung vorgeschlagen sein, so setze, sofern sinnvoll, deinen Einspruch mit entsprechender Begründung direkt unter die Begründung des Schnelllöschantrags im Artikel.

Sollte der Artikel bereits gelöscht sein: Stelle nicht erneut deinen Textbeitrag oder einen Protest gegen die Löschung ein. Täglich werden hunderte von Neueinträgen im Rahmen der Eingangskontrolle gelöscht. Dabei sind Fehler natürlich nicht auszuschließen. Bitte prüfe aber zunächst deinen Text kritisch nach den oben genannten Punkten. Schaue dann ins allgemeine Lösch-Logbuch, ins Löschlog des Artikels, zu dem dir ein Link nach der Löschung angezeigt wird, und frage erst danach bei Unklarheiten den löschenden Administrator nach dem genauen Grund, bzw. bitte um Wiederherstellung.

Falls nicht mangelnde Relevanz der Löschgrund war, kannst du deinen Artikel als angemeldeter Benutzer auch in deinem Benutzernamensraum soweit vorbereiten, dass er unseren Kriterien entspricht. XenonX3 - (:±) 21:48, 26. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Bitte nicht wieder den Text aus dem Historischen Lexikon der Schweiz einstellen, das stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Der Artikel muss vollständig in eigenen Worten verfasst sein. XenonX3 - (:±) 22:31, 26. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

ok aber der Text ist doch schon jetzt öffentlich im Internet verfügbar und Quelle habe ich doch angegeben. Sorry, bin neu hier - dennoch verstehe ich nicht warum das so nicht geht.

Aber der Text steht dort nicht unter einer Freien Lizenz. Wenn du ihn hier einstellst, wird er hier automatisch unter so eine Freie Lizenz gestellt, dem hat aber der Urheber des Textes nicht zugestimmt. Damit begehst du eine Urheberrechsverletzung. XenonX3 - (:±) 22:40, 26. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

ok danke für die Klärung!