Benutzer Diskussion:Ballason

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Ein Edelweiss für Dich[Quelltext bearbeiten]

Hiermit überreichen wir
Ballason
die Auszeichnung

Edelweiss mit Stern
des Portals Schweiz
für Beiträge zur deutschsprachigen Wikipedia.
gez. Das Projekt Edelweiss-Auszeichnung

Hallo Ballason, von über 4000 neuen Autoren im Monat August gehörst du zu denen, die die Wikipedia durch ihre Mitarbeit bereits bereichert haben. Als kleines Dankeschön für deine Beiträge zur deutschsprachigen Wikipedia überreichen wir dir hiermit ein Edelweiss aus der Schweiz. Mit besten Grüssen -- Das Projekt Edelweiss-Auszeichnung im Portal Schweiz, 12. Sep. 2013

Erhöhtes Risiko von Augenerkrankungen in Zusammenhang mit der Anwendung von Lariam® (Mefloquin)[Quelltext bearbeiten]

Hallo Ballason, Du hast gerade eine Ergänzung zu den Warnhinweisen, die von ROCHE in Absprache mit swissmedic am 29.01.14 herausgegeben wurden, vorgenommen. Deine Ergänzung war in Bezugnahme auf andere Länder, die ebenfalls schon vorher auf mögliche Augenerkrankung hingewiesen haben. Die Schweizer FI Stand Oktober 2013 (publiziert am 26.11.20013) beinhaltet wortgleich die von ROCHE am 29.01.2014 publizierten Ergänzungen. Es waren also auch in der Schweiz schon im Oktober 2013, die von ROCHE erst Ende Januar diesen Jahres (2014) publizierten Ergänzungen wortgleich in der FI vorhanden und bekannt. Der Absatz müsste m.E. dahingehend umgeschrieben werden.

Nachtrag: Die einzige Ergänzung zu den auch in der Schweiz schon im Oktober 2013 in der FI publizierten Nebenwirkungen bzgl. des Risikos von Augenerkrankungen wäre nur folgende: In einigen Fällen heilte die Erkrankung sehr langsam ab, es gibt aber auch Berichte von bleibender Folgekrankheit. Allerdings ist die nicht im Absatz des DHPC zu vorgenommenen Ergänzungen beschrieben. Der DHPC Brief von ROCHE wurde also 3 Monate nach der schon erfolgten Ergänzung herausgegeben. Das wäre dann vielleicht eher unter KRITIK (jetzt geändert zu KONTROVERSE) zu vermerken.

Nachtrag: Bei der Änderung von KRITIK zu KONTROVERSE wurde der im oberen Abschnitt der Hinweis (siehe Abschnitt „Kritik“)nicht geändert.

Einen ähnlichen Hinweis gibt es auch im Rote-Hand-Brief, was ich schnell ergänzt habe. Der aktuelle Warnhinweis aus der Schweiz ist vor allem deshalb wichtig, da hier von zum Teil sehr langsamer Abheilung und Berichten über bleibende Folgekrankheiten gesprochen wird. --Ballason (Diskussion) 17:09, 2. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]

Nachtrag:

Die Angaben im Rote-Hand-Brief vom September 2013 basieren auf dem CSP (Core Safety Profile) DE/H/PSUR/0022/001 vom April 2013! das auch auf der BfArM Seite veröffentlicht wurde. Das BfArM ist der Rapporteur/RMS für den Wirkstoff Mefloquin in der EU (nach einer Neubewertung und Veröffentlichung eines neuen CSP, ziehen auch alle anderen Länder mit Änderungen nach). In diesem CSP ist der Text des RHB vom September 2013 wie gesagt schon schon enthalten.
Ein neues CSP vom 18.07.13 mit der Nr. DE/H/PSUR/0022/002 findet sich derzeit auf der BfArM-Seite. (Ebenfalls mit dem Satz aus dem RHB vom September 2013)
In allen 3 Quellen die genannt werden (Australien, Neuseeland, Hong Kong) ist die langsame Abheilung, bzw. bleibende Folgeschäden ebenfalls dokumentiert.
Die Schweiz scheint derzeit eines der letzten Länder, in dem ein Warnhinweis auf permanente Folgeschäden von Augenerkrankungen erschien.
Mir ist im Text auch aufgefallen das unter "Kontraindikationen und Wechselwirkungen" folgendes steht: Das BfArM fügt nun auch Kontraindikationen bei schweren Leberfunktionsstörungen und dem Auftreten des so genannten Schwarzwasserfiebers hinzu.[19]
Der Einzelverweis [19] verweist dann auf den Rote Hand Brief, allerdings unter dem Stichwort "BfArM: Pharmakovigilanz für Mefloquin". Richtigerweise muss es dann ja heissen, das auch diese Kontraindikationen im September 2013 im RHB von ROCHE veröffentlicht wurden.
Die Links zu den BfArM Seiten sind ebenfalls nicht mehr korrekt, da das BfArM die Webseite Ende letzten Jahres komplett geändert hat.
Ansonsten wird das BfArM im kompletten Artikel nicht genannt. Hat das bestimmte Gründe?
Das ist schliesslich die deutsche Arzneimittelaufsichtsbehörde und wie gesagt auch zuständig als Rapporteur/RMS (Reference Member State) für den Wirkstoff Mefloquine in der EU.
Die Kritik der Medien in Deutschland (Kontraste Magazin Berichte) sind nur im Zusammenhang mit der Bundeswehr genannt. Kein Wort von der scharfen Kritik am BfArM und dem Bericht über Arzneimittelsicherheit und einem möglichen Versagen des BfArM? Danach kam auch eine lange Medienmitteilung (Stellungnahme) des BfArM zu Lariam (Mefloquine) und zu den Kritikpunkten. Nichts davon unter Kritik zu finden?
Erscheint mir grad sehr merkwürdig.
Wikipedia ist ein freies Lexikon, das von jedem bearbeitet werden kann. Wenn du Änderungen haben möchtest, kannst du sie einfach in den Artikel einbauen. --Ballason (Diskussion) 07:24, 3. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]
Habe ich dann mal gemacht. Den von Dir ebenfalls zum Thema Kontraste-Magazin/BfArM fast gleichzeitig hinzugefügten Text wieder rausgenommen.
Hatte aufgrund deiner obigen Aussage nicht damit gerechnet das Du es schreiben wolltest.
Kein Problem. Ich habe nur ein paar kleine Formulierungen geändert. "Selbstmord" ist mir als Begriff zu stark moralisch abwertend. Außerdem sehe ich angesichts der Tatsache, dass Suizid als Nebenwirkung im deutschen Beipackzettel mittlerweile ohne Einschränkungen aufgenommen wurde, keine Notwendigkeit, vom "möglichen" Suizidrisiko zu sprechen. Zitat Patientenpass: "Lariam ® kann bei bestimmten Personen schwerwiegende mentale Probleme verursachen, einschließlich Selbstmord, Selbstmordgedanken und selbstgefährdendes Verhalten." Punkt. --Ballason (Diskussion) 07:23, 4. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]

Voll ok. Ich hatte die Formulierung auch nur von Kontraste übernommen, ich persönlich ziehe ebenfalls aus moralischen Gründen den Begriff Suizid vor. (Wegen der Suizidalität habe ich hier in der Diskussion noch einen extra Abschnitt hinzugefügt s.u., da ich dahingehend evtl. auch noch etwas mehr schreiben möchte)

Zurück zu den Augenerkrankungen:

In Tierversuchen war dies schon 1985 bekannt: http://books.google.de/books?id=3ISZ6oI9bnYC&pg=PA178&lpg=PA178&dq=mefloquine+7.3+animal+toxicology&source=bl&ots=APiG42CUke&sig=3pK-tCFwmgjZ_rFoz5qpEZ197Q4&hl=de&sa=X&ei=IXPwUqm7K836iQeZ0oHIBA&ved=0CDEQ6AEwAA#v=onepage&q=mefloquine%207.3%20animal%20toxicology&f=false

Diese Studie war in Packungsbeilagen ebenfalls schon ab Anfang 2000er Jahre (evtl vielleicht schon früher?) dokumentiert: http://www.health.mil/dhb/afeb/meeting/052003meeting/Full%20Revised%20Lariam%20Label%20with%20highlighted%20changes.pdf

Das könnte man auch noch mit einbringen in den Text.

Ganz generell fehlt ein kompletter Abschnitt "Geschichte" mit Unterabschnitten wie "Entwicklung" "Vermarktung" "Studien" Aber da arbeite ich schon dran. Eventuell auch noch "Triviales". Es gibt Bücher in denen Lariam eine Rolle spielt und auch Songs wie "Lariam Dreams". Im Januar erschien bsplsw. das Buch "The answer to the riddle is me" von David Stuart McLean, der nach der Einnahme "Amnesia" als Nebenwirkung zu spüren bekam.

Kausalitätsbewertungskriterien der Suizidalität[Quelltext bearbeiten]

Ich habe deinen Zusatz im Abschnitt "Suizidalität" gelesen und auch den Verweis auf die Erklärung des BfArM wegen den "Unstimmigkeiten". Dazu folgend mal eine Erklärung von swissmedic (die ja seit Anfang Januar 2014 auch eine vertragliche Zusammenarbeit mit dem BfArM haben) auf eine Anfrage warum in der schweizerischen FI noch der Zusatz eines "unbewiesenen Zusammenhanges" vorhanden ist:

Sie fragen uns an, ob Swissmedic die neuropsychiatrischen Risiken von Mefloquin anders beurteilt als die EU. Wir gehen nicht von einem solchen Unterschied aus. Die Fachinformation in der Schweiz enthält folgenden Text: „Es liegen Berichte über seltene Fälle von Suizidgedanken und Suiziden vor, wobei aber kein Zusammenhang mit der Verabreichung des Arzneimittels nachgewiesen wurde.“ Der kursiv geschriebene Zusatz ist in der deutschen Arzneimittelinformation nicht mehr aufgeführt.
Mit den von Ihnen zitierten Textaussagen des Bundesinstituts für Arzneimittel ( BfArM ) aus einer Pressemitteilung vom Oktober 2013 wird auf eine europäische SmPC Guideline verwiesen, wonach im Abschnitt Nebenwirkungen keine Angaben zu einer fraglichen Kausalität aufgeführt werden sollten. (Statements on lack of proof of causal association should not be included). Der Grund ist, dass dieser Zusatz nicht hilfreich ist – vor allem bei seltenen unerwünschten Wirkungen lässt sich ein Kausalzusammenhang kaum je „beweisen“ aber auch nicht ausschliessen. Der wichtigste Hinweis für einen Kausalzusammenhang ist der Nachweis eines erhöhten relativen Risikos; dieser erfordert aber in aller Regel grössere epidemiologische Studien.
Swissmedic teilt somit die Meinung der EU, der Hinweis auf den nicht bewiesenen Kausalzusammenhang sei überflüssig. Swissmedic setzt aber bisher nicht formell durch, dass er in allen Fällen vermieden werden muss. Aus der Tatsache allein, dass der Passus in Deutschland weggefallen ist, kann unseres Erachtens aber auch nicht geschlossen werden, der Kausalzusammenhang sei bewiesen.
Swissmedic sieht ihrerseits vor, die Firma Roche aufzufordern, die Fachinformation anzupassen und den Passus, wonach ein Kausalzusammenhang mit dem Medikament nicht bewiesen sei, in der Schweizer Arzneimittelinformation ebenfalls zu streichen.

Im Klartext also: Laut Ansicht der Arzneimittelbehörden ist der Satz nur nicht mehr vorhanden, weil er laut Guidelines nicht mehr vorhanden sein soll. Nicht weil die Suizidalität bewiesen ist. (swissmedic möchte ROCHE aber auffordern dies ebenfalls zu steichen, was m.E. nach, sowieso schon längst hätte passieren müssen, eben aufgrund von Richtlinien. Allerdings kenne ich die schweizer Gesetze zu Arzneimitteln nicht im Detail).Allerdings gibt es auch mehrere wissenschaftlich fundierte und dokumentierte Aussaqen über einen bewiesenen Zusammenhang. Der Guideline (den auch das BfArM zitiert) datiert von 2009. Das BfArM "entdeckt" die "Unstimmigkeiten" allerdings erst 2012. (August 2012 ist der Satz ja weggefallen) Das könnte man ebenfalls in den Abschnitt anhand einer Formulierung mit einbringen.

Beispiel:" Laut dem Guideline Nr: xxx aus dem jahre 2009 soll die Kausalität... nicht mehr in der FI/PI vorhanden sein. Das BfArM hat dies erst in 2012 in der Packungsbelage dahingehend geändert. So in der Art als Beispiel jetzt. Ich ändere da aber erst einmal nichts , weil ich den Zusatz an sich schon gut finde.

Die Medienmitteilung des BfArM mit kritischen Anmerkungen und Fragen dazu findest Du auch hier: http://www.nebenwirkung-suizid.de/Documents/bfarm_lariam.pdf

Das BfArM schreibt ganz eindeutig zu der Frage, warum der Hinweis gestrichen wurde: "Im Zuge dieser Bewertung kam das BfArM durch Anlegen der international etablierten WHO-Kausalitätsbewertungskriterien im Gegensatz zu Roche (Bradford-Hill-Kriterien) zu einer anderen Einschätzung des kausalen Zusammenhangs der Nebenwirkungsberichte." Ich verstehe deshalb die Bemerkung, dass Hinweise auf nicht bewiesene Kausalzusammenhänge ohnehin nicht aufgeführt werden sollen, lediglich als kleinen Zusatz und nicht als das Hauptargument. Das würde ich auch Swissmedic mitteilen. Hier noch die WHO-Kriterien: http://who-umc.org/Graphics/24734.pdf Ich habe aber trotzdem auch den Hinweis auf die SmPC Guideline eingebaut, um so objektiv wie möglich zu sein. --Ballason (Diskussion) 10:44, 4. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]


Dann würde ich es begrüssen wenn dort stehen würde dass laut europäischer SmPC Guideline Rev.2 September 2009 keine Angaben über eine fragliche Kausalität im Abschnitt über Nebenwirkungen enthalten sein sollten.

Dazu auch noch ein Link zum SmPC Gudeline: www.ec.europa.eu/health/files/eudralex/vol-2/c/smpc_guideline_rev2_en.pdf (Also Einzelnachweis)


Desweiteren fällt auf, das am Beginn des Abschnittes "Suizidalität" folgend eingeleitet wird:

Der US-Medikamentenführer weist auf Suizide nach der Einnahme von Mefloquin hin und betont, ein kausaler Zusammenhang zur Einnahme von Mefloquin sei bislang nicht einwandfrei bewiesen worden. Auch die deutsche Fachinformation erwähnt Fälle von Suizid, Suizidversuch, suizidalen Gedanken und selbstgefährdendem Verhalten

Da fehlt die Quelle/Einzelnachweis zu der Aussage was im US-Medikamentenführer steht.

Danke auch nochmal für den Hinweis einer Mitteilung an "swissmedic" --Wolfspunk 12:51, 4. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]