Benutzer Diskussion:HIGscans

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Danke für das Hochladen Deiner Bilder. Was die Urheberrechtsfragen und Schutzfristen betrift, kann ich im Detail auch nicht beantworten. Wenn der Fotograf (soweit W. Rassow die Bilder auch selbst gemacht hat) mindestens 70 Jahre Tod ist, können die Bilder auf Commons aber hochgeladen werden. Insofern sind auch weitere Bilder aus dem Buch willkommen, insbesondere für Denkmäler, die heute nicht mehr existieren (Oberstein, Unterstein, Mühlen) bzw. ist ein Vergleich von heutigen Motiven mit den damaligen interessant. Mit Grüßen --79.214er (Diskussion) 11:40, 15. Mär. 2017 (CET)[Beantworten]

Rassow schreibt in der Einleitung, dass er „die meisten Zeichnungen und Photographioen selbst herzustellen hatte“, und dass „zum Beginn der betreffenden Kapitel zum Ausdruck gebracht“ sei, wo sich „für die Anfertigung der Zeichnungen [...] schon bestehende Aufnahmen nach Vergleich mit der Wirklichkeit benutzen“ ließen. Ferner geht er auf die Schwierigkeiten der Beleuchtung ein, mit denen er beim Fotografieren zu kämpfen hatte. So ist wohl davon auszugehen, dass man im Text erkennen kann, was er nicht selbst fotografiert und gezeichnet hat. Deshalb werde ich vor dem Hochladen auch den Text lesen. Im Moment komme ich allerdings zu nichts außer dem echten Leben. Wenn es zeitlich mal entspannter ist, lade ich auch wieder Bilder hoch. Bedenken hatte ich insofern, als nach meiner Kenntnis inzwischen ein Nachdruck des Buches veröffentlicht worden ist und daher die Gefahr besteht, dass ein bestehender Verlag die gesamten Rechte für sich in Anspruch nehmen könnte – auf die tatsächliche Rechtslage wird dabei erfahrungsgemäß nicht zwangsläufig Rücksicht genommen. Tatsächlich bin ich allerdings im Besitz eines Exemplars der Originalauflage, nicht des Nachdruckes (im Gegensatz zum Kreis Worbis, für den das Buch damals nicht mehr veröffentlicht wurde und ich nur den Neudruck habe). --HIGscans (Diskussion) 17:16, 15. Mär. 2017 (CET)[Beantworten]
Ob man aus einem Nachdruck Bilder hochladen darf weis ich auch nicht genau, müßte man im Commons-Forum mal nachfragen. Bei dem Orginaldruck dürfte es keine Probleme geben. Ansonsten mußt Du dir die Zeit einteilen wie es Dir paßt, im Gegensatz zum Spruch: "Was Du heute Kannst besorgen....".--79.214er (Diskussion) 19:25, 15. Mär. 2017 (CET)[Beantworten]
Wenn es nur ein Nachdruck ist, ist es vielleicht erlaubt – das Buch zum Kreis Worbis ist aber ein Erstdruck, weil es damals zwar fast oder ganz fertig war, aber kriegsbedingt nicht mehr verlegt wurde. Da dürften zumindest 25 Jahre Schutzrecht für Erstveröffentlichung bestehen. Und man muss immer auch mit unberechtigten Forderungen rechnen, wenn jemand Geld verdienen will.
Ein paar Bilder, die ich schon gescannt hatte, konnte ich jetzt mal zwischendurch hochladen. Von Interesse könnten auch Bilder vom Hülfensberge vor dem Umbau 1890 sein, nur wurde da leider im Buche nicht angegeben, wer die Fotos angefertigt hat – Herr Rassow möglicherweise nicht, dieweil er damals erst 17 war. --HIGscans (Diskussion) 14:42, 17. Mär. 2017 (CET)[Beantworten]