Benutzer Diskussion:Lloigor

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Hallo!

Schön, dass du zu uns gestoßen bist. Für den Einstieg empfehle ich dir das Tutorial und Wie schreibe ich gute Artikel. Wenn du neue Artikel anlegen willst kannst du dich an anderen des selben Themenbereichs orientieren. Ganz wichtig sind dabei stets Quellenangaben welche deine Bearbeitung belegen. Wenn du erstmal etwas ausprobieren willst, ist hier Platz dafür. Bitte beachte, dass Wikipedia ausschließlich der Erstellung einer Enzyklopädie dient und zur Zusammenarbeit ein freundlicher Umgangston notwendig ist.

Einen Überblick über unsere Zusammenarbeit bieten Hilfe und FAQ.

Fragen stellst du am besten hier, aber die meisten Wikipedianer und auch ich helfen dir gerne. Solltest du bestimmte Wörter oder Abkürzungen nicht auf Anhieb verstehen, schaue mal ins Glossar.

Wenn du Bilder hochladen möchtest, achte bitte auf die korrekte Lizenzierung und schau mal, ob du dich nicht auch in Commons anmelden möchtest, um die Bilder dort zugleich auch den Schwesterprojekten zur Verfügung zu stellen.

Ein Tipp für deinen Einstieg in die Wikipedia: Sei mutig, aber respektiere die Leistungen anderer Benutzer! Herzlich willkommen! -- Das .°.X - Humor? 17:59, 16. Jul 2006 (CEST) P.S.: Im Artikel über den Cthulhu-Mythos hast Du ein paar Sachen eingefügt. Dazu Folgendes: Hastur geht klar, der hat noch gefehlt. Idh-yaa ist aber nicht von Quellen gedeckt, fliegt dementsprechend wieder raus. Die Lloigor tauchen bei Lovecraft kaum auf und sind desswegen nicht wirklich interessant für den Artikel. Und auch die eher esoterischen Anflüge bei dem von Dir geschriebenen Teil werde ich gleich wieder herausnehmen. Der Artikel beschäftigt sich mit einer fiktionalen, auf Geschichten basierenden Angelegenheit, was irgendwelche Esoteriker da herauszaubern ist uninteressant. Kleiner Tip dazu: solche Änderungen erst anbringen, nachdem sie auf der Diskussionsseite erörtert wurden.

Holger Thölking hat Deinen Diskussionsbeitrag auf der Diskussion zu Eisregen gerechtfertigt entfernt. Deine Anlaufstelle für solche Fragen ist das Fleischhaus-Forum, insbesondere dieser Thread. Im übrigen ist Theresa, soweit ich weiß, auch kein Mitglied beim „Transilvanian Beat Club“ mehr. – viciarg 16:36, 28. Sep 2006 (CEST)

Das gehört ebenfalls ins Fleischhaus-Forum. Wikipedia ist kein Diskussionsforum. Ansonsten sind Texte im Allgemeinen Interpretationssache, wobei es im vorliegenden Falle „Zeit zu spielen“ recht eindeutig sein dürfte. – viciarg 09:57, 5. Okt 2006 (CEST)

Ach, und wo ich gerade das hier sehe: Das wiederholte Reverten einer zu Recht geschehenen Löschung eines Diskussionsbeitrags wird nicht gern gesehen und kann im Extremfall mit Benutzersperrung geahndet werden. – viciarg 10:01, 5. Okt 2006 (CEST)

Bilder aus dem Web[Quelltext bearbeiten]

... sind kein Freiwild und dürfen nicht ohne Genehmigung des Urhebers in die WP geladen werden. --Eva K. Post 20:32, 15. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Relevante Seiten zum Thema Lizenzierung

... und wenn auch das Archiv nichts hergibt (und nur dann) gibt es noch Wikipedia:Urheberrechtsfragen

Mustertexte 
Lizenzen und ihre Bedingungen 
Creative Commons (Varianten z. B.: by/2.0/de, by-sa/2.0/de, by/2.5, by-sa/2.5, by/3.0, by-sa/3.0)
GNU FDL (Wikipedia:GNU Free Documentation License, Wikipedia:Lizenzbestimmungen, GNU FDL Highway to Hell - FAQ)
Public Domain / Gemeinfreiheit (Schöpfungshöhe, Regelschutzfrist)

Eine vollständige Auflistung der Lizenzen befindet sich unter Wikipedia:Lizenzvorlagen für Bilder.

Was ist okay, was geht gar nicht bei Bildern? Dieses Merkblatt erklärt es kurz und knapp.

Okay
  • Freie Lizenz (siehe unten, was das heißt). Achtung: Nicht verwechseln mit dem Status „lizenzfrei“. Trotz Namensähnlichkeit ist Lizenzfreiheit das Gegenteil einer freien Lizenz!
  • Urheberrecht abgelaufen (aber: siehe unter regelwidrig zu anonymen Werken); in der Regel ab 1. Januar des Jahres, das sich ergibt, wenn man 71 zum Todesjahr des Urhebers hinzuzählt.
  • Eigene Zeichnungen
  • Alleinerbe der Urheberrechte
  • Eigene Fotografie, wobei Abgebildetes ohne urheberrechtliche Beschränkungen
  • Panoramafreiheit
  • Von Webseiten mit Creative-Commons-Lizenzschildern CC-BY und CC-BY-SA, solange sie nicht die Einschränkungen NC (nichtkommerziell) oder ND (keine Bearbeitung) beinhalten.
  • Keine Schöpfungshöhe (Zum Beispiel: Datei:SED-Logo.png – alle Elemente vorher bekannt)
  • Kein „deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung“ bzw. kein „höhe[rer] schöpferisch[er] Eigentümlichkeitsgrad […] als nur geschmacksmusterfähige Gegenstände, wobei die Grenze nicht zu niedrig angesetzt werden [darf]“ (Bsp.: Datei:Laufendes-Auge.jpg). Gilt nur für Gebrauchsgegenstände.
Benötigen Klarstellung
  • Unspezifisches „Public Domain“
  • „Kein Copyright“
  • „Copyright-frei“, „rechtefrei“
  • „darf frei benutzt werden“
  • „aus der so-und-so-sprachigen Wikipedia“
Regelwidrig
  • „für Wikipedia“
  • Presse-/Medien-/PR-Fotos
  • Für Publikationszwecke
  • Für journalistische/wissenschaftliche Zwecke
  • Für Bildungszwecke
  • Nur nichtkommerziell
  • Nur ohne Veränderungen
  • Fair use/Bildzitat
  • Selbst geschaffene „Kunstwerke“ (WP:WWNI: Keine Relevanz und/oder unzulässige Theoriefindung; auch nicht als Ausnahme, wenn für den Stil noch kein in Frage kommendes relevantes Werk gemeinfrei ist. Enzyklopädische Integrität geht vor. Ausnahme: Für den Benutzernamensraum)
  • Screenshot (Ausnahme: Freie Software, aber: nicht zu verwechseln mit Freeware)
  • Gemeinfreies anonymes Werk, das aber noch nicht 100 Jahre alt ist
Bitte nicht machen
  • Eine Lizenz (GFDL, CC, etc.) eintragen, die nicht ausdrücklich und namentlich erteilt wurde.
  • ‚Die am ehesten passende Lizenz‘ auswählen, beispielsweise statt CC-BY-ND einfach CC-BY.
  • Bei Anfrage Eindruck erwecken, es ginge nur um eine Verwendung in der Wikipedia
  • Eine freie Lizenz in die Nutzungsbedingungen einer Webseite „hineinlesen“, also selektiv und voreingenommen und ohne Kontext statt kritisch und aus der Perspektive des Lizenzgebers.
  • Den enzyklopädischen Wert höher bewerten als die Legalität.
  • Wegen der Nachteile, die sich aus dem Muss der freien Lizenzen ergeben, die enzyklopädische Integrität opfern (Kunst unbekannter Künstler).
  • Moralische Argumentation („Ein Nazi verdient kein Urheberrecht“)

Grundsatz: Lieber kein Bild als ein illegales oder irrelevantes.

Warning sign
Warning sign
Illegal
  • Übersetzt, abfotografiert, abgefilmt, verfremdet oder bearbeitet
  • Abgezeichnet (egal wie viel Arbeit)
  • Nachgeahmt (egal wie viel Eigenkreativität)
  • Fan-Art (auch enzyklopädisch nicht vertretbar)
  • Eingescannt (zum Beispiel: Plattencover/CD-Hülle)
  • Erstandene Kunstwerke
  • Fotos, die man lediglich besitzt, aber nicht selbst fotografiert hat
  • Selbst Autor, aber
    • VG Bild-Kunst
    • ausschließliches Nutzungsrecht abgetreten
    • im Rahmen eines Arbeitsvertrags erstellt
  • Google Earth und andere Quellen
  • „Per Bildersuche gefunden“
  • „Aus dem Internet“
Frei

Es genügt laut Richtlinien nicht, dass Bilder lediglich für ihren Einsatzzweck in der Wikipedia legal sind, sondern sie müssen darüber hinaus unter einer urheberrechtlich freien Lizenz stehen. Frei bedeutet konkret:

  • für jedermann, auch außerhalb und völlig unabhängig von der Wikipedia (Erlaubnis „für Wikipedia“ ist nicht richtlinienkonform)
  • beliebige Nutzung ohne Einschränkungen (unzulässig beispielsweise: „nicht für pornografische Zwecke“) bzgl. sämlicher Erst- und Zweit- und sonstiger Verwertungsrechte.
  • beliebige kommerzielle Verwertung (zum Beispiel auch: Werbeplakat, Postkarte)
  • beliebige Veränderung
  • beliebige Weiterverbreitung
  • weltweit
  • zeitlich unbegrenzt
  • kündbar nur gegenüber jemandem, der die Lizenzbedingungen verletzt hat
Bitte um Freigabe

(Auch: Klarstellung einer unklaren Lizenz.) Zwei Möglichkeiten:

Sonstige Rechte

Auswahl:

Einschränkungen durch solche vom Urheberrecht unabhängigen Rechte dürfen bestehen, falls

  • konkrete Verwendung im enzyklopädischen Kontext diesbezüglich legal
  • deutliche Nennung der Einschränkungen (beispielsweise „Für die nicht enzyklopädische Verwendung behält sich das Model sein Recht am eigenen Bild vor, das heißt eine solche Nutzung erfordert das schriftliche Einverständnis des Models.“)
  • nicht zusätzlich als urheberrechtliche Lizenzbedingungen (unzulässig zum Beispiel: „Für den Fall der Benutzung im Kontext einer Straftat bleibt der Entzug der Lizenz vorbehalten.“)
Sonstiges