Benutzer Diskussion:U.Name.Me

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Landeswaldgesetz[Quelltext bearbeiten]

Hallo U.Name.Me, Du hast das österreichische Forstgesetz bei Landeswaldgesetz eingetragen. Ist das aber nicht eher ein nationales Gesetz? --Wladmeister 13:21, 28. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Hallo Wladmeister

Ich weiß nicht, was die Etikette vorschreibt, wo ich antworten soll, also mache ich es einmal an dieser Stelle.

Es war ein Fehler von mir es dort einzustellen, ich habe völlig überlesen, dass es ein dt. Bundeswaldgesetz gibt, und bin beim Überfliegen davon ausgegangen, dass es ausschließlich Ländersache ist. Es scheint hier in Ö so zu sein, dass es Bundesgesetz ist, aber länderspezifisch ausgelegt wird; insbesondere das ersessene Gewohnheitsrecht. Ich habe jetzt den Link verschoben. Einen Artikel über das österr. Forstgesetz gibt es so leider nicht, also wird es nur einen Link auf das Wegerecht geben. Leider fühle ich mich nicht berufen genug die Materie kompetent zusammenzufassen. Bringt es etwas einen rudimentären Artikel zu erstellen (für Forstgesetz) und zu hoffen, dass sich andere dem Thema annehmen? Scheint mir etwas unhöflich, eine Arbeit anzufangen mit der Absicht dass andere sie fertig stellen.

Aber auf jedenfall Danke für den Hinweis. --U.Name.Me 16:28, 28. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

PS nette Benutzerseite, werde mich bei Gelegenheit durch die Links wühlen

Gern geschehen ;) Grundsätzlich kannst Du sogar einen Artrikel erstellen, der nur einen Satz enthält ("gültiger Stub"). Was Du dabei beachten solltest, ist hier beschrieben. Freut mich übrigens, dass Dir meine Benutzerseite gefällt, merci. --Wladmeister 17:56, 28. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Noch was zum Einlesen[Quelltext bearbeiten]

Was bei der Begrüßung immer vergessen wird, ist der Artikel Wikipedia:Übersetzungen. Auf den bin ich erst nach meiner 8. Übersetzung gestoßen und habe die acht dann mit der Vorlage:Übersetzung nachgerüstet (damals gab's allerdings noch nicht den Versionsimport). -- Olaf Studt 00:15, 1. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]