Berufsbildungsreife

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Die Berufsbildungsreife ist in einigen deutschen Bundesländern der erste allgemeinbildende Schulabschluss. Sie kann nach der 9. Klasse erworben werden. Die Bezeichnung wird in den Bundesländern Berlin,[1] Brandenburg und Bremen[2] verwendet. Während in Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz die Bezeichnung Berufsreife für diesen Abschluss verwendet wird, ist in den meisten deutschen Bundesländern die Bezeichnung Hauptschulabschluss üblich.[2]

Abzugrenzen ist die Bezeichnung von der Berufsreifeprüfung bzw. Berufsmatura in Österreich, Schweiz und Liechtenstein, die eher dem Fachabitur bzw. Abitur in Deutschland entsprechen.[3]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Volkmar Herkner, Marco Böhss: Vom Hauptschulabschluss zur Berufsbildungsreife – Berufspädagogische Reflexionen zu einem neuen „Label“. In: bwp@ Ausgabe Nr. 25, Dezember 2013. (Online)

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. § 32 Berufsbildungsreife Verordnung über die Schularten und Bildungsgänge der Sekundarstufe I (Sekundarstufe I-Verordnung - Sek I-VO) in der Fassung vom 1. Oktober 2013.
  2. a b KMK: Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich.
  3. Volkmar Herkner, Marco Böhss: Vom Hauptschulabschluss zur Berufsbildungsreife – Berufspädagogische Reflexionen zu einem neuen „Label“. In: bwp@ Ausgabe Nr. 25, Dezember 2013, S. 2, Fußnote 1. (Online).