Beweismittelkette

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Die Beweismittelkette (engl. Chain of Custody) dokumentiert den Fluss von Spuren oder Spurträgern über mehrere Stationen bis zur Einbringung eines Beweismittels. Sie soll die Nachvollziehbarkeit und Prüfung der Authentizität und gegebenenfalls der Integrität ermöglichen.[1] Die Beweismittelkette soll also sicherstellen, dass z. B. einem Gericht nur „originale“ Beweismittel vorgelegt werden, an denen keine Manipulationen stattgefunden haben.

Von einer lückenlosen oder geschlossenen Beweismittelkette spricht man dann, wenn der Fluss und alle durchgeführten Handlungen, wie beispielsweise Übergaben, Versiegelungen, Kontrollen oder Analysen nach allgemein anerkanntem Verfahren durchgeführt und dokumentiert wurden. In der Praxis werden hierzu akkreditierte Labore beauftragt, deren Prozesse regelmäßig geprüft werden.[2]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Alexander Gratz: OLG Frankfurt: „Rundum-Sorglospakete“ von Privatfirmen bei Verkehrsüberwachung unzulässig. GFU Gesellschaft für Unfall- und Schadenforschung AG, 17. Mai 2017, abgerufen am 1. April 2019.
  2. Dopingvorwurf – Herausgabe einer Urinprobe nach Italien. Pressestelle Oberlandesgericht Köln, 14. Juli 2017, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 1. April 2019; abgerufen am 1. April 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.olg-koeln.nrw.de