Bezirk Kosów

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Lage des Bezirks Kosów im Kronland Galizien und Lodomerien

Der Bezirk Kosów war ein politischer Bezirk im Kronland Galizien und Lodomerien. Sein Gebiet umfasste Teile Ostgaliziens in der heutigen Westukraine (Oblast Iwano-Frankiwsk, Rajon Kossiw sowie Teilen des Rajons Werchowyna), Sitz der Bezirkshauptmannschaft war der Ort Kosów. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Bezirk an Polen abtreten.

Er grenzte im Norden und an den Bezirk Peczeniżyn und den Bezirk Kolomea, im Nordosten an den Bezirk Śniatyn, im Südosten an das österreichische Kronland Bukowina, im Südwesten an das Königreich Ungarn sowie im Nordwesten an den Bezirk Nadwórna.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nachdem die Kreisämter Ende Oktober 1865 abgeschafft wurden und deren Kompetenzen auf die Bezirksämter übergingen,[1] schuf man nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich 1867 auch die Einteilung des Landes in zwei Verwaltungsgebiete ab. Zudem kam es im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] zur Schaffung von getrennten Verwaltungs- und Justizbehörden. Während die gerichtliche Einteilung weitgehend unberührt blieb,[3] fasste man Gemeinden mehrerer Gerichtsbezirke zu Verwaltungsbezirken zusammen.

Der neue politische Bezirk Kosów wurde aus folgenden Bezirken gebildet:[4]

Der Bezirk Kosów bestand bei der Volkszählung 1910 aus 44 Gemeinden sowie 36 Gutsgebieten[5] und umfasste eine Fläche von 1801 km². Hatte die Bevölkerung 1900 noch 77.923 Menschen umfasst, so lebten hier 1910 85.805 Menschen[6]. Auf dem Gebiet lebten dabei mehrheitlich Menschen mit ruthenischer Umgangssprache (86 %) und griechisch-katholischem Glauben, Juden machten rund 11 % der Bevölkerung aus[7].

Ortschaften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auf dem Gebiet des Bezirks bestanden 1910 Bezirksgerichte in Kosów, Kuty und Żabie, diesen waren folgende Orte zugeordnet[8]:

Gerichtsbezirk Kosów:

Gerichtsbezirk Kuty:

Gerichtsbezirk Żabie:

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1865, XXVI. Stück, Nr. 92: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. September 1865, über die Aufhebung der Kreisbehörden in Galizien“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, XVII. Stück, Nr. 37: „Verordnung des Justizministeriums vom 15. Februar 1867, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten in Ostgalizien“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, IX. Stück, Nr. 17: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. Jänner 1867“
  5. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle I.
  6. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle II.
  7. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle III.
  8. Allgemeines Verzeichnis der Ortsgemeinden und Ortschaften Österreichs nach den Ergebnissen der Volkszählung vom 31. Dezember 1910, Seite 345 ff.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]