Bildtafel der Seeschifffahrtszeichen in Deutschland
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Diese Bildtafel der Seeschifffahrtszeichen in Deutschland beinhaltet die Schifffahrtszeichen, wie sie in der Anlage I der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung[1] aufgelistet werden.
Flaggenzeichen
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A.16 Aufforderung zum Anhalten
(Flagge „L“, „Lima“)
Tafelzeichen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Gebots- und Verbotszeichen
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A.1a Überholverbot für alle Fahrzeuge
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A.1b Überholverbot für Schleppverbände
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A.2 Begegnungsverbot an Engstellen
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A.3 Geschwindigkeitsbeschränkung
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A.4 Geschwindigkeitsbeschränkung wegen Gefährdung durch Sog oder Wellenschlag
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A.5 Geschwindigkeitsbeschränkung vor Stellen mit Badebetrieb
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A.6 Einhalten des Fahrabstandes
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A.8 Ankerverbot
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A.9 Festmacheverbot
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A.10 Liegeverbot
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A.11 Einhalten einer Fahrtrichtung
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A.12 Abgabe von Schallsignalen
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A.13 Anhalten in Schleusen (Drempel-Markierung)
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A.14 Durchfahren von Brücken
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A.15 Ende einer Gebots- oder Verbotsstrecke in einer Richtung
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A.18a Sperrung der gesamten Schifffahrtsstraße oder einer Teilstrecke - Dauernde Sperrung
Warnzeichen und Hinweiszeichen
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B.1a Fährstelle für freifahrende Fähren
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B.1b Fährstelle für nicht freifahrende Fähren
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B.2a Durchfahren von festen Brücken; in beiden Richtungen befahrbar
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B.2b Durchfahren von festen Brücken; in einer Richtung befahrbar
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B.3 Fernsprechstelle
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B.4 Grenzen eines Weichengebietes am Nord-Ostsee-Kanal
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B.5 Wasserski
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B.7 Querströmung
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B.8 Wassermotorräder
Körperzeichen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Gesperrte Wasserflächen
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A.17a Fahrverbot für Maschinenfahrzeuge und Wassermotorräder (Badezone)
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A.17b Sperrgebiete
Wasserstraßen (Lateralsystem)
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B.10 Kennzeichnung der Zufahrt zu Fahrwassern und der Mitte von Schifffahrtswegen
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B.11a Steuerbordseite des Fahrwassers
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B.11b Backbordseite des Fahrwassers
Abzweigende oder einmündende Fahrwasser
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B.13a Steuerbordseite des durchgehenden Fahrwassers / Backbordseite des abzweigenden oder einmündenden Fahrwassers
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B.13b Backbordseite des durchgehenden Fahrwassers / Steuerbordseite des abzweigenden oder einmündenden Fahrwassers
Reeden
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B.14a Allgemeine Reeden
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B.14b Reeden für Fahrzeuge, die bestimmte gefährliche Güter befördern
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B.14c Reeden für unter Quarantäne stehende Fahrzeuge
Gefahrenstellen (Kardinalsystem)
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- Die Spitzen der Toppzeichen der Tonne und der Körper der Tonne mit schwarz-gelbem Anstrich markiert geben an, wo sich die Tonne bezogen auf die Gefahrenstelle befindet.
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B.15a Nord-Kardinal-Zeichen
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B.15b Ost-Kardinal-Zeichen
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B.15c Süd-Kardinal-Zeichen
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B.15d West-Kardinal-Zeichen
- Feuer-Kardinalzeichen
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B.15 Gefahrenstellen
Nord: Q
Ost: Q(3)10s
Süd: Q(6)+LFl.15s
West: Q(9)15s -
B.15a Nord-Kardinal-Zeichen
Q
= ununterbrochene Blitze
1 Blitz pro Sekunde -
B.15b Ost-Kardinal-Zeichen
Q(3)10s
= 3 Blitze + Pause
in 10 Sekunden -
B.15c Süd-Kardinal-Zeichen
Q(6)+LFl.15s
= 6 Blitze + 1 Blink + Pause
in 15 Sekunden -
B.15d West-Kardinal-Zeichen
Q(9)15s
= 9 Blitze + Pause
in 15 Sekunden
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B.15e Einzelgefahrenstelle
Besondere Gefahrenstellen
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B.16 Besondere Gebiete und Stellen
Festmachertonnen
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B.17 Festmachetonne
Lichtsignale
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Schutzbedürftige Anlage, Sog und Wellenschlag vermeiden
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Bei Nacht
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Am Tage
Dauernde Sperrung der gesamten Schifffahrtsstraße oder Teilstrecke
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Bei Nacht
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Am Tage
Außergewöhnliche Schifffahrtsbehinderung
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Bei Nacht
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Am Tage
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Bildtafel der Binnenschifffahrtszeichen in Deutschland
- Bildtafel der Schifffahrtszeichen auf dem Bodensee (ebenfalls in Österreich und der Schweiz gültig)
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Anlage I - Schifffahrtszeichen. In: ELWIS. Abgerufen am 8. Januar 2021.