Bildtafel der Verkehrszeichen in den Niederlanden
Die Bildtafel der Verkehrszeichen in den Niederlanden zeigt eine Auswahl wichtiger Verkehrszeichen der Niederlande. Sie sind im Reglement verkeersregels en verkeerstekens 1990 (RVV 1990) geregelt.
A: Geschwindigkeitsbeschränkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
B: Vorrangzeichen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
B3: Vorfahrt an der nächsten Kreuzung
C: Verkehrsverbote[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
C2: Verbot der Einfahrt für Fahrzeuge aller Art
C3: Einbahnstraße
C4: Einbahnstraße – rechts
C23-01: Seitenstreifen befahren
C23-02: Seitenstreifen räumen
C23-03: Seitenstreifen nicht mehr befahren
D: Vorgeschriebene Fahrtrichtungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
D1: Kreisverkehr
D2: vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts vorbei!
D3: vorgeschriebene Fahrtrichtung – beidseitig vorbei!
D4: vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus
D5: vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts
D6: vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus und rechts
D7: vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts und links
E: Parken[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
E3: Haltverbot für Mofas, Kleinkrafträder und Fahrräder
E5: Taxenstand
E13: Parken nur für Fahrgemeinschaften
F: Andere Verbots- oder Beschränkungszeichen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
F13: Busfahrstreifen
G: Sonderwege[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
G1: Autobahn
G2: Ende der Autobahn
G3: Kraftfahrstraße
G4: Ende der Kraftfahrstraße
G7: Gehweg
G8: Ende des Gehweges
G9: Reitweg
G10: Ende des Reitweges
G11: Radweg
G12: Ende des Radweges
G13: Nicht benutzungspflichtiger Radweg
G14: Ende des nicht benutzungspflichtigen Radweges
H: Ortstafel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
J: Allgemeine Gefahrzeichen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
J1: Unebene Fahrbahn
J6: Steigung
J7: Gefälle
J9: Kreisverkehr
J10: Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken
J11: Unbeschrankter Bahnübergang
J12: Bahnübergang mit einem Gleis
J13: Bahnübergang mit zwei oder mehr Gleisen
J14: Straßenbahn (kreuzt)
J15: Bewegliche Brücke
J16: Baustelle
J21: Kinder
J22: Fußgängerübergang
J23: Fußgänger
J24: Radfahrer
J25: Splitt, Schotter
J26: Ufer
J27: Wildwechsel
J28: Viehtrieb
J29: Gegenverkehr
J30: Flugbetrieb
J31: Seitenwind
J32: Lichtzeichenanlage (Ampel)
J33: Stau
J34: Unfallgefahr
J38: Bremsschwelle
J39: Automatisch versenkbarer Poller, der die Zufahrt zu Straßen und Gebieten regelt
K: Wegweisung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
L: Hinweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
L8: Sackgasse
L9: Vorwarnung auf eine Sackgasse
L13: Tunnel
L15: Nothalte- und Pannenbucht mit SOS-Fernsprecher
L17: Feuerlöscher
L18: Feuerlöscher mit SOS-Fernsprecher
L19: Notausgang – rechts
L19: Notausgang – links
L20: Ausweichstelle – rechts
L21: Ausweichstelle – links
Kontraststreifen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Seit dem 29. August 2012 dürfen graphische Elemente in verschiedenen Farben auf den Verkehrsschildern durch einen Kontraststreifen getrennt werden. Weiterhin können die roten Verkehrsschilder am Umriss mit einem weißen Kontraststreifen versehen werden. Ein solcher Kontraststreifen sorgt bei Farbenblinden für eine verbesserte Wahrnehmbarkeit der Verkehrsschilder. Blaue Schilder werden bereits seit Jahren mit einem weißen Rand versehen.
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Verkehrszeichen und Verkehrsregeln der Niederlande (niederländisch)