Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 2013 bis 2017

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Diese Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 2013 bis 2017 zeigt eine Auswahl der wichtigsten amtlichen Verkehrszeichen in Deutschland. Diese Auflistung, ihre Nummerierung und Bezeichnungen orientieren sich am damaligen Verkehrszeichenkatalog. Dieser war aufgrund der neugefassten Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die am 1. April 2013 in Kraft trat,[1] von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) überarbeitet worden.[2] Diese Liste wurde durch den am 22. Mai 2017 als Anlage zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) erlassenen Katalog der Verkehrszeichen (VzKat) ersetzt.[3]

Neben den Verkehrszeichen der StVO wird hier unter anderem auf straßenverkehrstechnisch relevante Zeichenanordnungen im Verkehrsblatt, in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) und in der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) eingegangen.

Für die aktuellen Verkehrszeichen siehe Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland seit 2017.

Die Verkehrszeichen wurden nach den Bestimmungen der StVO vom 16. November 1970 hergestellt. Diese waren zuletzt durch die Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009 geändert worden. Die Abmessungen und Ausführungsarten mussten unter anderem den im Verkehrsblatt-Verlag erschienen Richtlinien über Abmessung der Verkehrszeichen und der Zusatzschilder nach der StVO einschließlich ihrer Varianten vom 25. Mai 1972 und 26. Juli 1972 entsprechen. Zu beachten waren hierzu außerdem die am 1. Januar 1976 in Kraft getretenen Änderungen, einschließlich der Elften Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom Juli 1992.

Die Sicherung der Qualität deutscher Verkehrszeichen wird durch den RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung überwacht. Jedes Verkehrszeichen muss den jeweils gültigen Qualitätsstandards entsprechen, um das Siegel zu erhalten und im öffentlichen Raum aufgestellt zu werden. Das Gütesiegel besitzt über dem RAL-Logo Raum für fünf einperforierte Prüfziffern. Die ersten beiden Ziffern sind eine kodierte Herstellerangabe. Diese Ziffern werden dem Produzenten des Schildes durch den RAL verliehen. Das Quartal wird durch die mittlere Zahl angegeben und über das Herstellungsjahr geben die letzten beiden Ziffern Auskunft.

Seit 1. Januar 2013 müssen die Verkehrsschilder eine CE-Kennzeichnung besitzen, die nach dem Mandat M111 (CE-Kennzeichnung in der Straßenausstattung) der EU-Kommission für ortsfeste vertikale Verkehrszeichen verpflichtend ist. Mit Einführung der ab 2011 gültigen Technischen Liefer- und Prüfbedingungen für vertikale Verkehrszeichen (TLP VZ) ist für eine vollständige Kennzeichnung der Schilder zudem die Angabe der Herstelleranschrift, in der Regel mittels eines weiteren Aufklebers, verpflichtend geworden. Vielfach hatten Hersteller schon in der Vergangenheit solche Aufkleber verwendet.

Ab 2014 wurden zusätzliche Angaben zu den Aufklebern Vorschrift. So kann nun die Reflexionsklasse des Verkehrszeichens (RA1, RA2 oder RA3) abgelesen werden, was bisher nur über das Wasserzeichen in der Reflexfolie auf der Vorderseite des Schildes möglich war. Der jetzt in einem Stück gedruckte Aufkleber besitzt unter dem RAL-Gütesiegel und der CE-Kennzeichnung ein Feld, in dem nun die Reflexionsklassen und als zusätzliche Angabe die angenommene Nutzungsdauer des Verkehrszeichens angegeben werden.

Die aktuelle rückseitige Beschriftung der Schilder besteht damit seit 2014 aus einem Aufkleber, der zum einen das EU-verordnete CE-Zeichen nach EN 12899-1 sowie das nach den deutschen Vorgaben angebrachte RAL-Gütezeichen und den Block mit den Reflexionsklassen und der Nutzungsdauer enthält. Außerdem müssen die Hersteller ihre individuell gestalteten Aufkleber mit dem Anschriftenblock anbringen.[4]

Sinnbilder nach § 39 StVO

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Symbole der Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen 2000 (RWBA 2000)

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Eine eingeschränkte, zusätzliche Nutzung ist seit 2001 für folgende Symbole zur wegweisenden Beschilderung der Autobahnen zugelassen.[5][6]

Symbole der Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen 2000 (RWB 2000)

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[7]

(1) Gefahrzeichen nach Anlage 1 zu § 40 StVO (Nummernbereich 100 bis 199)

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(2) Vorschriftzeichen nach Anlage 2 zu § 41 StVO (Nummernbereich 200 bis 299)

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(3) Richtzeichen nach Anlage 3 zu § 42 StVO (Nummernbereich 300 bis 500)

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(4) Varianten der Verkehrslenkungstafel nach Zeichen 500 (Nummern 501 bis 599)

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Verkehrseinrichtungen nach Anlage 4 zu § 43 StVO (Nummernbereich 600 bis 699)

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Zusatzzeichen nach § 39 (ab Nummer 1000)

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Änderungen zum bisherigen Verkehrszeichen-Katalog

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Folgende Änderungen an den Verkehrszeichen sind Teil der StVO von 2013:

Zeichen, die nicht mehr explizit im Verkehrszeichenkatalog erscheinen

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Zeichen, die nicht explizit in der StVO dargestellt werden, aber bei Gefahrenlage angeordnet werden können

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Die zu der lange geplanten Neufassung des Verkehrszeichenkatalogs veröffentlichte Zeichennummer 145–.. kam bei der tatsächlichen Einführung eines neuen Verkehrszeichenkatalogs im Jahre 2017 nicht mehr vor. An ihrer Stelle wurde die ebenfalls neue Zeichennummer 101–.. verordnet.

Zeichen, die in der StVO entfallen, aber im Verkehrszeichenkatalog dargestellt werden

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Zeichen, die komplett entfallen, aber bis zum 31. Oktober 2022 gültig bleiben

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Die Zeichen 150, 153, 353, 380, 381, 388 und 389 werden zwar nicht mehr angeordnet, behalten aber bis zum 31. Oktober 2022 ihre Gültigkeit.[12]