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Bundesverband für den Selbstschutz

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Der Bundesverband für den Selbstschutz (BVS) war eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Dienstherrnfähigkeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Sitz des BVS war Köln. Der Bundesverband entstand durch Umbenennung des seit 1951 als Verein und seit 1957 als Körperschaft des öffentlichen Rechts bestehenden Bundesluftschutzverbandes (BLSV). Der BVS wurde 1997 aufgelöst.

1946 wurde der Luftschutzverein von ehemaligen Angehörigen des Reichsluftschutzbundes (RLB) gegründet, der teilweise auch das in Restbeständen vorhandene Material des RLB übernahm. Der RLB wurde als nationalsozialistische Organisation gegründet und nahm mehrere Organisationen aus dem Bereich des Luftschutzes in sich auf (u. a. den seit 1927 existierenden Verein Deutscher Luftschutz (DLS) und die Deutsche Luftschutzliga von 1931).[1]

Am 12. März 1951 wurde in Wiesbaden eine Arbeitsgemeinschaft Luftschutz gegründet, die sich am 4. Mai des Jahres als Verein unter dem Namen Allgemeiner Luftschutzverband eintragen ließ. Am 24. November wurde der Verein in Bundesluftschutzverband (BLSV) umbenannt. Anfangs waren in diesem Verein Privatpersonen Mitglieder. Sein Vorsitzender war Hermann Julius Sautier, ehemals General-Hauptluftschutzführer beim Reichsluftschutzbund und damit dessen Chef des Stabes. Seit August 1952 konnten dann nur noch Körperschaften und Organisationen ordentliche Mitglieder des BLSV sein.[2]

Zum 10. Oktober 1957 wurde der BLSV in eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts umgewandelt.[3] Mitglieder der Körperschaft konnten der Bund, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände werden. De facto wurden auch alle diese Körperschaften Mitglied. Gesetzliche Aufgabe des BLSV war die Aufklärung der Bevölkerung über die Gefahren bei Angriffen aus der Luft aufzuklären, sie über Schutzmaßnahmen zu beraten und Ausbildungen im Bereich des Selbstschutzes durchzuführen. Außerdem konnten dem BLSV weitere Aufgaben im Bereich des Luftschutzes übertragen werden.

Im Juli 1968 erfolgte die Umbenennung in Bundesverband für den Selbstschutz.[4] Das Gesetz regelte gegenüber vorher nahezu wortgleich die Einrichtung des Bundesverbands anstelle des Bundesluftschutzverbands. Lediglich die Regelung zur Aufsicht änderte sich dahingehend, dass sie auch dem damaligen Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz übertragen werden konnte. Außerdem wurden durch dieses Gesetz auch die Aufgaben dahingehend erweitert, dass es nun nicht mehr nur um den Schutz vor Luftangriffen, sondern generell um den Schutz vor Angriffswaffen ging. Außerdem wurde dem BVS die Unterstützung der Gemeinden, der Kreise, der Behörden und Betriebe bei der Ausbildung und Aufklärung im Selbstschutz übertragen.

Nach dem Ende des Kalten Krieges wurde über eine Neuordnung des Zivilschutzes nachgedacht. Im Zuge dessen wurde am 1. Januar 1997 der Bundesverband aufgelöst. Seine Aufgaben wurden künftig durch das Bundesamt für Zivilschutz wahrgenommen.[5] Die Gemeinden waren schon seit 1968 für den Selbstschutz der Bevölkerung („Aufbau, Förderung und Leitung des Selbstschutzes“) zuständig.[6]

Auch dieses Amt wurde im Rahmen von Sparmaßnahmen aufgelöst und seine Zuständigkeiten zum 1. Januar 2001 dem Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für Zivilschutz (BVA-ZfZ) übertragen. Aus diesem wurde vor dem Hintergrund der Terroranschläge vom 11. September 2001 zum 1. Mai 2004 das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ausgegründet. Der Selbstschutz im Verteidigungsfall stand aber nicht mehr im Mittelpunkt des Handelns.

Organisation und Aufgaben

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Bescheinigung für die Teilnahme an einem Selbstschutzlehrgang, durchgeführt vom Bundesverband für den Selbstschutz, 1981

Der Verband gliederte sich in die Bundeshauptstelle, die Landesstellen, die örtlichen Dienststellen sowie Schulen. Mitglieder des BVS waren der Bund, die Länder, die Gemeindeverbände und andere Körperschaften. Er wurde von einem Vorstand geleitet, der sich aus einem Präsidenten und einem geschäftsführenden Direktor zusammensetzte. Während der Präsident ehrenamtlich tätig war, war der Direktor Beamter auf Zeit. Seine Amtszeit dauerte sechs Jahre. Wurde er nicht wiederernannt, trat er in den Ruhestand. Wurde er wiederernannt und leistete der Bestellung nicht Folge, wurde er per Gesetz entlassen.[4] Der Direktor war Vorgesetzter aller Beamten, Angestellten und Arbeiter des BVS.

Fahrbare Ausstellung „Unser Selbstschutz“ des BLSV in Kiel (1963)

Im BVS engagierten sich viele Ehrenamtliche als Fachlehrer oder Selbstschutzhelfer besonders für die Selbstschutz-Ausbildung Jugendlicher und für die Information breiter Bevölkerungskreise. Der BVS hatte die Aufgabe, die Bürger über Selbstschutzmaßnahmen bei Krisen, Katastrophen und im Verteidigungsfall aufzuklären. Dazu gehörten zum Beispiel Informationen über den Brandschutz, die Bergung und Rettung Betroffener, die Vorratshaltung von Nahrungsmitteln oder den Bau von Schutzräumen in privaten Immobilien. Der BVS unterhielt fünf eigene Schulen, in denen Selbstschutzlehrgänge vor allem für Behördenmitarbeiter durchgeführt wurden. Einen großen Anteil hatten die praktischen Lösch- oder Bergungsübungen für die Katastrophenschutzzüge der Deutschen Bundespost. Außerdem führte der BVS auf Ortsebene Selbstschutz-Grundlehrgänge durch, die Grundkenntnisse aus den Bereichen Brandschutz, Bergung und Sanitätsdienst vermittelten.

Der BVS gab viele Jahre das Zivilschutz-Magazin heraus, in dem sich auch die großen deutschen Katastrophenschutz-Organisationen wiederfanden.

Organisation in Berlin

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In Berlin-West war aufgrund des Viermächte-Status die Gesellschaft für den Zivilschutz e.V (GZS) tätig, die als Zuwendungsempfängerin des Bundes mit einem ehrenamtlichen Vorstand, einem hauptamtlichen Geschäftsführer und mit haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern die Schulungsaufgaben sowohl des Bundesamtes für Zivilschutz als auch des BVS wahrnahm. Außerdem war sie zeitweise für die Wartung und Überwachung der Schutzräume im Westteil der Stadt zuständig.

In manchen Telefonbüchern bzw. im Amtliches Verzeichnis der Ortsnetzkennzahlen (AVON) befanden sich Hinweise und Verhaltensregeln für den Selbstschutz (vor allem zu Sirenensignalen und dem Notruf).

Der BVS gab mehrere Informationsbroschüren für die Bevölkerung, die zum Beispiel an Informationsständen und bei Veranstaltungen verteilt wurde:

  • Selbstschutz im Verteidigungsfall, 1979[7]
  • Selbstschutz – Ihr Beitrag zum Zivilschutz, 1984[8]
  • Selbstschutz – Vorsorge und Eigenhilfe der Bürger, 1982[9]
  • Ihr Vorsorgepaket (1984, 1986 und 1990)[10]
  • Für den Notfall vorgesorgt, 1990 (ab der 2. Auflage vom Bundesamt für Zivilschutz und den Nachfolgebehörden herausgegeben)

Außerdem erschien Ausbildungsliteratur zu allgemeinen Themen des Selbstschutzes,[11][12] zum Brandschutz,[13] zum Bau von Hausschutzräumen[14] und zur Bergung.[15]

Der Bundesluftschutzverband beziehungsweise der Bundesverband für den Selbstschutz waren außerdem Herausgeber der Zeitschriften „Ziviler Bevölkerungsschutz“ (1959–1971), „ZS-Magazin“ (1971–1979), „Zivilschutzmagazin“ (1980–6/1989) und „Bevölkerungsschutz“ (8/1989–1996). Letzteres erscheint bis heute in Herausgeberschaft des Bundesamtes für Zivilschutz und seiner Nachfolgebehörden.

Einzelnachweise

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  1. Dietmar Süß: Tod aus der Luft. Kriegsgesellschaft und Luftkrieg in Deutschland und England, München: Siedler 2011, S. 42f.
  2. Wolf R. Dombrowsky: Katastrophe und Katastrophenschutz. Springer Fachmedien, Wiesbaden 1989, ISBN 3-663-05412-8.
  3. Erstes Gesetz über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung. (PDF) § 31. Bundesgesetzblatt I, 9. Oktober 1957, abgerufen am 22. Mai 2026.
  4. 1 2 Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes. (PDF) § 11. Bundesgesetzblatt I, 9. Juli 1968, S. 2, abgerufen am 22. Mai 2026.
  5. Gesetz über die Auflösung des Bundesverbandes für den Selbstschutz (Artikel 2 des Gesetzes zur Neuordnung des Zivilschutzes) vom 25. März 1997 (BGBl. I S. 726, 731)
  6. Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes. (PDF) § 10 Abs. 1. Bundesgesetzblatt I, 9. Juli 1968, S. 2, abgerufen am 22. Mai 2026.
  7. Selbstschutz im Verteidigungsfall. (PDF) Bundesverband für den Selbstschutz, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 30. Juni 2016; abgerufen am 22. Mai 2026.
  8. Selbstschutz - Ihr Beitrag zum Zivilschutz. (PDF) Bundesverband für den Selbstschutz, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 26. Februar 2017; abgerufen am 22. Mai 2026.
  9. Selbstschutz - Vorsorge und Eigenhilfe des Bürger. (PDF) Bundesverband für den Selbstschutz, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 30. Juni 2016; abgerufen am 22. Mai 2026.
  10. Ihr Vorsorgepaket. (PDF) Bundesverband für den Selbstschutz, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 30. Juni 2016; abgerufen am 22. Mai 2026.
  11. Bundesverband für den Selbstschutz (Hrsg.): BVS-Einführungslehrgang. Köln, DNB 740690388.
  12. Bundesverband für den Selbstschutz (Hrsg.): Selbstschutz, Vorsorge des Bürgers und praktizierte Eigenhilfe im Notfall. Köln, DNB 948437685.
  13. Brandschutz im Selbstschutz. (PDF) Bundesverband für den Selbstschutz, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 19. März 2020; abgerufen am 22. Mai 2026.
  14. Bundesverband für den Selbstschutz (Hrsg.): Schutzbaufibel. Köln, DNB 965299260.
  15. Bundesverband für den Selbstschutz (Hrsg.): Bergung im Selbstschutz. Köln, DNB 948437774.