Calciumphosphate
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Als Calciumphosphate werden in der Lebensmitteltechnik zusammenfassend
- Calciumdihydrogenphosphat („Monocalciumphosphat“),
- Calciumhydrogenphosphat („Dicalciumphosphat“) und
- Calciumphosphat („Tricalciumphosphat“) bezeichnet.
Sie sind in der Europäischen Union als Lebensmittelzusatzstoffe unter der gemeinsamen Nummer E 341 zugelassen.[1]
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ↑ Zusatzstoffe nach ihren E-Nummern. (Nicht mehr online verfügbar.) Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Januar 2015, archiviert vom Original am 19. Oktober 2016; abgerufen am 20. Juni 2019. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.