Cam-Rip

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Als Cam-Rip auch camrip (oder einfach nur Cam) bezeichnet man in der Warez-Szene die illegale Aufnahme eines Kinofilms, die mit Hilfe eines handelsüblichen Camcorders oder Videohandys[1] in einem Kino aufgenommen wurde.[2] Fälschlicherweise wird ein Cam-Rip oft als Screener bezeichnet.[3]

Für die Aufnahme im Kino werden die Geräte modifiziert. So werden verräterische Leuchtdioden und Schriftzüge überklebt oder entfernt.[2] Die Qualität dieser Aufnahmeart reicht von schlecht bis akzeptabel. Meist ist die Aufnahme milchig, rauschend oder zu dunkel, auch sind gelegentlich Köpfe anderer Kinobesucher als Silhouette zu erkennen. Seltener sind Verwacklungen durch das Bewegen des Camcorders wahrzunehmen, jedoch ist die Tonqualität meist schlecht, da beispielsweise externe Störgeräusche wie das Lachen oder Gerede der Kinobesucher zu hören sind. Häufig ist auch ein monotones Rauschen im Hintergrund zu hören, und der Ton wirkt dumpf. Es ist die schlechteste aller Aufnahmearten, die jedoch meist als erste im Internet auftaucht. Die nächstbessere Aufnahmeart ist der Telesync.

Gegenmaßnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit Metalldetektoren oder mit Stichproben von Taschen und Rucksäcken[4] versuchen einige Kinobetreiber die Kameras vor dem Eintritt in den Kinosaal zu finden. Auch mit Nachtsichtgerät wird versucht, während der Vorstellung die Aufnahmegeräte zu entdecken,[5] wobei in Deutschland der Einsatz im Kinosaal vorher dem Publikum bekanntgegeben werden muss.[6] Inzwischen gibt es technische Mittel, die die Kameras beim Filmen im Kinosaal aufspüren[1] oder das Abfilmen unmöglich machen sollen.[7] Hierbei werden z. B. die CCD-Sensoren der Geräte durch Lichtstrahlen geblendet.[8] Mit Hilfe von Markierungen in Bild und Ton von Kinofilmen lassen sich durch IT-Forensik später auch bei im Internet aufgetauchten Camrip-Kopien die Kinos eingrenzen, in denen der Film abgefilmt wurde.[1][2] Durch das Anbringen von Wasserzeichen im Filmton soll sich die Position des Camcorders bis zu 44 Zentimeter genau ermitteln lassen.[9]

Juristisch wird das Abfilmen von den Verwertungsgesellschaften wie der Motion Picture Association of America[10] oder der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen[2][11] verfolgt. So wurde beispielsweise in den USA ein Mann zu 21 Monaten Haft in einem Bundesgefängnis verurteilt, weil er nachweislich die Filme 28 Weeks Later und Enchanted abgefilmt hatte.[10] In einem anderen Fall wurde in den USA die Strafe von 7 Jahren Haft verhängt, wobei nach dem Family Entertainment and Copyright Act aus dem Jahr 2005 der Verurteilte mit 10 Jahren rechnen musste, da dieses Gesetz allein das Mitführen einer Kamera im Kino strafbar macht, da es als Versuch gewertet wird, eine audiovisuelle Aufnahme anzufertigen.[12] In Deutschland ist ein Camrip nach § 106 des Urheberrechtsgesetzes strafbar.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c „PirateEye“ erkennt Camcorder und Videohandys in Kinos, vom 10. November 2004
  2. a b c d Spiegel Online: Beim Abfilmen im Kino: Raubkopiererin auf frischer Tat ertappt, vom 26. Juli 2013
  3. Glossar auf no-copy.org
  4. Universum Kino in Backnang: Hausordnung (Memento des Originals vom 23. März 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/backnangerkinos.de
  5. tvtechnologie.de: Einsatz von Nachtsichtgeräten gegen illegales Abfilmen im Kino (Memento vom 4. März 2013 im Internet Archive)
  6. Spiegel Online: Jagd auf Raubkopierer: Kinozuschauer müssen über Nachtsichtgeräte informiert werden vom 1. Oktober 2009
  7. Heise: HP entwickelt Abfilm-Schutz für Kinos, vom 25. August 2005
  8. ZDNet: Gezielter Lichtstrahl soll Abfilmen im Kino verhindern von Martin Fiutak, vom 22. Juni 2006.
  9. Golem.de: Wasserzeichen im Filmton sollen Kopierer orten, Position eines Camcorders im Kinosaal kann festgestellt werden, von Nico Ernst vom 9. März 2009
  10. a b Winfuture: USA: Hohe Haftstrafe wegen Abfilmens im Kino vom 31. Oktober 2008
  11. GVU stellt Strafantrag gegen Kinoabfilmer in Bremen – 14 Polizisten beobachteten illegalen Mitschnitt von „Die Superbullen“ vom 21. Januar 2011
  12. Winfuture: USA: 7 Jahre Haft für das Abfilmen von Kinofilmen vom 5. Dezember 2006