Carl Adrian von Arnstedt

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Freiherr Carl Adrian von Arnstedt (* 11. September 1716 in Groß Werther, Grafschaft Hohenstein; † 11. März 1800 ebenda) war ein preußischer Gutsherr und Beamter.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Familie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Carl Adrian war der Sohn von Wilhelm Christian von Arnstedt (* 29. Dezember 1655 in Barleben; † 28. August 1726 in Groß Werther), Erbherr von Groß Werther und hessen-kasselscher Oberstleutnant und dessen Ehefrau Maria Anna Gertrude (* 15. Mai 1683 in Klingen; † 19. Februar 1755 in Magdeburg), eine Tochter des kursächsischen Leutnants Wolf Georg von Uder (* um 1640); sein Bruder war der Oberst Christian Heinrich Wilhelm von Arnstedt.

Er heiratete am 13. Juni 1751 in Nieder-Sickte[1] Christiane Louise Antoinette von Lüdecke (* 25. Februar 1734 in Walkenried; † 16. März 1779 in Ellrich), Tochter von Urban-Diedrich von Lüdecke (1688–1755) und Enkelin des Kanzlers in Wolfenbüttel, Urban Dietrich von Lüdecke. Sie besaß später die Güter Haferungen, Rüxleben und Groß Wechsungen im Wert von 60.000 Taler.

Gemeinsam mit seiner Ehefrau hatte er neun Kinder, denen er ein Vermögen von mindestens 113.000 Taler hinterließ[2].

Von seinen Kindern sind namentlich bekannt:

Werdegang[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Carl Adrian von Arnstedt besuchte von 1734 bis 1736 die Klosterschule Ilfeld und immatrikulierte sich am 7. September 1737 zu einem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Halle.

Seit 1742 war Carl Adrian Kriegs- und Domänenrat sowie Landrat in Schadeleben, ein Amt, das er zunächst gemeinsam mit Eberhard Sigismund von Bortfeld (1689–1756)[5] ausübte. 1753 war er für die Steuer- und Servisangelegenheiten sowie für verschiedene weitere Ämter in Hohenstein zuständig; 1764 bat er vergeblich um das Amt des Kammerpräsidenten der Kriegs- und Domänenkammer in Halberstadt, deren ältester Kriegs- und Domänenrat er seit 1767 war.

Am 4. April 1770 meinte König Friedrich II., als Carl Adrian von Arnstedt um eine sofortige Verbesserung seiner Stellung bat, ich kenne ihn nicht, habe weder gutes noch schlechtes von ihm gehört.

Im Januar 1771 trat er die Nachfolge des verstorbenen Freiherrn Wilhelm Rudolph von Werthern (1719–1770) als Direktor der Kammerdeputation in Ellrich[6] an und erhielt zugleich den Charakter Geheimer Rat.

Friedrich II. wies am 3. Februar 1772 seinen Antrag zurück, der Grafschaft Hohenstein freien Handel und eine besondere Akzise- u. Zolleinrichtung zu gewähren. Im Zuge der Auflösung der Kammerdeputation in Ellrich im Juni 1787 wurde Carl Adrian von Arnstedt pensioniert und erhielt hierfür 500 Taler.

Von Arnstedt starb als hohensteinischer Ständedirektor und Besitzer von Groß Werther und dazu Erbherr auf Haferungen, Großwechsungen und Rüxleben. Bei seinem Tod wurden seine Güter auf einen Wert von 120.000 Taler geschätzt.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Familie: Karl Adrian von Arnstedt / Christiane Luise Ant. von Lüdecke. In: www.süddeutsche-patrizier.de. Abgerufen am 20. Juni 2022.
  2. Rolf Straubel: Adlige und bürgerliche Beamte in der friderizianischen Justiz- und Finanzverwaltung: ausgewählte Aspekte eines sozialen Umschichtungsprozesses und seiner Hintergründe (1740–1806). BWV Verlag, 2010, ISBN 978-3-8305-1842-6 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  3. Karl Ernst v. Hagen. In: GEDBAS. Abgerufen am 20. Juni 2022.
  4. Gothaisches genealogisches Taschenbuch der freiherrlichen Häuser, 1874, S.813
  5. Zeitschrift des Harz-Vereins für Geschichte und Alterthumskunde. Selbstverlag des Vereins, 1873 (google.com [abgerufen am 20. Juni 2022]).
  6. Neues genealogisch-schematisches Reichs- und Staats-Handbuch vor das Jahr .. bey Franz Varrentrapp, 1774 (google.de [abgerufen am 20. Juni 2022]).