Carl Westphal (Jurist)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Carl Westphal (* 1902; † 5. Januar 1947[1] in Nürnberg) war ein deutscher Jurist.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Er war während der Zeit des Nationalsozialismus viele Jahre im Reichsjustizministerium als Ministerialrat tätig. Dort war er in Abteilung IV (Strafrecht und Strafrechtspflege, insbesondere auch Kontrolle über Straftaten gegen die deutsche Besatzungsmacht) für Fragen des Strafprozessrechts und der Strafvollstreckung verantwortlich sowie als Koordinator des Ministeriums für Eingaben gegen strafgerichtliche Verurteilungen tätig.[2] Er war am 9. Oktober 1942 Teilnehmer einer Besprechung, bei der über die Auslieferung sogenannter „Asozialer“ an die Gestapo beraten wurde.[3]

Im Nürnberger Juristenprozess wurde er wegen der Anklagepunkte II (Kriegsverbrechen) und III (Verbrechen gegen die Menschlichkeit) angeklagt.[2] Er beging allerdings am Tag nach Zustellung der Anklageschrift in seiner Zelle in Nürnberg Suizid. Das Verfahren gegen ihn wurde daraufhin eingestellt.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Indicted German Commits Suicide The New York Times, 6. Januar 1947.
  2. a b Angaben zum Juristenprozess in Original-Unterlagen des US-Nationalarchivs (PDF; 762 kB), S. 5.
  3. Wolfgang Stadler: „… Juristisch bin ich nicht zu fassen“. Die Verfahren des Volksgerichts Wien gegen Richter und Staatsanwälte 1945–1955. LIT Verlag, 2007 (Angaben zum Buch), S. 86.