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Datei:Anlage VIII, Bild 2 – Verkehrsstraße 1. Ordnung, Berliner Straßenordnung 1929.svg

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Originaldatei(SVG-Datei, Basisgröße: 515 × 823 Pixel, Dateigröße: 28 KB)

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Beschreibung

Beschreibung
Deutsch: Verkehrsstraße 1. Ordnung. Deutsches Verkehrszeichen von 1929. Das Zeichen sollte nach Vorschrift zwischen den gegenüberliegenden Spitzen 500 mm breit sein, die Breite der roten Umrahmung sollte 70 mm betragen. Quelle: Berliner Straßenordnung vom 15. Januar 1929, Anlage VIII
Datum 19. Januar 2013 (Herstellungsdatum)
Quelle Berliner Straßenordnung vom 15. Januar 1929, Anlage VIII. Selbst gezeichnet und interpretiert von Mediatus.
Urheber Mediatus
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Public domain Diese Abbildung eines Verkehrszeichens ist gemeinfrei, da es Teil des deutschen Verkehrszeichenkatalogs (VzKat), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) oder eines anderen Gesetzes, einer Verordnung oder einer amtlichen Veröffentlichung ist, die unter anderem im Verkehrsblatt bekannt gemacht wurde (§ 5 Abs. 1 UrhG).

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aktuell20:27, 8. Jul. 2016Vorschaubild der Version vom 20:27, 8. Jul. 2016515 × 823 (28 KB)MediatusDas Zeichen mit Aufhängung und Schellen am Masten, wie im Original
17:38, 19. Jan. 2014Vorschaubild der Version vom 17:38, 19. Jan. 2014504 × 504 (54 KB)Mediatus{{Information |Description ={{de|1=x}} |Source ={{own}} |Author =Mediatus |Date = |Permission = |other_versions = }}

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