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Datei:DEU Bensheim COA.png

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Beschreibung

Wappen
InfoField
Deutsch: Wappen der Stadt Bensheim
Blasonierung
InfoField
Deutsch: Wappenbeschreibung: In Rot auf golden gezäumtem silbernen Roß linkshin sprengend der golden gerüstete hl. Georg. der mit der goldenen Lanze einen liegenden, widersehenden grünen Drachen durchbohrt.
Datum 1954
date QS:P571,+1954-00-00T00:00:00Z/9
Provenienz
Deutsch: Das ursprüngliche Wappen von Bensheim zeigt einen schräg-rechts geteilten Schild mit dem Buchstaben „B“ im oberen Feld. Schildhalter ist der Kirchenpatron St. Georg , der mit aufrechter Lanze und einem Drachen gezeigt wird. Dieses Wappen wurde von dem Kupferstecher Matthäus Merian in seiner „Topographia Palatinatus Rheni“ im Jahr 1645 veröffentlicht. Es könnte auf einen Grenzstein aus dem Jahr 1479 zurück gehen, der im Wappenschild ein klein geschriebenes „b“ (Minuskel) zeigt. Daraus hat sich in den 1920er Jahren das heutige Wappen entwickelt: Der Schildhalter St. Georg wurde zum Wappeninhalt und bekämpft von einem Pferd mit einer Lanze einen Drachen. Gleichzeitig erfolgte eine Farbgebung. Die Tingierung entspricht allerdings nicht der heraldischen Farbregel, wonach zwei metallische Farben (gold/gelb und silber/weiß) nicht nebeneinander vorkommen dürfen, da sie historisch gesehen ineinander verlaufen würden.
Künstler
InfoField
Original:
Georg Massoth  (1895–1956)  wikidata:Q45315632
 
Beschreibung deutscher Heraldiker und Grafiker
Vermessungssekretär, Oberzeichner bei der Bauverwaltung der Hessischen Landesregierung
Geburts-/Todesdatum 26. Juni 1895 Auf Wikidata bearbeiten 11. Januar 1956 Auf Wikidata bearbeiten
Geburtsort Darmstadt
Wirkungsstätte
Normdatei
creator QS:P170,Q45315632
Abgeleitetes Werk: MaxxL
Quelle Stadt Bensheim - Stadtgeschichte
Andere Versionen
 Bensheim Wappen.png

Lizenz

Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
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