Deutsch: Bild 314 V 1: Ortstafel (Vorderseite), zweisprachig. Verkehrszeichen der Deutschen Demokratischen Republik nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) von 1977. Größe nach TGL 12096-1, Tabelle 12: a) 1000 x 650 mm (ohne Lochung für Rohrrahmen); b) 1200 x 1000 mm (mit Lochung in jeder Ecke, je 135 mm von den Rändern entfernt).
Die Ausführung dieses Schildes richtet sich nach der 1977 beschlossenen und am 1. Januar 1978 eingeführten neuen Straßenverkehrs-Ordnung.
TGL 12096-1, TGL 21196 (Ausgabe 1977), die Hausschrift der StVO 77 wurde von dem Hobbytypographen Peter Wiegel zuletzt 2016 neu erarbeitet und unter der Lizenz [1] (SIL Open Font License) unter Catfonds.de veröffentlicht. Die originale Hausschrift, eine Variante der Gill, gilt in Zusammenhang mit dem jeweiligen Verkehrszeichen gemäß dem deutschen Urheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Reichs-, Bundes-, DDR- oder Landesbehörde bzw. durch ein deutsches Reichs-, Bundes-, DDR- oder Landesgericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).
Urheber
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Lizenz
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Dieses Werk gilt gemäß dem deutschenUrheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).
Diese Abbildung eines historischen Verkehrszeichens ist gemeinfrei. Sie war Teil der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) seit 1934 oder einer älteren staatlichen Regulierung. Quellen für die historischen Verkehrszeichen sind alte Verkehrszeichenkataloge (VzKat) oder andere offizielle Verlautbarungen wie das Reichsgesetzblatt, das Bundesgesetzblatt, das Verkehrsblatt, das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik oder ein für die Abbildungen wichtiges Normblatt nach DIN oder TGL. (§ 5 Abs. 1 UrhG).
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