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Datei:DEU Neunkirchen am Brand COA.svg

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Beschreibung

Wappen
InfoField
Deutsch: Wappen von Neunkirchen am Brand
English: Coat of Arms of Neunkirchen am Brand
Blasonierung
InfoField
Deutsch: In Gold eine über Eck gestellte silberne Kirche mit sieben rot bedachten Langhausgiebeln, Apsidenturm und Dachreiter; auf der Fassade stehend der silbern gekleidete Erzengel Michael mit Kreuzstab; neben dem Portal ein goldenes Schildchen, darin ein mit einer silbernen Schrägleiste überdeckter, rot bewehrter schwarzer Löwe.
Referenzen
InfoField
Referenzen
InfoField
Haus der Bayerischen Geschichte
Tingierung
InfoField
argentorgulessable
Datum
Deutsch: seit 1444
Provenienz
Deutsch: Neunkirchen a. Brand besteht seit 1972 aus den ehemals selbstständigen Gemeinden Ermreuth, Großehrenbuch, Neunkirchen und Rödlas. Der Marktgemeinderat beschloss, das durch den Zusammenschluss untergegangene historische Wappen von Neunkirchen a. Brand unverändert als Wappen der neuen Marktgemeinde anzunehmen. Neunkirchen a. Brand wird 1348 als Markt bezeichnet. Im Jahr 1444 verlieh der Bamberger Fürstbischof Anton von Rotenhan (1431 bis 1459) dem Markt ein Wappen. Dargestellt war eine Kirche mit neun roten Dächern, die redend für den Ortsnamen standen. Das Bamberger Hochstiftswappen deutet auf die Landeshoheit des Hochstifts Bamberg. 1819 wurde das Bistumswappen entfernt und die Siegelführung bis 1847 ganz aufgegeben. Der Erzengel Michael weist auf das Patronat der Pfarrkirche, der ehemaligen Stiftskirche des Augustinerchorherrenstifts. Die Pfarrei besteht seit dem 11. Jahrhundert und war eine Kolonisationskirche für neun jüngere Pfarreien und Kirchorte in der Umgebung.
Künstler
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  • UnbekanntUnknown
  • vectorized by Gliwi
Quelle [1]
Andere Versionen

Lizenz

Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
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