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Datei:DEU Pressig COA.svg

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Beschreibung

Wappen
InfoField
Deutsch: Wappen von Pressig
English: Coat of Arms of Pressig
Blasonierung
InfoField
Deutsch: Unter blauem Schildhaupt, darin nebeneinander drei silberne heraldische Lilien, in Silber ein wachsender Bauer mit blauem Mantel, roter Weste, schwarzer Hose und schwarzem Hut, der in der rechten Hand zwei schräg gekreuzte goldene Ähren hält, daneben links ein sechsstrahliger roter Stern.
Referenzen
InfoField
[1]
Tingierung
InfoField
argentazurecarnationgulesorsable
Datum
Deutsch: seit 3. Mai 1979
Provenienz
Deutsch: Pressig besteht seit 1978 aus den ehemals selbstständigen Gemeinden Welitsch, Eila, Prosseck, Grössau, Marienroth, Brauersdorf, Rothenkichen, Friedersdorf, Förtschendorf und Pressig. Das Gemeindewappen vereinigt Elemente aus den untergegangenen Wappen von Pressig, Rothenkirchen, Marienroth, Förtschendorf und Welitsch. Der Bauer ist aus dem Wappen von Rothenkirchen von 1937 und stammt von einem Siegel mit der Jahreszahl 1718. Der rote Stern erinnert an die Herren von Würtzburg und ist dem Wappen von Pressig aus dem Jahr 1957 entnommen. Die Herren von Würtzburg waren die wichtigsten Grundherren im Gemeindegebiet. Die drei Lilien repräsentieren die drei Gemeinden Förtschendorf, Marienroth und Welitsch und stammen aus deren Wappen. Sie weisen als Mariensymbol auf das Patrozinium in Förtschendorf, auf den Ortsnamen Marienroth sowie als Attribut der heiligen Anna auf den Ort Welitsch. Die goldenen Ähren repräsentieren die Orte Eila, Prosseck, Grössau, Brauersdorf und Friedensdorf und stellen zugleich den landwirtschaftlichen Charakter der Gemeinde Pressig dar.
Künstler
InfoField
  • UnbekanntUnknown
  • vectorized by Gliwi
Quelle [2]
Andere Versionen
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Dieses Wappen wurde von Gliwi mit Inkscape erstellt.
 
Dieses SVG-Wappen wurde in der Grafikwerkstatt (de) überarbeitet.

Lizenz

Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
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aktuell07:50, 3. Mär. 2016Vorschaubild der Version vom 07:50, 3. Mär. 2016512 × 559 (74 KB)Gliwi{{COAInformation |blazon of = {{de| Wappen von Pressig}} {{en| Coat of Arms of Pressig}} |blazon = {{de|Unter blauem Schildhaupt, darin nebeneinander drei silberne heraldische Lilien, in Silber ein wachsender Bauer mit blauem Mantel, rot...

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