Zur Beschreibungsseite auf Commons

Datei:Ersterwähnung Leipzigs.jpg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ersterwähnung_Leipzigs.jpg(800 × 439 Pixel, Dateigröße: 235 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

Diese Datei und die Informationen unter dem roten Trennstrich werden aus dem zentralen Medienarchiv Wikimedia Commons eingebunden.

Zur Beschreibungsseite auf Commons


Beschreibung
Deutsch: Satz mit der Ersterwähnung Leipzigs in der Dresdner Handschrift der Chronik des Thietmar von Merseburg, (Bildmitte Seitenwechsel in der Chronik S. 152a/b)

Lateinischer Text (R. Holtzmann, MGH SS rer. Germ. N. S. 9, Berlin 1935, S. 428):

Post haec autem Eid antistes egreius a Polenia saltem cum muneribus magnis reversus egrotare cepit et in urbe Libzi vocata fidelem Christo animam XIII. Kal. Ianuarii reddidit.

Deutsche Übersetzung (J. C. M. Laurent, Die Chronik Thietmar's, Berlin 1848, S. 277):

Darnach begann der treffliche Bischof Eid (von Meißen), nachdem er eben mit großen Geschenken aus Polen zurückgekehrt war, zu kränkeln und gab am 20. Decbr. in der Stadt Libzi [Leipzig] Christo die gläubige Seele zurück.
Datum etwa 1015
date QS:P,+1015-00-00T00:00:00Z/9,P1480,Q5727902
Quelle Dresdner Handschrift der Chronik des Bischofs Thietmar von Merseburg bei Monumenta Germaniae Historica
Urheber Thietmar von Merseburg

Lizenz

Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.

Dateiversionen

Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell15:50, 22. Aug. 2014Vorschaubild der Version vom 15:50, 22. Aug. 2014800 × 439 (235 KB)Geisler Martin{{Information |Description ={{de|1=Satz mit der Ersterwähnung Leipzigs in der Dresdner Handschrift der Chronik des Thietmar von Merseburg, (Bildmitte Seitenwechsel in der Chronik S. 152a/b) Lateinischer Text: Post haec autem Eid antistes egreius...

Die folgenden 2 Seiten verwenden diese Datei:

Globale Dateiverwendung

Die nachfolgenden anderen Wikis verwenden diese Datei: