Zur Beschreibungsseite auf Commons

Datei:Ethel Mortlock (1878-1928) - Sir Walter Lawry Buller.jpg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Originaldatei(2.126 × 2.889 Pixel, Dateigröße: 3,54 MB, MIME-Typ: image/jpeg)

Diese Datei und die Informationen unter dem roten Trennstrich werden aus dem zentralen Medienarchiv Wikimedia Commons eingebunden.

Zur Beschreibungsseite auf Commons


Beschreibung

Ethel Mortlock: Portrait of Sir Walter Buller  wikidata:Q28473808 reasonator:Q28473808
Künstler
Ethel Mortlock  (1865–1928)  wikidata:Q21288848
 
Beschreibung britische Malerin
Geburts-/Todesdatum 1865 Auf Wikidata bearbeiten 1928 Auf Wikidata bearbeiten
Geburtsort Cambridge
Normdatei
artist QS:P170,Q21288848
image of artwork listed in title parameter on this page
Titel
Portrait of Sir Walter Buller
Objektart Gemälde Auf Wikidata bearbeiten
Genre Porträt Auf Wikidata bearbeiten
Beschreibung
English: Portrait of Sir Walter Buller, circa 1903, London, by Ethel Mortlock. Purchased 1967 from Wellington City Council Picture Purchase Fund. Te Papa (1967-0028-1)
Abgebildete Personen Walter Buller Auf Wikidata bearbeiten
Datum etwa 1903
date QS:P571,+1903-00-00T00:00:00Z/9,P1480,Q5727902
Technik Öl auf Leinwand
medium QS:P186,Q296955;P186,Q12321255,P518,Q861259
Maße Höhe: 137 cm Auf Wikidata bearbeiten; Breite: 101,5 cm Auf Wikidata bearbeiten; Dicke: 1,7 cm Auf Wikidata bearbeiten
dimensions QS:P2048,+137.0U174728
dimensions QS:P2049,+101.5U174728
dimensions QS:P2610,+1.7U174728
institution QS:P195,Q915603
Inventarnummer
1967-0028-1
Anerkennung Purchased 1967 from Wellington City Council Picture Purchase Fund
Referenzen http://collections.tepapa.govt.nz/Object/38480 (EnglischAuf Wikidata bearbeiten
Herkunft/Fotograf https://collections.tepapa.govt.nz/object/38480
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
No Known Copyright Restrictions in New Zealand
Andere Versionen
Walter Lawry Buller, Te Papa

Lizenz

Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.

Public domain
Dieses neuseeländische Werk ist in Neuseeland gemeinfrei (public domain), weil das Urheberrecht abgelaufen ist oder es dem Urheberrecht nicht unterliegt (Einzelheiten). Gemäß dem neuseeländischem Urheberrechtsgesetz von 1994 wie vom Ständigen Ausschuss für Urheberrecht der Library and Information Association of New Zealand (LIANZA) ausgearbeitet (Stand Mai 2011):
Art des Materials ist das Urheberrecht erloschen, wenn ...
 A  Für Fotografien, Manuskripte, Archive, Musikpartituren, Karten, Gemälde und Zeichnungen, die anonym, unter einem Pseudonym oder mit unbekanntem Urheber veröffentlicht wurden: das Foto oder Werk vor dem
1 Januar 1974 (vor 50 Jahren) gemacht oder veröffentlicht wurde
 B  Alle Werke der Krone (siehe Crown copyright (englisch)) aus dem Jahre 1944 oder früher stammt
 C  Nach 1945 von der Krone veröffentlichte Werke1 Keine Werke1 bis 2045
 D  Für Fotografien, Manuskripte, Archive, Musikpartituren, Karten, Gemälde und Zeichnungen (außer A-C) der Urheber vor dem 1 Januar 1974 (vor 50 Jahren) starb
 E  Für mündliche Überlieferungen, Musik, computergenerierte Arbeiten und Tonaufnahmen mit gesprochenem Wort vor dem 1 Januar 1974 (vor 50 Jahren) veröffentlicht wurde
 F  Veröffentlichte Ausgaben2 vor dem 1 Januar 1999 (vor 25 Jahren) veröffentlicht wurde

1 Einige Regierungspublikationen unterliegen nicht dem Urheberrecht, darunter Gesetzentwürfe, Gesetze, Verordnungen, Gerichtsurteile, Berichte der königlichen Kommission, ausgewählter Ausschüsse usw. Die vollständige Liste findest du in den Referenzen [1] oder [2].
2 bezieht sich auf die typografische Gestaltung und das Layout eines veröffentlichten Werks, z. B. bei Zeitungen.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Note that this work might not be in the public domain in countries that do not apply the rule of the shorter term and have copyright terms longer than life of the author plus 50 years. In particular, Mexico is 100 years, Jamaica is 95 years, Colombia is 80 years, Guatemala and Samoa are 75 years, Switzerland and the United States are 70 years, and Venezuela is 60 years.

New Zealand
New Zealand

Kurzbeschreibungen

Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.
Sir Walter Buller KCMG, New Zealand lawyer and naturalist

In dieser Datei abgebildete Objekte

Motiv

image/jpeg

Dateiversionen

Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell12:01, 2. Sep. 2010Vorschaubild der Version vom 12:01, 2. Sep. 20102.126 × 2.889 (3,54 MB)Jan Arkesteijn{{Information |Description={{en|1=Portrait of Sir Walter Buller}} |Source=[http://collections.tepapa.govt.nz/objectdetails.aspx?oid=38480 Museum of New-Zealand] |Author=Ethel Mortlock (1878-1928) |Date=ca. 1903 |Permission= |other_versions= }}

Die folgende Seite verwendet diese Datei:

Globale Dateiverwendung

Die nachfolgenden anderen Wikis verwenden diese Datei:

Metadaten