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Datei:Lion of Judah emblem of the Ethiopian Empire.svg

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Originaldatei(SVG-Datei, Basisgröße: 370 × 300 Pixel, Dateigröße: 162 KB)

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Beschreibung

Beschreibung Lion of Judah
Datum 10. Januar 2012 (Original-Hochladedatum)
Quelle Die Autorenschaft wurde nicht in einer maschinell lesbaren Form angegeben. Es wird angenommen, dass es sich um ein eigenes Werk handelt (basierend auf den Rechteinhaber-Angaben).
Urheber Die Autorenschaft wurde nicht in einer maschinell lesbaren Form angegeben. Es wird R-41 als Autor angenommen (basierend auf den Rechteinhaber-Angaben).
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Der SVG-Code ist valide.
 
Dieses Emblem wurde mit Inkscape erstellt.

Lizenz

Public domain This work is in the public domain in Ethiopia because its copyright protection has expired or it is exempted from copyright by virtue of the Proclamation No. 410/2004 on Copyright and Neighboring Rights Protection, enacted 2004 (details). The work meets one of the following criteria:
  • It is an anonymous, pseudonymous or posthumous work and 50 years have passed since the date of its publication
  • It is a collective or audiovisual work and 50 years have passed since the date of its publication
  • It is a photographic work, and 25 years have passed since the date of its creation (or publication, whatever date is the latest)
  • It is another kind of work, and 50 years have passed since the year of death of the author (or last-surviving author)
  • It is "any official text of a legislative, administrative or of legal nature, as well as official translations thereof"
Copyright notes

Copyright notes
Nach U.S. Circ. 38a. haben die folgenden Staaten weder die Berner Übereinkunft noch ein anderes Urheberrechtsabkommen unterzeichnet:
  • Äthiopien, Eritrea, Irak, Iran, Marshallinseln, Osttimor, Palau, Somalia, Somaliland und Südsudan.

Urheberrechtsansprüche dieser Staaten, dies betrifft Werke, die von Staatsbürgern eines dieser Staaten innerhalb ihres Landes veröffentlicht werden, werden in anderen Staaten nicht anerkannt und sind daher in den meisten anderen Staaten, wie Deutschland, Österreich, und der Schweiz, gemeinfrei.

Allerdings ist folgendes zu beachten
  • Werke, die in diesen Staaten von Staatsbürgern eines Unterzeichnerstaates der Berner Übereinkunft veröffentlicht werden, genießen neben dem örtlichen Urheberrecht auch den Urheberrechtsschutz ihres Heimatstaates und sind daher auch international geschützt.
  • Werke, die gleichzeitig (d. h. innerhalb von 30 Tagen) in einem Unterzeichnerstaat der Berner Übereinkunft veröffentlicht werden, genießen zusätzlich zum örtlichen Urheberrecht auch den Urheberrechtsschutz des Fremdstaates, der unter Umständen eine längere Schutzdauer vorsieht.
  • Unveröffentlichte Werke aus diesen Ländern sind möglicherweise vollständig urheberrechtlich geschützt.
  • Ein Werk aus einem dieser Länder kann in den USA gemäß URAA urheberrechtlich geschützt werden, wenn das Heimatland des Werks einen Urheberrechtsvertrag oder eine Vereinbarung mit den Vereinigten Staaten abschließt und das Werk in seinem Heimatland weiterhin urheberrechtlich geschützt ist.

Äthiopien hat ein Urheberrechtsgesetz erlassen, das im Amtsblatt (Inoffizielle englische Übersetzung (WIPO)) veröffentlicht wurde und am 19. Juli 2004 in Kraft trat.
Insignia Dieses Werk stellt eine Flagge, ein Wappen, ein Siegel oder ein anderes offizielles Insigne dar. Die Verwendung solcher Symbole ist in manchen Ländern beschränkt. Diese Beschränkungen sind unabhängig von dem hier beschriebenen Urheberrechtsstatus.
Diese Datei ist gemeinfrei („public domain“), weil sie nur Allgemeingut enthält und die nötige Schöpfungshöhe nicht erreicht.

Lizenz

Ich, der Urheber dieses Werkes, veröffentliche es unter der folgenden Lizenz:
w:de:Creative Commons
Namensnennung Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Dieses Werk darf von dir
  • verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
  • neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
Zu den folgenden Bedingungen:
  • Namensnennung – Du musst angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade dich oder deine Nutzung besonders.
  • Weitergabe unter gleichen Bedingungen – Wenn du das Material wiedermischst, transformierst oder darauf aufbaust, musst du deine Beiträge unter der gleichen oder einer kompatiblen Lizenz wie das Original verbreiten.

Kurzbeschreibungen

Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.
The Lion Of Judah emblem of the flag of the Ethiopian Empire

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Motiv

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aktuell19:16, 10. Jan. 2012Vorschaubild der Version vom 19:16, 10. Jan. 2012370 × 300 (162 KB)R-41~commonswiki

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