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Datei:Zusatzschild 721 a - Zeitliche Beschränkung (werktags 8.30 – 11.30 h, 16 – 18 h), 500x350, StVO 1970.svg

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Beschreibung

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Deutsch: Zusatzschild 721 a: Zeitliche Beschränkung (werktags 8.30 – 11.30 h, 16 – 18 h). Zusatzschild der StVO von 1970. Im Jahr 1972 wurde das Zeichen als „Zusatzschild 721: Zeitliche Beschränkung (werktags 8.30 – 11.30 h, 16 – 18 h)“ bezeichnet (Quelle: Verkehrsblatt, Heft 15, 1972, Seite 557). Wie im selben Verkehrsblatt vorgeschrieben, war das Zusatzschild bei 600 mm durchmessenden Verkehrszeichen, die Ronden bildeten, insgesamt 500 mm breit und 350 mm hoch. Die Lichtkantenbreite betrug 14 mm, der schwarze Rahmen war 15 mm breit. Der Ausrundungsradius lag bei 40 mm. In Verbindung mit anderen Verkehrszeichen konnte die Größe entsprechend den gemachten Vorgaben variieren. Die Versalhöhe der Schrift lag bei 70 mm.
Datum 26. August 2013 (Herstellungsdatum)
Quelle siehe oben!
Urheber nach den historischen Vorgaben interpretiert und digital umgesetzt durch Mediatus
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Der SVG-Code ist valide.
 
Dieses Zeichen wurde mit Inkscape erstellt, oder mit was ganz anderem.

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Public domain Dieses Werk gilt gemäß dem deutschen Urheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).

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Public domain Diese Abbildung eines historischen Verkehrszeichens ist gemeinfrei. Sie war Teil der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) seit 1934 oder einer älteren staatlichen Regulierung. Quellen für die historischen Verkehrszeichen sind alte Verkehrszeichenkataloge (VzKat) oder andere offizielle Verlautbarungen wie das Reichsgesetzblatt, das Bundesgesetzblatt, das Verkehrsblatt, das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik oder ein für die Abbildungen wichtiges Normblatt nach DIN oder TGL. (§ 5 Abs. 1 UrhG).

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