Daytrading
Daytrading beschreibt den kurzfristigen spekulativen Handel mit Wertpapieren. Hierbei werden Positionen innerhalb des gleichen Handelstages eröffnet und wieder geschlossen, mit dem Ziel bereits von geringen Kursschwankungen zu profitieren. In der Regel handelt es sich bei den Spekulationsobjekten um Aktien, Devisen oder Futures bzw. Derivate.[1]
Geschichte
Die Ursprünge des Daytrading hängen eng mit der Entwicklung des computerisierten Börsenhandels zusammen, der 1971 an der New Yorker NASDAQ-Börse begann. Ein Kleinordersystem förderte 1985 erneut die Möglichkeit des Daytradings.
In den USA ist Daytrading seit 1996 für Privatanleger erlaubt. Es hat sich mittlerweile zu einem Wachstumssegment des Börsenhandels entwickelt. Im Jahr 2000 erreichte der Handel mit privaten Daytradern bereits rund 15 % der täglichen Aktiengeschäfte an der NASDAQ.[2]
Rechtslage in Deutschland
Das seit November 2007 geltende Recht hat die Derivate im Wertpapierrecht um bloße „finanzielle Differenzgeschäfte“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 WpHG) erweitert, sodass auch taggleiche Geschäfte erfasst werden. Deshalb greifen nunmehr auch die Schutzwirkungen für Finanztermingeschäfte aus § 37e WpHG und es gelten die gleichen Schadensregelungen wie bei anderen Finanztermingeschäften.
Aufklärungspflicht
Die Verhaltensregeln für Wertpapierdienstleistungsunternehmen werden in §§ 31 - 37a WpHG (Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten) beschrieben.[3] Eine „Richtlinie zur Konkretisierung der § 31 und § 32 WpHG“, die Aufklärungspflichten von Finanzdienstleistern gegenüber Daytrading-Kunden konkreter beschrieb und vorsah, dass Dienstleister über die Risiken des Daytrading aufklären und sicherstellen müssen, dass Kunden über die notwendigen Kenntnisse zur Durchführung solcher Geschäfte verfügen, wurde am 23. Oktober 2007 von der BaFin aufgehoben.[4]
Risiken
Die Risiken beim taggleichen Kaufen und Verkaufen von Wertpapieren sind grundsätzlich dieselben wie bei jedem anderen Zeithorizont. Die Wertschwankungen innerhalb eines Tages sind jedoch wesentlich geringer als über einen längeren Betrachtungszeitraum. Um überhaupt profitabel sein zu können, müssen Positionen deswegen oftmals kreditfinanziert bzw. gehebelt werden, wodurch gleichzeitig auch die Höhe des potentiellen Verlustes steigt.
Ein weiterer kritischer Faktor beim kurzfristigen Handel ist die Reaktionszeit, sowohl die menschliche als auch die technische (Übertragungs- und Verarbeitungszeiten). Aus diesem Grund sind die Server der Hochfrequenzhandelssysteme nahe dem Börsenplatz untergebracht.
Nach einer US-Studie erleiden dabei 70 % der Privatanleger Verluste.[5] Das bestätigte eine Studie aus dem Jahr 2000 von der North American Securities Administrators Association, die dem Magazin Forbes zufolge herausfand, dass „77 % der Daytrader Verluste machen. Der durchschnittliche Gewinn bei den übrigen betrug $ 22.000 im Zeitraum von acht Monaten. Von den 124 überwachten Konten hatten lediglich zwei Personen mehr als $ 100.000 Gewinn erzielt.“[6]
Einzelnachweise
- ↑ Gabler Kompakt-Lexikon Bank und Börse: Stichwort 'Day trading'
- ↑ Focus-Money 48/2000, S. 156
- ↑ Wertpapierhandelsgesetz: § 31 Allgemeine Verhaltensregeln, abgerufen am 29. Juni 2015.
- ↑ BaFin: Aufhebung der Wohlverhaltensrichtlinie, der Compliance-Richtlinie und der Mitarbeiterleitsätze, abgerufen am 29. Juni 2015.
- ↑ Die Bank 1999, S. 732
- ↑ Forbes-Magazin vom 12. Juni 2000, Day Trading Eldorado