Diskussion:Öffentlichkeit

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Eines mit dem Anderen erklären[Quelltext bearbeiten]

Den Begriff Ö mit Öffentlicher Meinung (oder ev. veröffentlichter Meinung;-)zu erklären, ist etwas ungelenk! Da ist man so schlau wie vorher. Ich denke um den Begriff (Ö ist eine) "Sphäre" wird man nicht umhin kommen. Soll ich mir mal einen Vorschlag überlegen? Güße Stefan3 (nicht signierter Beitrag von 217.66.32.101 (Diskussion) 11:37, 17. Mär. 2011 (CET)) [Beantworten]

Da hatte der aufmerksame Kollege völlig recht. Da beisst sich die Schlange in den berühmten Hinterteil, den eigenen. Und als Wagenrad taugt das leider auch nicht. Es ist ein komplexer Terminus. Da kommt man um gescheite Literatur wohl nicht umhin. Seiens frech und keck, schenkens der Welt schlaue Worte und heissen Dreck. (auf Engl?;) --178.197.233.37 23:56, 20. Mär. 2013 (CET)[Beantworten]
Ich habe mal "inklusive räumlicher Bedingungen" als meinen Vorschlag in dieser Sache in den ersten Satz eingebaut. Der Verbesserungsvorschlag von Stefan3 (s.o.) würde mich weiterhin interessieren. --C.Koltzenburg (Diskussion) 11:40, 31. Mär. 2013 (CEST)[Beantworten]

Profilierungszwänge oder sprachliche Verschachtelungssyndromhaftigkeiten[Quelltext bearbeiten]

Der 2. Satz in der Einleitung ist ein seltsames Konstrukt. Man könnte fast meinen, es käme von einem Prof. Prof. Dr. Dr. lic. phil. jur. aka 5 Sterne General oder vom Präsidenten höchst persönlich. Ein schlichtes Unding.--178.197.233.37 23:52, 20. Mär. 2013 (CET)[Beantworten]

Siehe hier folgenden Abschnitt, bitte mitmachen, --C.Koltzenburg (Diskussion) 19:09, 8. Apr. 2013 (CEST)[Beantworten]

Artikel vereinfachen (bitte mitmachen)[Quelltext bearbeiten]

Ich stimme euch zu (s.o.) und fange mal damit an, die Sätze zu kürzen, indem ich sie in mehrere zerlege. Danach sehen wir, was eher überkomplex war und was eventuell durch meine Vereinfachungen verloren gegangen ist. Das könnten wir dann ja in einem neuen Satz unterbringen ;-) Ich fände es gut, wenn sich mehrere an dieser Maßnahme beteiligen würden, denn Kritik ist super, aber zu handeln ist hier aus meiner Sicht mindestens ebenso nützlich. Was haltet Ihr von diesem Vorschlag für ein Vorgehen, also erstmal die Sätze in mehrere zu zerlegen? -- C.Koltzenburg (Diskussion) 09:17, 29. Mär. 2013 (CET)[Beantworten]

Erstmal nur zu zerlegen ist nicht die beste Idee. Habe was anderes ausprobiert und vor allem um mehr Einzelnachweise gebeten. --C.Koltzenburg (Diskussion) 11:41, 31. Mär. 2013 (CEST)[Beantworten]
Ich beziehe mich mit meinem Vorhaben übrigens auf diese Tipps zur Verständlichkeit und die Tipps für Laientest; in diesen beiden Links können brauchbare Anregungen gefunden werden. -- C.Koltzenburg (Diskussion) 19:09, 8. Apr. 2013 (CEST)[Beantworten]

Rechtswissenschaften / Öffentlichkeit und Recht[Quelltext bearbeiten]

Die Abschnitte "Rechtswissenschaften" und "Öffentlichkeit und Recht" sollte man m. E. zu einem Abschnitt zusammenführen. Kann das bitte jemand mit juristischer Sachkenntnis übernehmen? Danke! --Joerg 130 (Diskussion) 19:40, 2. Apr. 2013 (CEST)[Beantworten]

Gute Anregung, ich hab jetzt mal hier angefragt, --C.Koltzenburg (Diskussion) 19:17, 8. Apr. 2013 (CEST)[Beantworten]

Ersten vs. zweite Öffentlichkeit[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel würde ich gerne die Unterscheidung der Begriffe "erste Öffentlichkeit" und "zweite Öffentlichkeit" erklärt haben wollen. (nicht signierter Beitrag von Tom Ronda (Diskussion | Beiträge) 14:49, 1. Jun. 2015 (CEST))[Beantworten]

...politischen Prozessen...[Quelltext bearbeiten]

politischen Prozessen ... Verlinken mit Politische Partizipation ? Als Schritt zum Einbinden des Begriffs Bühne (Politik), der zwar millionenfach bei der IN-Suche aufkommt, aber (bis jetzt und für mich) nicht enzyklopädisch zu fassen war. Gruß bkb (Diskussion) 10:07, 23. Mär. 2017 (CET)[Beantworten]

Betrifft Öffentlichkeit in der Juristischen Form, wenn so etwas angerissen wird, dann informiert euch bitte richtig, wohlgemerkt ist eine Zivil ( Familien)Sache nicht Automatisch von der Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Hierzu entscheidet allerdings der Richter, ob eine Person, zum Beispiel Jurastudent dabeisein darf, weiter ausgeholt sind die "angehenden" Juristen auch bei der Strafkammer Öffentlich, hierzu sitzen diese meist wie im Zivilen mit im Zuschauerbereich.

Zum Thema des Öffentlichen, ist Beispielsweise das Rathaus oder die Behörde Öffentlich, nur der Gegensatz ist zumdem das Tatsächlich Öffentliche.

Hier genannt Einkaufszentren, wobei man in weiteren auch von der Bekantschaft, also dem Prominenten spricht, was für das Erste mit der Symphatie nichts zu tun hat, Festgestellt wird es anhand der Zählung der Personen, auch Fahrzeugen, welches den Wirtschaftlichen Kern betrifft, hierbei muß man keinen Verdienst haben.

Die aktuelle Definition ist sehr schlecht[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff Öffentlichkeit sollte nicht über die Begriffe Probleme, Politik und Meinung definiert werden, denn das ist aus folgenden Gründen falsch.

Speziell der Satz: "Dafür muss der Zugang zu allen Informationsquellen und Medien frei sein, und die Informationen müssen frei diskutiert werden können", ist keine Vorraussetzung für die Existenz von Öffentlichkeit.

Eine Definition muss allgemeingültig und widerspruchsfrei sein.

Um die Definition zu prüfen, überlegt euch folgendes: Auch in Nordkorea / bei den Azteken / im alten Ägypten existiert eine Öffentlichkeit. Die aktuelle Definition widerspricht dem.

Primär muss die Definition darstellen, dass die Öffentlichkeit ein Bereich ist an dem Teile einer Gesellschaft zusammen kommen. Ein Stadtfest, ein Wochenmarkt, ein Pranger, ein Gerichtverfahren und ein Spaziergang auf dem Fußgängerweg sind auch Bereiche der Öffentlichkeit und sie haben rein darnichts mit Problemen, Politik und Meinungen zu tun. (Der Begriff Bereich geht hier weit über das räumliche hinaus, es sind auch nicht räumliche Bereiche gemeint.)

Wesentlich für die Definition sind (meiner Meinung nach):

  • der Bereich (lokale und räumliche Orte, aber auch nicht räumliche Bereiche, z.B. im Internet)
  • die Teile (Personen, Instititionen, Mitglieder der Gesellschaft, Teilnehmer?)
  • das Zusammenkommen (alle Bereiche sind für alle Teile FREI ZUGÄNGLICH)


"Hannah Arendt" missverständlich formuliert und nicht gut belegt[Quelltext bearbeiten]

1) Der Satz "Nach altgriechischem Ideal ist gemäß Hannah Arendt die Teilnahme an der Öffentlichkeit der Polis auf der Agora dem freien Bürger vorbehalten, ..." lässt ziemlich offen, ob Arendt nur die Antike so darstellt oder ob sie diese Definition von "Öffentlichkeit" selbst auch gebraucht. 2) Quelle 3 ist selbst ungenau formuliert und gibt als Quelle für dies nur allgemein an: Arendt, Hannah (1993):"Was ist Politik". München: Piper Verlag Wer weiß was dazu? (nicht signierter Beitrag von Gpapke (Diskussion | Beiträge) 18:32, 21. Sep. 2023 (CEST))[Beantworten]