Diskussion:19. Deutscher Bundestag

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

War die aus der Volkskammer in den Bundestag kommende DSU in ihrer Parlamentszeit tatsächlich deutlich rechter als die Union? Immerhin stand man wohl im BT in Fraktionsgemeinschaft. --Excolis (Diskussion) 12:57, 27. Sep. 2017 (CEST)[Beantworten]

Nein, das kann man nicht sagen, auch innerhalb der "Drillinge" CDU/CSU/DSU hatten sie sicher nicht die "rechteste" ausnuancierung, sondern steht allenfalls alphabetisch an letzter, rechtester Stelle. Wo kommt das her? Gruß! GS63 (Diskussion) 07:50, 29. Sep. 2017 (CEST)[Beantworten]

Alterspräsident[Quelltext bearbeiten]

Ich meine man darf ruhig erwähnen, dass die Änderung allein deshalb geschah, damit nicht Herr Gauland von der AfD Alterspräsident wird. --84.158.175.9 14:26, 16. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]

Das dürfte allen klar sein, belegen kann man das aber kaum. Erwähnenswert ist jedenfalls, dass dadurch primär dem AfD-Mitglied Gottberg (nicht Gauland) die möglichkeit genommen wurde, Alterspräsident zu werden. Ich habe den Abschnitt entsprechend ergänzt. — jomoDiskussionBewertung 04:06, 18. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]
Es war ja erklärterweise so (vorgebracht durch Hrn. Lammert), wozu man ja auch etliche Zeitungsartikel finden dürfte. Völlig unbelegt ist die reine Korrelation aber bereits ein Fakt und damit evident. Gruß! GS63 (Diskussion) 07:25, 18. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]
Klar kann man darstellen, warum die Regelung geändert wurde. Nur lautet der Grund eben nicht "um die AfD zu verhindern", sondern um einen Antisemiten und Holocaustleugner als Alterspräsident zu verhindern. Also, nur zu. --Corvus2016 (Diskussion) 19:23, 18. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]
Quatsch, es geht um Hrn. Gauland. Gruß! GS63 (Diskussion) 19:49, 18. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]
So wie ich das verstehe, ist die offizielle Begründung eher, dass man als Alterspräsident eine Person haben will, die parlamentarische Erfahrung hat. Es ging vielleicht um Herrn Gauland - aber es ist nicht belegt, dass es wegen seiner Ansichten geschah. Vielmehr, dass ein Vertreter einer sehr jungen Partei den Deutschen Bundestag konstituiert. Alles andere schwingt natürlich im Kontext mit. --Cum Deo - Problem? 02:09, 22. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]
Leute, Ihr seid alle Zeitzeugen, Ihr seht und lest genauso Nachrichten und hört Radio wie ich. Die Ausrede, "das haben wir nicht gewusst" gilt für Euch nicht. Zumindest nicht, um hier kühn irgendwas zu behaupten. Sollte der Beleg noch ausstehen, so werdet Ihr ihn sicher recht schnell finden, denn es wurde keinerlei Hehl daraus gemacht, nachdem klar war, dass auch der noch etwas ältere Hans-Christian Ströbele nicht wieder antreten würde. Gruß! GS63 (Diskussion) 08:52, 22. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]
Hier bitte Quelle einfügen: _____________________________________ --Cum Deo - Problem? 09:50, 22. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]
Zumindest nicht erstmal irgendwas behaupten, was sich sehr schnell als Fake News nachweisen lassen wird ... :) Gruß! GS63 (Diskussion) 10:14, 22. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]
Daraus wurde tatsächlich keinerlei Hehl gemacht (siehe auch Interviews von CSU-Abgeordneten zu dem Thema). Außerdem gilt da noch die quacks-like-a-duck-Regel.
Freilich (was dabei ein bißchen untergeht) ist der Faktor "und warum denn auch nicht". Die Auswahl des dienstältesten Abgeordneten ist offensichtlich in sich eine legitime und nachvollziehbare Auswahlregel, ebenso wie es die des lebensältesten war, und die Geschäftsordnung unter Ausnutzen der eigenen Mehrheit unter mehreren in sich legitimen Wahlmöglichkeiten so hinzuordnen, wie es dem Kampf gegen den, den man bekämpfen will, am besten dient, ist ein völlig legitimer Bestandteil des politiktaktischen Arsenals. Die Leute sind schließlich nicht zum Spaß im Bundestag, sondern da wird (gegebenenfalls) mit harten Bandagen gekämpft.--2001:A61:20C2:4701:B41E:BFDA:CD52:7F7D 12:26, 24. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]
Es wäre nicht unerheblich zu wissen, wann genau die Geschäftsordnung geändert wurde. --Slartibartfass (Diskussion) 12:33, 24. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]

Vielleicht ist mir was entgangen, aber war die Geschäftsordnung nicht so geändert worden, dass der dienstälteste Abegordnete die Eröffnungssitzung leitet? Das wäre Schäuble gewesen. Der kann aber schlecht seine eigene Wahl zum BT-Präsidenten leiten und der Verzicht des eigentlichen Alterspräsidenten ist auch in früheren Legislaturperioden mehrmals vorgekommen. Ist Solms nun nicht nur der zweitälteste, sondern zufälligerweise auch der zweit-dienstälteste MdB? Der Artikel lässt offen, weshalb der Prinz von Solms die Ehre hatte, und ich selber weiß es ehrlich gesagt nicht.--87.178.6.8 21:25, 25. Okt. 2017 (CEST) Ah, eben gerade sehe ich in der VG, dass da was stand. Da wurden >5000 b entfernt, das meiste davon zu Recht, aber den Anfang sollte man m.E. wiederherstellen, weil er die Frage, und wahrscheinlich bin ich nicht der einzige, der sich das fragt, beantwortet.--87.178.6.8 22:10, 25. Okt. 2017 (CEST) ...habe die entsprechende Passage im Artikel mit Kürzungen wiederhergestellt.--87.178.6.8 22:29, 25. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]

Doch, Schäuble hätte auch seine eigene Wahl leiten können und dürfen. Da er aber als frisch gewählter Präsident des Bundestages eine Antrittsrede halten würde, sah er es als überflüssig an, auch noch die Eröffnungsrede des sich konstituierenden Bundestages zu halten. Darum verzichtete Schäuble darauf, und reichte diese Ehre an die Person mit der zweitlängsten Bundestagszugehörigkeit, eben Hans-Otto Solms, weiter.

Obergrenze für Bundestagsabgeordnete[Quelltext bearbeiten]

Mit 709 Abgeordneten ist der 19. Bundestag der in der Anzahl größte Bundestag seit 1949 und weltweit das zweitgrößte Nationalparlament nach dem Volkskongress in der Volksrepublik China. In seiner Rede als dienstältester Abgeordneter forderte Solms eine Verkleinerung der Abgeordnetenanzahl und eine Obergrenze für Abgeordnete. Gleiches fordert unter anderem der Bund der Steuerzahler.

--88.70.212.51 17:32, 24. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]

Hinweis "Solms" meint Hermann Otto Solms mfG --Arieswings (Diskussion) 17:36, 24. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]

Abschnitt Vizepräsident viel zu ausführlich[Quelltext bearbeiten]

Abschnitt Vizepräsidenten viel zu ausführlich. Bitte entsprechend kürzen und knapper formulieren. --Jens Best (Diskussion) 22:17, 24. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]

+1 --Corvus2016 (Diskussion) 20:16, 25. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]

Vergleiche Größe des Bundestages[Quelltext bearbeiten]

"Zugleich ist er eine der größten Parlamentskammern einer westlichen Demokratie (das britische House of Lords ist allerdings mit 810 Abgeordneten größer, ebenso die zwei Kammern des italienischen Parlaments zusammengenommen), wird aber weit übertroffen vom Nationalen Volkskongress Chinas.[4" Ist es nicht unsinnig die Größe des Bundestages mit dem House of Lords zu vergleichen? Die gesetzgebende Vesammlung des UK ist das House of Commons und das of lords eher der Bundesrat. Und der Vergleich mit BEIDEN Kammern des italienischen Parlaments, nur um sagen zu können das beide zusammen größer als der dt. Bundestag sind ist auch überflüssig - denn wenn ein Vergleich mit beiden Kammern des it. Parlaments gemacht würde, wäre das doch sinnvollerweise auch mit Bundestag+Bundesrat zusammen zu vergleichen? ConjurerDragon (Diskussion) 09:19, 26. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]

Falsch, denn das ständige gebrachte Argument, Deutschland hätte das zweitgrößte Parlament der Welt, ist eine pure Lüge. Das britische Parlament besteht aus weit über 1400 Personen, von denen nicht einmal die Hälfte vom Volk gewählt ist. Der Bundesrat, ist verfassungsrechtlich gesehen, kein parlamentarisches Organ. Das französische Parlament ist mit 915 Mitgliedern (577 in der Nationalversammlung und 348 im Senat) auch deutlich größer. Auch das italienische Parlament ist größer, dort sind allerdings beide Kammern gleichberechtigt. Diese Parlamente sind sicherlich nicht billiger als der Bundestag, diese Länder haben weniger Bürger als Deutschland, und diese Länder haben große, teilweise machtlose Kammern. --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 12:13, 26. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]
Eben weil beim House of Lords keine Wahl durch das Volk stattfindet und die Mitglieder den früheren Landesherren entsprechen, ist dieser Teil eher dem Bundesrat als dem Bundestag vergleichbar. Wenn man House of Lords und House of Commons zusammenrechnet, dann müsste für den Vergleich entweder der Bundestag nur mit dem House of Commons vergleichen werden, oder auch Bundestag- und Bundesrat zusammengerechnet werden. Auch in der WIKI wird der Bundesrat als "Oberhaus" des dt. Parlaments dem französischen Senat oder dem UK Oberhaus gegenübergestellt ConjurerDragon (Diskussion) 13:36, 27. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]
Wikipedia ist keine Quelle für sich selbst. Üblicherweise gilt in D nur der Bundestag als Parlament, der Bundesrat besteht schließlich nicht aus Abgeordneten, sondern aus Landesregierungsmitgliedern (ist also eine Mischung aus Legislative und Exekutive). Aber auch wenn man die Mitglieder von Bundestag und -rat zusammenrechnen würde, wären dies immer noch weniger Mitglieder als das House of Lords alleine, und erst recht weniger als die beiden britischen, französischen oder italienischen Parlamentskammern jeweils zusammengenommen.--Roentgenium111 (Diskussion) 00:23, 28. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]
Also sollte man doch schreiben:
"Zugleich ist er eine der größten Parlamentskammern einer westlichen Demokratie. Zum Vergleich: Das dem Bundestag vergleichbare Unterhaus der französischen Nationalversammlung besteht aus 577 Personen; dem House of Commons (HoC) als das Unterhaus des Parlaments des Vereinigten Königreichs gehören 650 Abgeordnete an. Die italienische Abgeordnetenkammer (Camera dei deputati) besteht verfassungsgemäß aus einer fixen Anzahl von 630 Abgeordneten. Weit übertroffen werden diese allerdings sämtlich vom Nationalen Volkskongress Chinas. In der Regel besteht dieser aus rund 3.000 Mitgliedern und ist damit das größte Parlament der Welt.“--Asset Alemap (Diskussion) 14:19, 28. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]
Genau, das wäre auch für mich der richtige Vergleich ConjurerDragon (Diskussion) 07:48, 30. Okt. 2017 (CET)[Beantworten]
Eben, diese Länder haben kleinere Unterhäuser, aber auch weniger Bürger als Deutschland. Die ganzen "Bah, der Bundestag ist viel zu groß, das kostet uns zu viel Geld"-Rufer, wollen die hier indische Verhältnisse, ein Abgeordneter auf rund 2 Millionen Einwohner?! --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 09:05, 29. Okt. 2017 (CET)[Beantworten]
Nein, denn bei Deiner Übertreibung von "2 Millionen Einwohner pro Abgeordneter" wäre der Bundestag bei ca. 80 Mio. ja nur 40 Personen und die Anzahl war ja bereits im 1. Bundestag bei 402 Abgeordneten überschritten. Dass der Bundestag gewachsen ist als das Saarland und die Ex-DDR dazukamen war ebenfalls kein nenneswertes Problem. Dass der Bundestag relativ unbegrenzt weiter wachsen kann, weil die alte Regelung bei den Überhangmandaten zu ändern war und die Variante (von mehreren möglichen) gewählt wurde bei der deutlich mehr Abgeordnete dazukommen und das evtl. Probleme beim Platz im Plenarsaal und zu Millionenkosten z. B. für zusätzliche Büros der Mitarbeiter der Abgeordneten führt, das war es was z. B. vom Bundesrechnungshof kritisiert wurde und was auch durch die Medien ging ConjurerDragon (Diskussion) 12:36, 2. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]

"Muslimen Grundrechte zu entziehen"[Quelltext bearbeiten]

"Der wegen seiner Forderung, Muslimen Grundrechte zu entziehen, in den anderen Fraktionen umstrittene AfD-Kandidat Glaser scheiterte in drei Wahlgängen und kann somit nur mit Zustimmung des Ältestenrates noch einmal antreten." Welche Grundrechte? Bitte ergänzen. (nicht signierter Beitrag von Noip17 (Diskussion | Beiträge) 23:57, 26. Okt. 2017 (CEST))[Beantworten]

Wenn ich das in den Nachrichten richtig verstanden habe, ging es darum nur den muslimischen Gruppen/Vereinen die selber anderen keine Religionsfreiheit zuerkennen (also z. B. auch das Töten von Personen als von den religiösen Gesetzen gedeckt ansehen, wenn diese vom muslimischen Glauben abfallen) das Recht auf Religionsfreiheit einzuschränken ConjurerDragon (Diskussion) 12:59, 27. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]
Nein, er wollte tatsächlich den Islam als Ganzes von der Religionsfreiheit ausnehmen, siehe [1] oder die anderen Quellen in Glasers eigenem Artikel.--Roentgenium111 (Diskussion) 00:10, 28. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]

...ist jetzt auch im Bundestag vertreten.--Plantek (Diskussion) 09:54, 4. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]

Ja, aber eben nicht als Fraktion. --Vincent  15:10, 4. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]

Vizepräsident für AfD[Quelltext bearbeiten]

Das ist der Stand vor dem 16.01.2020. Inzwischen wurde Karsten Hilse 3x nicht gewählt und zuletzt Harald Weyel. Natürlich kann man das an vielen anderen Stellen nachlesen. Müsste da nicht trotzdem etwas passieren in diesem Text? --95.90.17.154 19:18, 4. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]

Aktuell sind zwei Sitze im Bundestag vakant, bis sie durch Nachrückende besetzt werden. Sollen solche Vakanzen künftig in der Übersicht zur Sitzverteilung berücksichtigt werden oder sind die Vakanzen aufgrund ihrer meist kurzen Dauer von mangelnder Relevanz? Ohne Angabe der vakanten Sitze könnte ggf. Verwirrung auftreten, wenn die addierten Sitze nicht 709 ergeben. Ich bitte um Feedback oder Mitteilung, falls es dazu an anderer Stelle schon eine Diskussion gab. --TimDemisch (Diskussion) 23:11, 11. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]