Diskussion:AG Binger Nebenbahnen

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Konzession als Nebenbahn[Quelltext bearbeiten]

Im Großherzogtum Hessen galt das preußische Kleinbahngesetz nicht. Daher wurden die auf hessischem Gebiet liegenden Strecken als Nebenbahnen konzessioniert. Vgl. W. Hendlmeier: Handbuch der deutschen Straßenbahngeschichte, Band 2, München 1979, S. 78. In den amtlichen Statistiken wurde sie allerdings als "nebenbahnähnliche Kleinbahn" geführt. --Nordgau (Diskussion) 21:53, 5. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]