Diskussion:A nescire ad non esse

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Da gibt es doch sicher noch etwas mehr zu erzählen (Beispiele, Historisches) --Cerno 03:30, 2. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]


warum sollte es sich denn um einen Fehlschluss handeln? ist es nicht vielmehr eine Version des 'a non posse ad non esse': wenn etwas unmöglich ist, dann kann es auch nicht wirklich sein? -- Vroni.1


1. Dem Schluss, dass eine Sache nicht existiert, geht doch in irgendeiner Form die Behauptung ihrer Existenz voraus; und diese Behauptung geht mit irgendeiner Bestimmung der Sache einher. Jemand der die Existenz einer Sache verneint, weiß also sehrwohl etwas über sie. Insofern ist der Satz "Dieser Fehler besteht darin, dass aus dem Nichtwissen über etwas der Schluss gezogen wird, dass dieses Etwas nicht existiert" Unsinn. Man könnte vielleicht sagen: Dieser Fehler besteht darin, aus dem fehlenden Beweis der Existenz einer Sache der Schluss gezogen wird, die Sache existere nicht.

2. Das unten stehende Beispiel ist ebenfalls Quatsch. Jemand, der weiß, dass die Existenz von Außerirdischen nicht bewiesen ist, und der darüberhinaus auch noch weiß, dass die Nicht-Existenz von Außerirdischen ebensowenig bewiesen ist, kommt niemals zu dem verrückten Schluss, "dass Außerirdische existieren und nicht existieren", sondern sieht ein, dass auf Grundlage der (fehlenden) Erkenntnisse keine Entscheidung möglich ist. -- 84.180.148.99 17:30, 1. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]