Diskussion:Abitur

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zum Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

Der Link zur Vereinbarung KMK scheint notleidend

Soweit bekannt gibt es in keinem Land der BRD ein amtliches Fachabitur

Es gibt nur die allgemeine Hochschulreife auch Abitur

und die fachgebundene Hochschulreife


und die Fachhochschulreife


Alle anderen Bezeichnungen sind umgangssprachlich inkorrekt und oft von Absolventen eben der beiden nicht der allgemeinen Hochschulreife entsprechenden Abschlüssen gebraucht. Ein Schein,wer sich was Schlechtes dabei denkt......!

falsche etymologie entfernt; hiervon kann jemand eine zusammenfassung machen. --Espoo (Diskussion) 23:57, 13. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]

Akademisches Studium ohne (Regel-)Abitur[Quelltext bearbeiten]

In Österreich gibt es eine Studienberechtigungsprüfung, als Ersatz für ein Maturazeugnis. Weiters gibt es oft berufbegleitende Abendschulen für Erwachsene, die mit einem Maturazeugnis abschliessen.

Wilhelm Conrad Röntgen wurde nach einigen hervorragend absolvierten Examen das Studium erlaubt, obwohl ihm das Maturazeugnis zuvor verweigert worden war. Dies aufgrund eines Schulstreichs, der fälschlicherweise ihm zugerechnet wurde (Quelle: http://oe1.orf.at/programm/400319 Radiokolleg - Die Entdeckung der X-Strahlen, Wie Wilhelm Conrad Röntgen die Welt veränderte (Teil 4) Gestaltung: Barbara Zeithammer, Do 26. März 2015, 7 Tage nachhörbar). Er ist bekannt durch die Erfindung der Röntgenstrahlung, die er nicht patentieren liess, sondern der Welt frei zur Nutzung übrerliess. --Helium4 (Diskussion) 09:54, 26. Mär. 2015 (CET)[Beantworten]

Der Begriff Notabitur taucht nur unter "siehe auch", also "unter ferner liefen" auf. Sollte man das Notabitur nicht schon an prominenterer Stelle, z.B. im Abschnitt Geschichte mit ein paar erklärenenden Worten textlich einfügen? --Exilsaarländer (Diskussion) 17:26, 23. Aug. 2015 (CEST)[Beantworten]

Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland - II A –

Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i.d.F. vom 06.06.2013)

siehe: https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1972/1972_07_07-Vereinbarung-Gestaltung-Sek2.pdf (nicht signierter Beitrag von 2A02:908:FD30:1D80:C562:A4C4:B7FD:D7CE (Diskussion | Beiträge) 01:22, 11. Mär. 2016 (CET))[Beantworten]

Eingangssatz, kirchlicher Widerstand[Quelltext bearbeiten]

Der jetzige Satz: Als erster deutscher Staat regelte Preußen mit dem Abiturreglement von 1788, die der Kultusminister Karl Abraham von Zedlitz gegen kirchlichen Widerstand die Abgangsprüfung.

ist 1. unvollständig, es fehlt ein Verb (einführte vielleicht) 2. ist der Hinweis auf kirchlichen Widerstand unvollständig. Da damals alle beiteiligten irgendeiner Kirche oder kirchlichen Richtung angehörten, müssten hier genauere Angabe aber auch Gründe stehen. 3. fehlt eine Quelle dazu.

Ich ändere ihn deshalb so:

Als erster deutscher Staat regelte Preußen mit dem Abiturreglement von 1788 durch den Kultusminister Karl Abraham von Zedlitz die Abgangsprüfung. --Meunier (Diskussion) 12:28, 9. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]

„In Belgien heißt das Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts auch „Abitur“. Es wird auch „Abiturdiplom“ genannt und unterschieden in allgemeines, technisches oder berufliches Abitur.” Ich nehme doch an, dass die französischen und niederländischen Belgier diese Bezeichnung nicht verwenden, sondern nur die deutschen Belgier, oder? --2A02:908:FD33:3000:906E:33B5:EB05:BB1F 16:35, 13. Mär. 2017 (CET)[Beantworten]

kein Wort/Satz zu Abiturball ?[Quelltext bearbeiten]

Seit gut sieben Jahren gibt es eine WL von 'Abiturball' auf Abitur#Abitur-Bräuche - aber da steht kein Wort/Satz zu Abiturball.

Watt nu ? Eigener Artikel 'Abiturball' ? Ein (imho lesenswerter) Weblink wäre Feiern, als sei man einer der Trumps . --Neun-x (Diskussion) 12:30, 13. Jun. 2017 (CEST)[Beantworten]

Ihr dürft den ein oder anderen gerne einmal erklären, wie Ihr auf Diesen Grundsatz mit den Walddorfschulen gekommen seit?

Die Walddorfschulen heißen so, weil es mit die ältesten Einrichtungen in diesem Gebiet, also den Walddörfern sind, Poppenbüttel; Nienstedten; Sasel etc. es waren nun einmal in der Ur-Geschichte Walddörfer.

Könnt Ihr bestimmt auch im Fachbereich für Hamburgische Geschichte oder Ähnliches nachsehen.

Bekanntesten Namen für Hamburg Ole v. Beust


Mich wundert etwas anderes viel mehr:

Abitur für Frauen in Deutschland erst seit 1896[Quelltext bearbeiten]

Kein Wort dazu finde ich im ganzen Artikel. Warum muss ich dazu erst mit einigem Spürsinn in den Artikel Mädchenschule wechseln? --Hvs50 (Diskussion) 23:01, 22. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]

Abitur und AHR[Quelltext bearbeiten]

Man sollte sich in der Einleitung kurz fassen. Beachte auch den Unterschied zwischen einem Abitur und einer Allgemeinen Hochschulreife.--62.143.98.100 15:30, 12. Mär. 2019 (CET)[Beantworten]

Mein Vorschlag zur Änderung/ Ergänzung der Einleitung:

Das Abitur (von lateinisch abiturus, Partizip Futur von abire ‚weggehen‘: ‚derjenige, der weggehen wird‘), abgekürzt „Abi“, bezeichnet in der Bundesrepublik Deutschland den Schulabschluss nach einer höheren Schulausbildung und einer Abitur- bzw. Reifeprüfung (lat. maturitas, die Reife). Mit dem Bestehen der Abiturprüfung erwirbt der Abiturient bzw. die Abiturientin das „Zeugnis der Reife“ bzw. der „Allgemeinen Hochschulreife“, das sogenannte „Vollabitur“. Es bescheinigt die Studierfähigkeit zum Studium an einer Hochschule in Deutschland und berechtigt auch zu einem Hochschulstudium in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU).

Ein fachgebundenes Abitur bzw. ein Zeugnis der „Fachgebundenen Hochschulreife“ (Fach-Abitur), beschränkt hingegen das Studium an einer Universität auf bestimmte Studienfächer, die im Abiturzeugnis ausgewiesen sind.

Mit einem Fachabitur bzw. einem „Zeugnis der Allgemeinen Fachhochschulreife“ ist ein Studium an einer Fachhochschule (FH) bzw. Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) möglich (und in manchen Bundesländern in Deutschland auch an einer Universität in bestimmten Bachelorstudiengängen).

Im ehemaligen Land Preußen wurde anfangs der Schulabschluss an einer Realschule, die sogenannte Mittlere Reife, als Abitur I bezeichnet und der weiterführende Schulabschluss an einem Gymnasium bzw. die Matura war dann das Abitur II.--5.147.50.143 19:40, 15. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]

Es fehlt eine sehr wichtige Information: was für eine Note braucht man um durchzukommen? Für Deutsch mag das offensichtlich sein, aber der Artikel soll alle Informationen enthalten und für nicht-Deutsche ist das nicht klar. Vor Allem das mit 5 und 6 ist schwer zu verstehen. --MrBurns (Diskussion) 20:00, 27. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]

Bereich "Abiturientenzahlen und -quoten"[Quelltext bearbeiten]

Zitat: "Die Ausländer in Deutschland waren im Jahr 2013 mit einem Anteil der Hochschulreife mit 29,4 Prozent vertreten, die Deutschen mit 27,8 Prozent knapp darunter." Den Satz verstehe ich nicht. Welche Staatsangehörigkeit mögen denn die 42,8% Abiturienten gehabt haben, die weder Deutsche noch Ausländer waren? --212.7.179.231 16:08, 8. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]