Diskussion:Abzugeisen

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Was ist wenn ein querfeldein durch den Wald streifender Wanderer, Naturbeobachter, Ornitologe, Pilzsammler, oder spielende Kinder, oder Hunde oder Katzen in so eine Falle geraten? Haftet dann der Aufsteller der Falle? Und sind dort Namensschilder angebracht, so dass sich der Aufsteller der Falle ermitteln lässt?

Wer eine Gefahrenquelle schafft und sie nicht richtig sichert ist natürlich haftbar, darum werden die Fallen eben so wie im Artikel geschrieben gestellt (Fangbunker,...). Wer das nicht so macht wird sich mit fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung oder ähnlichem beschäftigen müssen. Fangjagd ist auch Jagd und somit ist eigentlich nur der Jagdberechtigte befugt ein Abzugseisen aufzustellen, deshalb wird er natürlich erstmal der Hauptverdächtige sein. Eine namentliche Kennzeichnung ist keine bundeseinheitliche Pflicht, bei mir in Bayern dürfen aber z. B. nur Totfangfallen mit einer persönlichen registrierten Kennnummer aufgestellt werden, aber das hängt von der landesspezifischen Fangjagdverordnung oder dem Landesjagdgesetz ab. Da natürlich auch viele Eisen unberechtigt gestellt werden, z. B. durch Kleinviehzüchter oder mardergeschädigte Autofahrer ist das dann natürlich ein Problem mit der Zuordnung. Wilderer bringen keine Kennzeichnung an ;-) 84.146.158.107 11:01, 9. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]