Diskussion:Aktienzusammenlegung

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Gliederung / einzelne Stücke[Quelltext bearbeiten]

Ich hab gerade die Gliederung geändert, weil m. E. "Techn. Durchführung" nicht unter "Hintergründe" gehört, sondern einen eigenen Punkt verdient.

Was passiert eigentlich mit einzelnen Aktien (z.B., wenn die CoBa jetzt einen 10:1 reverse split durchführt, ich aber nur 3 Aktien habe?--Mideal (Diskussion) 11:52, 21. Mär. 2013 (CET)[Beantworten]

entweder du kaufst 7 alte aktien dazu oder die 3 alten aktien werden bestens verkauft (nicht signierter Beitrag von 85.178.252.73 (Diskussion) 11:38, 26. Apr. 2013 (CEST))[Beantworten]

Weitere Gründe[Quelltext bearbeiten]

Der englische Artikel nennt zwei weitere Gründe, eine Aktienzusammenlegung durchzuführen (die sind aber gar nicht oder nur durch ein Gerichtsurteil belegt, wobei mir die Sachkunde fehlt, das einzuschätzen): Zum einen wollen/dürfen manche institutionellen Anleger nicht in Penny Stocks bzw. was sie dafür halten investieren, zum andern könne man so die Anzahl der Anleger reduzieren (und damit etwa in ein anders reguliertes Börsensegment gelangen), weil bei einem Reverse Stock Split von z.B. 100:1 alle Anleger mit weniger als 100 Aktien einfach ausbezahlt werden. Auch wenn niemand diese beiden Gründe in den Artikel einarbeiten wollen sollte, wäre jene Auszahlung bei zuwenig Aktien zumindest erwähnenswert. --YMS (Diskussion) 08:11, 12. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]