Zum Inhalt springen

Diskussion:Aktivierung (Rechnungswesen)

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
Abschnitt hinzufügen
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Aktivierungsverbot für Anlagegüter mit betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer < 1 Jahr?

[Quelltext bearbeiten]

Hallo allerseits, finde für die Behauptung "Auch für Anlagegüter mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von weniger als einem Jahr gilt ein Aktivierungsverbot." landein landaus keinen Beleg. Im welchem Gesetzestext o.ä. ist das geregelt? Gruß --Qniemiec (Diskussion) 14:13, 3. Aug. 2014 (CEST)Beantworten