Diskussion:Allgemeines Wahlrecht

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Einschränkung des Grundsatzes der Gleichheit der Wahl auf europäischer Ebene[Quelltext bearbeiten]

Hallo Leute,

die Einschränkung des Grundsatzes der Gleichheit der Wahl auf europäischer Ebene ist sicher erwähnenswert. Ich finde jedoch, dass die Einschränkung an dem Platz wo sie jetzt steht unangemessen ist. Es entsteht der Eindruck, dass die Gleichheit auf europäischer Ebene einfach nicht beachtet wird oder ein Volk bevorzugt wird. Die Ungleichheit ist aber praktischen Problemen geschuldet, die z.Z. noch nicht gelöst wurden. Ich empfehle den Passus zu "Bei den Wahlen zum Europarecht wird auf eine angemessene Beteiligung jedes Mitgliedsstaates geachtet. Kleine Länder dürfen deswesgen überproportional viele Abgeordnete entsenden, wodurch die Stimme beispielsweise der Zyprioten mehr Gewicht erhält, als jene der Franzosen. Der Grundsatz der Gleichheit wird hier also zu eingeschränkt." zu ändern.

Mit freundlichen Grüßen, ein interessierter Nutzer. (nicht signierter Beitrag von 93.128.242.202 (Diskussion) 19:48, 30. Jul 2012 (CEST))

Wobei es hier ohnehin nicht um das allgemeine, sondenr um das gleiche Wahlrecht geht. Aber ein ungleiches Wahlrecht gibt es ja nicht nur speziell in der EU.--Antemister (Diskussion) 21:36, 31. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]

Allgemeines Wahlrecht[Quelltext bearbeiten]

Ein Allgemeines Wahlrecht gibt es nicht, denn keine Partei erstellt eine Liste zur Wahl wo von der Wähler/in frei entscheiden kann. Es wird nur in Sperrbezirken abgestimmt, was sie als Wahlkreise da stellen und das hat nichts mit Allgemein zu tun, überall ist freizügigkeit und nicht eine Abstimmung in einen Sperrbezirk was sie als Wahlkreis da STELLEN !!!. (nicht signierter Beitrag von 80.133.163.99 (Diskussion) 19:15, 1. Feb. 2013 (CET))[Beantworten]

Ich finde das auch seltsam, von einem allgemeinen Wahlrecht zu sprechen. Im Absatz zur USA wird ein allgemeines Männerwahlrecht postuliert und gleichzeitig eingeschränkt, dass Afroamerikaner (vermutlich alle Nichtweißen) ausgeschlossen waren. Es ist also kein allgemeines Wahlrecht.--2A01:C23:952B:9300:1902:7D09:286C:B9E6 10:59, 21. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]

Frauen haben die gleichen rechte wie die Männer[Quelltext bearbeiten]

Jeder Bürger/in der Wählen darf !!! darf auch allgemein Kandidieren zur Wahl in Deutschland und nicht nur im Wahlkreis was Sperrbezirke sind und das ist nicht Freizügig in Deutschland. (nicht signierter Beitrag von 93.203.16.151 (Diskussion) 10:05, 24. Mär. 2015 (CET))[Beantworten]

Wenn man im Zusammenhang mit dem allgemeinen Wahlrecht die Situation von Frauen ausblendet, dann ist das nach wie vor sexistisch. Das Problem löst man nicht durch einen Nachsatz. Es war schon immer eine Ungerechtigkeit, dass Frauen nicht wählen durften. Daher gehören Frauen auch in die Liste derer, die nicht wählen durften, und nicht nur die Männer. Ich habe den Text daher entsprechend geändert.(nicht signierter Beitrag von 212.79.9.150 (Diskussion) 18:25, 2. Okt. 2014 (CEST))[Beantworten]

Aber im damaligen Kontext ist das so klar, dass es gar nicht näher erwähnt werden muss. Zumal das allgemeine Wahlrecht und das Frauenwahlrecht meistens annährend gleichzeitig eingeführt wurden.--Antemister (Diskussion) 18:31, 2. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]